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unfall mit todesfolge in der probezeit

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unfall mit todesfolge in der probezeit

hallo, bitte um hilfe!
ich habe auf einer landstrasse ein auto überholt und habe dabei vergessen, in den 5 gang zu schalten. als ich bemerkte, das ich leicht hoch turig fahre, habe ich einen schnellen blick auf die schaltung gemacht und habe die spur verloren.am fahrbahnrand ca. 5 cm von der weißen linie ging eine teerkante ca. 5-7 cm ab, an der ich mit dem rechten vorderrad hängen blieb. es riss mein ganzes auto aus der bahn und beim gegensteuern schoss ich auf die gegenfahrbahn, wo ich frontal mit ein pkw zusammen gestoßen bin. die frau starb sofort und ich wurde über ihr auto weg geschleudert, wo ich nochmal auf die motorhaube eines 2 pkw knallte. die frau war 2 tage im krankenhaus. ich bin fahranfänger auf probe und möchte gerne klarheit haben, was mich erwartet. 70 kmh waren erlaubt und ich weiß nicht, ob ich zu schnell war. ich gehe von einer geschwindigkeit aus, die zwischen 70 und 90 lag.
danke im vorraus

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von guest-12312.07.2011 23:07:36 am 07.07.2011 02:23
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>unfall mit todesfolge in der probezeit
Auf dich kommt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung §222 StGB zu.
Ob es am ende für dich noch eine Bewährungsstrafe gibt hängt immer vom Einzelfall ob.
Wie alt bist du?
Außerdem wird dir deine Fahrerlaubnis entzogen, eine Sperrfrist ich nehme an für ca. 2 Jahr erteilt, in der dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, zu dem ist vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ein Aufbauseminar zu absolvieren.

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von andreas124 am 07.07.2011 09:38
Status: Unsterblich (1278 Beiträge)
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>unfall mit todesfolge in der probezeit
ich bi 35 jahre alt und habe vorstrafen. doch eine fahrlässigkeit besteht erst dann, wenn ich z.b. fahruntüchtig bin und trotzdem in ein auto ein steige. grobe fahrlässigkeit wäre, wenn ich weiß, das ich fahruntüchtig bin und trotzdem fahre. momentan laufen ermitlungen, ob eine fahrlässigkeit bestanden hat. außerdem kommt ja auch hinzu, das ich es nicht mit absicht gemacht habe. es war ein unfall, der jeden hätte passieren können.

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von guest-12312.07.2011 23:07:36 am 07.07.2011 11:36
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>unfall mit todesfolge in der probezeit
Hätte?
Bitte konsultiere einen Anwalt, bevor du hier Sachen hören möchtest die dir gefallen.
Der §222 StGB ist nicht schlecht.

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von gabimaus am 07.07.2011 12:08
Status: Philosoph (545 Beiträge)
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>unfall mit todesfolge in der probezeit
du hast einen Menschen umgebracht und deine einzige Sorge ist dein FS? Sowas wie du sollte sich nie wieder hinter das Steuer setzen dürfen...

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von galabaer am 07.07.2011 12:55
Status: Senior (118 Beiträge)
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>unfall mit todesfolge in der probezeit
wer sagt das meine sorge mein fs ist??? ich habe nur eine sorge und das ist, das ich meine 3 kinder und meine frau für eine ganze weile nicht sehen kann. bitte lese meine beiträge richtig durch, bevor du sie komentierst. ich nehme anti depressiva um mit dem tot der frau klar zu kommen. ich nehme sie nicht um gute laune zu bekommen. also noch einmal, wo steht in meinen beiträgen geschrieben, das ich sorge um meinen Führerschein habe???

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von guest-12312.07.2011 23:07:36 am 07.07.2011 13:36
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>unfall mit todesfolge in der probezeit
quote:
doch eine fahrlässigkeit besteht erst dann, wenn ich z.b. fahruntüchtig bin und trotzdem in ein auto ein steige


Du solltest hier nicht Fahrlässigkeit mit Vorsatz verwechseln.

Eine Fahrlässigkeit liegt schon dann vor, wenn man irgendeinen Fehler gemacht hat, der bei Beachtung der Sorgfaltspflicht vermeidbar gewesen wäre.

Der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung ist daher offensichtlich erfüllt. Es geht doch wohl nur noch um den Grad der Fahrlässigkeit und somit um die Höhe der Strafe.

quote:
momentan laufen ermitlungen, ob eine fahrlässigkeit bestanden hat.


