ungewönliche Situation
Sehr geehrte Anwälte,
ich befinde mich im Augenblick in eine sehr ungewöhnliche Situation und bräuchte als aller erstes eine Grundauskunft ob mir überhaupt Erbschaft zusteht.
Zu meinem Fall:
Vater lebt im Polen. Ist mit meine Mutter seit über 20 Jahren geschieden. Ist neu verheiratet sein über 15 Jahren und hat mit seine zweite Frau noch zwei Töchter.
Meine Mutter und ich leben seit über 20 Jahren in Deutschland. Während der Ehe meine Eltern wurde ein Haus gebaut, welches jetzt verkauft worden ist. Bis heute habe ich mit meine Mutter keine Ansprüche gestellt. Da jetzt aber das Haus verkauft worden ist, würde es mich interessieren, ob und in wie weit mir ein Teil zusteht.
Wie wäre die Vorgehensweise bzw. die ersten Schritte, die ich Einleiten müsste. Muss ich dafür extra nach Polen fahren oder ist es von hieraus machbar?
Ich wäre unheimlich dankbar für eine Antwort.
Sollte ich zu sehr ins Detail eingegangen sein, sorry. Ich wäre schon nur mit eine Antwort einverstanden, die mir sagt, ob ich überhaupt Anspruch stellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
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-- Editiert am 05.07.2011 00:58
von Murmy1 am 05.07.2011 00:57
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>ungewönliche Situation
Es gibt den alten Spruch "Vor dem
erben kommt das Sterben".
Jeder Mensch kann mit seinem Vermögen machen, was er will. Warum sollte ich nicht - wenn ich Lust habe - irgendjemandem mein Haus verkaufen oder sogar verschenken? Das geht niemanden etwas an, auch nicht meine Kinder.
Über irgendwelche Ansprüche kann man sich nach dem Tod einer Person Gedanken machen.
Wenn die Mutter Miteigentümerin des Hauses ist, kann es sowieso nicht ohne ihre Zustimmung verkauft werden. Das gilt sicherlich auch im polnischen Recht. Wenn der Mann alleine im Grundbuch steht, kann der Mann mit seinem Eigentum machen, was er will.
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"justice"
von justice005 am 05.07.2011 15:28
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