>unfall mit todesfolge in der probezeit
Hallo sven1304,
quote:
also noch einmal, wo steht in meinen beiträgen geschrieben, das ich sorge um meinen Führerschein habe???
Das kann man schon aus dem Threadtitel lesen. Denn für die Bestrafung ist es mehr oder weniger egal, wie lange du schon den Führerschein hast. Da du aber ausdrücklich die Probezeit erwähnt hast, konnte man annehmen, dass du (auch) wissen wolltest, ob dir der Führerschein bleibt. Beim ersten Lesen hatte ich das auch gedacht und mich gefragt: Hat der nicht andere Sorgen als seinen Führerschein?
Aber das nehme ich nun zurück, du hast es ja klargestellt.
Ansonsten hat
hh eigentlich alles gesagt, insbesondere das mit dem Vorsatz hatte ich sonst auch noch geschrieben.
quote:
es war ein unfall, der jeden hätte passieren können.
Vielleicht dazu noch etwas: Ich glaube auch nicht, dass das jedem passieren könnte. Erfahrene Fahrer können sicherlich blind schalten, und merken im Zweifel auch schon bei Beginn des Überholvorganges, dass sie im falschen Gang fahren und würden die Aktion notfalls noch abbrechen.
Zudem kommen sie auch nicht von der Fahrbahn ab, nur weil sie mal eine Sekunde woanders hin schauen (könnte etwa auch das Radio oder das Navi sein).
Ich will damit aber nicht über dich herziehen, sondern meine sogar, dass solche Punkte bei einem Fahranfänger eher für den Beschuldigten sprechen (also eher keine
grobe Fahrlässigkeit, da er es - mangels Fahrpraxis - einfach nicht besser konnte/wusste).
Wichtig wäre dabei noch, ob es schon Verstöße in ähnlicher Richtung gab (riskantes Überholen, zu hohe Geschwindigkeit). Denn bei notorischem Fehlverhalten kann es dann auch mal zur
groben Fahrlässigkeit werden.
Da du aber noch in der Probezeit bist (da darf man sich ja nicht so viel erlauben), gehe ich doch von einer bisher reinen Weste in diesem Punkt aus.
MfG Stefan
-- Editiert am 07.07.2011 14:36
von reckoner am 07.07.2011 14:34
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