Hallo,
ich habe mich vor einigen Wochen von meinem Mann getrennt und bin auch schon aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Er ist sehr wütend auf mich, weil ich mich immer noch sehr gut mit seinen Eltern verstehe und mich mit ihnen auch über unsere gescheiterte Ehe unterhalten habe.
Wir habe im Schlafzimmer auch ein paar Filmchen gedreht und er hat mir angedroht, dass er diese im Internet hoch lädt.
Kann ich ihn deswegen anzeigen, wenn er die Filme hochgeladen hat? Und was brauche ich als Beweismittel???
Im Voraus schon mal vielen Dank.
Falls das hier die falsche "Abteilung" ist, bitte einen Link zur richtigen beifügen
-- Editiert Miu-Miu124 am 11.02.2012 21:50
ungefragtes hochladen von Filmen
11. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 11. Februar 2012 | 21:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ungefragtes hochladen von Filmen
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#1
Antwort vom 12. Februar 2012 | 00:02
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Du beantragst eine einstweilige Verfügung mit der Herausgabe, da er mit Veröffentlichung droht.
Jedoch, wenn er die "heute" verliert, hast du Pech.
Anzeigen kann man nur Straftaten, sobald die getan wurden.
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#2
Antwort vom 12. Februar 2012 | 16:40
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
einstweilige Verfügung mit der Herausgabe
Sinnfrei, da man ja problemlos Kopien anlegen kann.
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#3
Antwort vom 17. Februar 2012 | 11:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ich glaube, obwohl er kein Recht dazu hat, die "Filmchen" hochzuladen, Hast du kaum eine Chance es zu verhindern. Die Realität ist leider so...
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