ungefragtes hochladen von Filmen

11. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Miu-Miu124
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ungefragtes hochladen von Filmen

Hallo,

ich habe mich vor einigen Wochen von meinem Mann getrennt und bin auch schon aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Er ist sehr wütend auf mich, weil ich mich immer noch sehr gut mit seinen Eltern verstehe und mich mit ihnen auch über unsere gescheiterte Ehe unterhalten habe.
Wir habe im Schlafzimmer auch ein paar Filmchen gedreht und er hat mir angedroht, dass er diese im Internet hoch lädt.
Kann ich ihn deswegen anzeigen, wenn er die Filme hochgeladen hat? Und was brauche ich als Beweismittel???

Im Voraus schon mal vielen Dank.

Falls das hier die falsche "Abteilung" ist, bitte einen Link zur richtigen beifügen :)


-- Editiert Miu-Miu124 am 11.02.2012 21:50

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du beantragst eine einstweilige Verfügung mit der Herausgabe, da er mit Veröffentlichung droht.

Jedoch, wenn er die "heute" verliert, hast du Pech.

Anzeigen kann man nur Straftaten, sobald die getan wurden.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
einstweilige Verfügung mit der Herausgabe


Sinnfrei, da man ja problemlos Kopien anlegen kann.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karlinda
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich glaube, obwohl er kein Recht dazu hat, die "Filmchen" hochzuladen, Hast du kaum eine Chance es zu verhindern. Die Realität ist leider so... :(

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