Das Ergebnis dürfte aber doch wohl klar sein. Die Ermittlungen werden wohl nur noch mit dem Ziel durchgeführt, zu ermitteln, ob nicht vielleicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

quote:
außerdem kommt ja auch hinzu, das ich es nicht mit absicht gemacht habe.


Wäre auch noch schöner. Wenn Du es mit Absicht gemacht hättest, dann wäre auch nicht der § 222 StGB einschlägig, vielmehr würde dann wohl in Richtung des § 211 StGB ermittelt werden.

quote:
es war ein unfall, der jeden hätte passieren können.


Dieser Auffassung muss ich energisch widersprechen. So ein Unfall wäre den meisten Autofahrern nicht passiert. Ich halte den Unfall für eine Folge aus der Überschätzung der eigenen Fahrfähigkeiten, womit der Unfall als Anfängerfehler einzustufen wäre.

Ich gehe übrigens davon aus, dass hier eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt wird, wenn es als einfache Fahrlässigkeit einzustufen ist, dann vieleicht sogar nur eine Geldstrafe. Von einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung gehe ich nicht aus.

Auch ich würde Dir empfehlen, einen Anwalt einzuschalten

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-- Editiert am 07.07.2011 13:56


von hh am 07.07.2011 13:53
Status: Tao (23496 Beiträge)
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>unfall mit todesfolge in der probezeit
Hallo sven1304,

quote:
also noch einmal, wo steht in meinen beiträgen geschrieben, das ich sorge um meinen Führerschein habe???
Das kann man schon aus dem Threadtitel lesen. Denn für die Bestrafung ist es mehr oder weniger egal, wie lange du schon den Führerschein hast. Da du aber ausdrücklich die Probezeit erwähnt hast, konnte man annehmen, dass du (auch) wissen wolltest, ob dir der Führerschein bleibt. Beim ersten Lesen hatte ich das auch gedacht und mich gefragt: Hat der nicht andere Sorgen als seinen Führerschein?
Aber das nehme ich nun zurück, du hast es ja klargestellt.

Ansonsten hat hh eigentlich alles gesagt, insbesondere das mit dem Vorsatz hatte ich sonst auch noch geschrieben.

quote:
es war ein unfall, der jeden hätte passieren können.
Vielleicht dazu noch etwas: Ich glaube auch nicht, dass das jedem passieren könnte. Erfahrene Fahrer können sicherlich blind schalten, und merken im Zweifel auch schon bei Beginn des Überholvorganges, dass sie im falschen Gang fahren und würden die Aktion notfalls noch abbrechen.
Zudem kommen sie auch nicht von der Fahrbahn ab, nur weil sie mal eine Sekunde woanders hin schauen (könnte etwa auch das Radio oder das Navi sein).
Ich will damit aber nicht über dich herziehen, sondern meine sogar, dass solche Punkte bei einem Fahranfänger eher für den Beschuldigten sprechen (also eher keine grobe Fahrlässigkeit, da er es - mangels Fahrpraxis - einfach nicht besser konnte/wusste).

Wichtig wäre dabei noch, ob es schon Verstöße in ähnlicher Richtung gab (riskantes Überholen, zu hohe Geschwindigkeit). Denn bei notorischem Fehlverhalten kann es dann auch mal zur groben Fahrlässigkeit werden.
Da du aber noch in der Probezeit bist (da darf man sich ja nicht so viel erlauben), gehe ich doch von einer bisher reinen Weste in diesem Punkt aus.

MfG Stefan


-- Editiert am 07.07.2011 14:36


von reckoner am 07.07.2011 14:34
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 116 User(n) bewertet)
 
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>unfall mit todesfolge in der probezeit
das sind doch schon mal sehr hilfreiche aussagen. dankeschön! wie schon gesagt, es geht mir nicht um den fs. ich habe vor 5 jahren ein neues leben angefangen, weil ich schon mehrmals strafrechtlich in erscheinung getreten bin. jetzt habe ich einen eigenen sohn und eine frau mit 2 kindern aus vorheriger beziehung. ich habe einen Führerschein gemacht und habe im kurrierdienst gearbeitet. nach dem ich dort 2 mal mit 22 kmh zu schnell geblitzt wurde, habe ich den job gewechselt zu lagerarbeiter. dann kahm der Unfall und jetzt droht alles zu zerbrechen. ich komme mit meinem eigenen gewissen nicht mehr klar, weil ich mich immer frage, warum ich nicht einfach in das feld gefahren bin. unter anderem stelle ich mir vor, wie es für die familie ist, das die mutter nicht mehr da ist.

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von guest-12312.07.2011 23:07:36 am 07.07.2011 15:26
Status: Frischling (5 Beiträge)
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