unerlaubtes Fotografieren_Nachbarschaftsärger

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
kweiss2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
unerlaubtes Fotografieren_Nachbarschaftsärger

Seit wir letztes Jahr in ein neugebautes Mehrfamilienhaus gezogen sind haben wir keine Ruhe mehr. Die Sache scheint sich langsam zuzuspitzen. Kurze Geschichte: unbebautes Gartengrundstück inmitten einem Wohngebiet. Ein Besitzer hat es an jemanden verpachtet. Auf dem Grundstück steht ein Schuppen und es werden rund um die Uhr Partys gefeiert, gegrillt oder auch nur so mal ein Qualmfeuer gemacht, provokativ Lärm verbreitet, Geschrei, Gejohle und stetiges Hundegebell. Es wurde mehrfach versucht das Gespräch zu suchen von mehrern Rundumbewohnern, doch kein Einsehen. Es wurden Unterschriften gesammelt und dem Besitzer als auch dem Ordnungsamt überstellt. Das Ordnungsamt hat seinen guten Willen gezeigt, und den Pächter vorgeladen, aber es half nur in Maßen. Der Besitzer selbst sagt, er sie machtlos gegen den Pächter.
Jetzt hat genau dieser Pächter uns von seinem Anwalt ein Schreiben zustellen lassen, worin wir auf Unterlassung unerlaubten Fotografierens verdonnert werden sollen, dabei haben wir nicht ein einziges Foto dieses Herrn gemacht geschweige denn habe ich irgendein Interesse an einem Foto von dem, ich muss den ja sowieso schon jeden Tag sehen. Er fordert uns gleichzeitig auf, die Negative herauszugeben und eidesstattlich zu versichern, dass die Bilder vom PC gelöscht werden sollen. Ich sehe dies als reinen Racheakt an, da ich kein Interesse an Fotos dieses Herrn habe. Was kann ich tun und wie soll ich mich jetzt verhalten? Ebenfalls einen Anwalt einschalten? Wie kann ich mich überhaupt gegen irgendwelche willkürlichen Behauptungen schützen??
Gruß Kati

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Gegen willkürliche Behauptungen kann man sich gar nicht im vorauss schützen.
Ich würde an den Anwalt einen sachlichen Brief schreiben, dass du nie irgendwelche Fotos von xy gemacht hast und somit weder Löschungen auf einem PC noch die Herausgabe nicht vorhandener Negativ vornehmen kannst.

Du könntest dann noch einen Hinweis unterbringen, dass bezüglich des Grundstückes xy ein Verfahren (wenn es denn so ist) vor dem Ordnungsamt läuft.

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#2
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 187x hilfreich)

Schreiben von irgendwelchen Anwälten schmeiße ich grundsätzlich unbeantwortet in den Mülleimer. :)

Ich reagiere nur auf Schreiben von Gerichten.

Wenn du zuviel Zeit hast, dann schreib dem RA, dass er dich in Zukunft nicht mehr mit solchen Briefen belästigen soll.

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#3
 Von 
kweiss2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, ich kann das doch nicht einfach ignorieren. Also leider bin ich wohl nicht so cool, ich kann deswegen schon kaum ein Auge mehr zumachen.
In der Zwischenzeit waren wir eben auch beim Anwalt, der hat dem gegen-RA zurückgeschrieben. Aber ich vermute, dass der Pächter weitermacht, ich mach jeden Tag den Briefkasten mit Bauchweh auf.
Wenn wir die Wohnung nicht gekauft hätten, wären wir schon längst wieder ausgezogen. Man hat heute genug Stress Job und Haushalt und blabla... unter einen Hut zu bringen - ist abends geschafft, möchte seine Ruhe, sich ein wenig entspannen und dann muss man sich von so einem nichtsarbeitenden, gelangweilten, biertrinkenden, unsozialen Typen tyrannisieren lassen, da finde ich echt keine Worte mehr.
Gruß Kati

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also Ruhestörungen würde ich mir nicht bieten lassen, sondern in jedem Einzelfall, möglichst mit Zeugen und zeitlicher Dokumentation Anzeige beim Umweltamt machen. Wir leben ja nicht im rechtsfreien Raum. Das Ordnungsamt wird anfangs vielleicht nur ermahnen, dann aber gibt es Bußgelder, die sich in der Höhe steigern, je nach Wiederholung. Das ist aufwändig, ich weiß. Aber Selbstjusziz geht ja auch nicht.



Wegen den Fotos, die nicht gemacht wurden, würde ich mir keine Sorgen machen. Rundum-Fotografien dürften ebenso nicht verboten sein, solange man nicht das Persönlichkeitsrecht verletzt oder das "Recht auf das eigene Bild". Man sollte also auf keinen Fall Fotos der feiernden Meute an den Zäunen der Siedlung ankleben.

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