ungewollte Minusstunden abarbeiten?

9. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ecky78
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
ungewollte Minusstunden abarbeiten?

Guten Abend,

meine Mutter hat kein Netz und sie bat mich mal euch folgendes zu fragen.

Meine Mutter ist vom Beruf Arzthelferin. Sie ist allein beim Internisten angestellt. In letzter Zeit muss der Hr. Doktor aus privaten Gründen die Praxis schließen, in denen meine Mutter immer mehr Minusstunden bekommt.
Er verlangt von ihr aber, dass sie die Minusstunden dann abarbeiten muss.
Meine Mutter hat kein Verständnis dafür, dass er sie immer früher nach Hause entlässt und sie muss dann nacharbeiten.
Sie bekommt einen festen Gehalt.

Nun meine Fragen:
Ist es rechtens, dass der AG sie nach Belieben nach Hause zu schicken? Muss sich meine Mutter gefallen lassen oder hat sie auch ein Wörtchen mitzureden? Kann sie die Überstunden verweigern?

Ich hoffe, dass Ihr ein paar Antworten parat habt. Bitte keine Kritik hier auslassen, wir möchten nur nach den rechtlichen Weg erfahren.

LG Ecky


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Ist es rechtens, dass der AG sie nach Belieben nach Hause zu schickt?

Nein, ist es nicht. Auch der AG muss den Vertrag erfüllen und ist u.a. auch dafür zuständig, dass An für die vereinbarte Az auch genügend Arbeit haben. Nachhause schicken - meinetwegen, aber nicht zulasten der AN.

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Man sollte sich gedanken machen auf was man mehr wert legt - nicht nacharbeiten od. gar nicht mehr arbeiten müssen.

Hier findet das KSchG keine anwendung, d.h. man kann gekündigt werden...



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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Der Fragesteller wollte die Rechtslage wissen. Dann eben spielen Fragen der Klugheit freilich eine eigene Rolle. Dazu wird gewiss auch gehören, bis zu welchem Grad man sich Zumutungen gefallen lassen möchte.

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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Auch wenn der Fragesteller nur nach der Rechtslage fragt, so muss man ihn nicht ins offene Messer rennen lassen!

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