Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Forum » Erbrecht » ungewönliche Situation...

ungewönliche Situation

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

350 Aufrufe

ungewönliche Situation

Sehr geehrte Anwälte,

ich befinde mich im Augenblick in eine sehr ungewöhnliche Situation und bräuchte als aller erstes eine Grundauskunft ob mir überhaupt Erbschaft zusteht.

Zu meinem Fall:

Vater lebt im Polen. Ist mit meine Mutter seit über 20 Jahren geschieden. Ist neu verheiratet sein über 15 Jahren und hat mit seine zweite Frau noch zwei Töchter.

Meine Mutter und ich leben seit über 20 Jahren in Deutschland. Während der Ehe meine Eltern wurde ein Haus gebaut, welches jetzt verkauft worden ist. Bis heute habe ich mit meine Mutter keine Ansprüche gestellt. Da jetzt aber das Haus verkauft worden ist, würde es mich interessieren, ob und in wie weit mir ein Teil zusteht.

Wie wäre die Vorgehensweise bzw. die ersten Schritte, die ich Einleiten müsste. Muss ich dafür extra nach Polen fahren oder ist es von hieraus machbar?

Ich wäre unheimlich dankbar für eine Antwort.
Sollte ich zu sehr ins Detail eingegangen sein, sorry. Ich wäre schon nur mit eine Antwort einverstanden, die mir sagt, ob ich überhaupt Anspruch stellen kann.

Mit freundlichen Grüßen




-----------------
""

-- Editiert am 05.07.2011 00:58


von Murmy1 am 05.07.2011 00:57
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>ungewönliche Situation
Dein Vater und deine Mutter haben das Haus gebaut.
Aber beide leben noch?
Weshalb willst du da irgendwelche Ansprüche stellen?

Für das Erbrecht ist es wirklich eine etwas "ungewöhnliche Situation ", wenn niemand gestorben ist.


von Nick_19 am 05.07.2011 01:20
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 45 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>ungewönliche Situation
Hallo Nick,

weil das Haus verkauft worden ist. Steht mir da nicht ein Teil zu? Vielleicht ist der Begriff "Erbe" ein falsches Begriff für diese Situation.

Aber müsste nicht mein Vater mich und meine Mutter auszahlen? Auch wenn das Haus nur auf sein Name lief, gehört es doch beiden Eheleuten und Kind... ?

-----------------
""


von Murmy1 am 05.07.2011 01:31
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>ungewönliche Situation
Dir steht ziemlich sicher kein Teil zu.
Eventuell der Mutter.
Aber wenn das Haus nur auf seinen Namen lief, muss er wohl auch ihr keinen Anteil auszahlen.
Zumal der Gegenstandswert des Hauses bei der Scheidung wohl schon berücksichtigt wurde.

Solange also keine Besonderheiten des polnischen Rechts angwendet werden können, steht deiner Mutter wohl nichts zu.
Und dir sowieso nicht.


von Nick_19 am 05.07.2011 02:11
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 45 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>ungewönliche Situation
Es gibt den alten Spruch "Vor dem erben kommt das Sterben".

Jeder Mensch kann mit seinem Vermögen machen, was er will. Warum sollte ich nicht - wenn ich Lust habe - irgendjemandem mein Haus verkaufen oder sogar verschenken? Das geht niemanden etwas an, auch nicht meine Kinder.

Über irgendwelche Ansprüche kann man sich nach dem Tod einer Person Gedanken machen.

Wenn die Mutter Miteigentümerin des Hauses ist, kann es sowieso nicht ohne ihre Zustimmung verkauft werden. Das gilt sicherlich auch im polnischen Recht. Wenn der Mann alleine im Grundbuch steht, kann der Mann mit seinem Eigentum machen, was er will.



-----------------
"justice"


von justice005 am 05.07.2011 15:28
Status: Tao (8772 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 245 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Erbrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online