ungenutzte Domain wird vom Provider/Registrar für Werbung genutzt???? -> 1&1

6. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz474065-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ungenutzte Domain wird vom Provider/Registrar für Werbung genutzt???? -> 1&1

Hi Zusammen,

ich bin Privatmann und habe einige ungenutze Domains bei 1&1 rumliegen.
Ich habe jetzt wieder angefangen mich damit zu beschäftigen und fand heraus das auf meinen Seiten
Werbung zu finden ist. Auch von 1&1 natürlich. Ich habe in den DNS-Einstellungen herausgefunden das
1&1 die Werbung selber verlinkt hat. Ich habe dort angerufen und wurde auf folgenden Absatz in den AGBs aufmerksam gemacht:

3.4. Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist 1&1 berechtigt, eigene Inhalte wie
Werbung für 1&1 oder Dritte einzublenden.


Das bedeutet also das 1&1 mit meiner Domain Geld verdient hat. Also mit der Domain für die ich bei 1&1 Geld bezahle....
Also vom reinen Menschenverstand her kann ich mir nicht vorstellen dass das richtig ist, aber da ich natürlich keine Ahnung von
Recht habe würde ich gerne wissen ob das wirklich rechtens ist, oder ob man hier gar Schadensersatz einklagen kann?

Könnte man bestimmt auch locker eine Sammelklage daraus machen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von amz474065-79):
Könnte man bestimmt auch locker eine Sammelklage daraus machen.


Also spielt die Angelegenheit nicht in Deutschland?
Hier gibt es keine Sammelklagen.

Mal davon abgesehen hast du den AGB doch zugestimmt, wieso beschwerst du dich jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Hier gibt es keine Sammelklagen.

Noch nicht, wird sich aber bald ändern.

Zitat (von hiphappy):
Mal davon abgesehen hast du den AGB doch zugestimmt, wieso beschwerst du dich jetzt?

Weil auch AGBs fehlerhaft sein können?!

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Noch nicht, wird sich aber bald ändern.

Wann denn? Und warum?

Zitat:
Weil auch AGBs fehlerhaft sein können?!

Und was wäre dann in diesem konkreten Fall fehlerhaft?
Und jetzt bitte nicht trollen und irgendwelche Dinge aus dem Hut zaubern, die exakt nichts mit dem Fall des TE zu tun haben.

Back to Topic:
Zitat:
Das bedeutet also das 1&1 mit meiner Domain Geld verdient hat

Du hast also eine Domain, die natürlich täglich zu Millionen Visits führt, wo du aber keine eigenen Inhalte hinterlegt hast?

Rein technisch wäre es natürlich auch möglich, einfach keinen DNS-Eintrag bereit zu stellen. Dann geht die Namensauflösung gegen eine Wand und es wird die lustige "Kaputt"-Seite des Browsers angezeigt. Möglich wäre das, ja. Aber vertraglich vereinbart ist das Gegenteil.

Eine Benachteiligung des Kunden existiert zu keinem Zeitpunkt, denn es steht dem Kunden ja problemlos frei, jederzeit eigene Inhalte bereit zu stellen. Auch eine "Hier könnte ihre Werbung stehen" Webseite.

Ich weiß nicht wie gut der Vergleich ist. Aber stellen wir uns vor, man mietet ein Gelände. Im Vertrag steht "Solange der Mieter keine Maßnahme ergreift, das Grundstück in irgendeiner Art und Weise zu nutzen, ist der Grundstückseigentümer berechtigt, regelmäßig die darauf befindlichen Bäume zu stutzen. Sobald der Mieter Maßnahmen ergreift, das Grundstück in irgendeiner Form zu nutzen, entfällt dieses Recht des Eigentümers."
Und du beschwerst dich nun, weil der Grundstückeigentümer mit dem Holz des Baumschnittes und dem Verkauf als Brennholz Geld verdient?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
amz474065-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, es ist wohl eher so das er Sachen anplanzt und die auf dem Markt verkauft. Finde es auch eigenartig das hier nicht auf meine Frage geantwortet wird. Die war ganz einfach nur ob das rechtens ist? Darf man das, oder ist der Absatz in den AGBs nichtig. Ich wusste natürlich nicht das in DE keine Sammelklagen erlaubt sind, deswegen wende ich mich an so ein Forum. Ich habe keine Ahnung von Recht etc.. Das sollte ja wohl klar sein. Natürlich habe ich auch nicht die AGBs durchgelesen. Denke nicht das ich der einzige bin der sich das erspart. Wenn es rechtens ist, werde ich das natürlich so akzeptieren. Dann bin ich natürlich selber Schuld.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Finde es auch eigenartig das hier nicht auf meine Frage geantwortet wird

Du hast offenbar meinen Beitrag weder richtig gelesen noch verstanden.

Es liegt hier keine wie auch immer geartete Benachteiligung deiner Person vor. Es gilt: Vertrag ist Vertrag.

Zitat:
Naja, es ist wohl eher so das er Sachen anplanzt und die auf dem Markt verkauft.

Na und? Wo ist die Benachteiligung dessen, der keine Lust hat, das Grundstück selbst zu nutzen und selbst etwas anzupflanzen?

Zitat:
Natürlich habe ich auch nicht die AGBs durchgelesen

Das ist halt dein ganz persönliches Problem. Es gibt zwar ein Verbot von "überraschenden Klauseln". Aber die Hürden sind da auch etwas höher als das, was du hier als Problem hast.

-- Editiert von mepeisen am 07.09.2017 12:47

Signatur:

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von amz474065-79):
Darf man das, oder ist der Absatz in den AGBs nichtig.


Verträge / vertragliche Bestimmungen sind zunächst in der vereinbarten Form gültig. Eine per se Ungültigkeit gibt es nicht.
Die Gültigkeit kann aber durch ein Gerichte überprüft und ggf. korrigiert werden.

Gibt es bereits in einer vergleichbaren Sache ein Korrigierungsurteil, hat das auf den eigenen Vertrag zunächst keine Auswirkungen. Der Gegener ist in Abhängigkeit zum Rang des erkenneden Gerichts aber ggf. gut beraten, es nicht auf ein Klageverfahren ankommen zu lassen.

Will sagen: ein Urteil eines AG interessiert in der Regel keinen, hat sich aber z.B. der BGH entsprechend psoitioniert, sollte man eine Klage besser vermeiden.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Das betreiben des Volkssports Mit-der-Maus-ja-ja-weiter-weiter-klicken-ohne-die vertraglichen-Vereinbarungen-zu-lesen ist keine Rechtsgrundlage um die vertragliche Vereinarung anzugreifen.

Eine Nichtigkeit kann ich auch nicht sehen.

Ein abstellen ist auch mit wenigen Einstellungen möglich.


Von dahher wäre das tatsächlich rechtens.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Der Passus in den AGB ist weder sittenwidrig noch rechtswidrig. Wenn Du die AGB nicht liest => Dein Problem.

Schadenersatz? Welcher Schaden ist Dir denn entstanden? Beschreibe und beziffere den doch mal.








-- Editiert von guyfromhamburg am 13.09.2017 11:59

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