unbezahlter Urlaub bei Kündigung

18. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
misterpi59
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)
unbezahlter Urlaub bei Kündigung

Hallo, ich habe zum 1.10.2006 gekündigt und es stehen mir noch 12 Tage Resturlaub zu. Leider ist das Arbeitsverhältnis aber ziemlich im Eimer, sodass ich sehr gern sofort unbezahlten Urlaub nehmen würde, die KK übernehmen meines Wissens aber wohl nur 4 Wochen, ich müsste mich daher wohl selbst versichern. Trifft das wohl so zu und kann mir jemand sagen, wie teuer so etwas ist.
danke für die Hilfe
Rainer

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

stehe fasst vor dem selben problem! unter www.versicherungsnetz.de kann man aber einiges erfahren. wie teuer das wird weiß ich nicht. weiß nur das ein hartz4 emfänger, wenn er keine leistung bezieht und nicht verheiratet ist, so das er bei seiner frau mit versichert währe wenn sie noch arbeit oder leistung bezieht, 120 euro im monat zahlen muß.

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wenn dein Arbeitgeber dir unbezahlten Urlaub gewaehrt, dann ist er doch sicher auch mit einem Aufhebungsvertrag zu einem frueheren Zeitpunkt einverstanden.

Gruss
CAM

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#3
 Von 
misterpi59
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja genau! Das ist er. Aber wie ist das dann mit der Sozialversicherung, wie z.B. die Krankenkasse??

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Hallo,

da hast du einiges durcheinander geworfen:
Wenn dein AG dich von der Arbeit freistellen würde, dann bist du trotzdem noch im Arbeitsverhältnis und die Versicherungsfrage wäre somit geklärt (aber warum sollte der AG dich unter Lohnfortzahlung freistellen?? Käme darauf dann, ob er dich auch gerne jetzt schon los wäre).
Eine Freistellung ist keine Kündigung. Die Krankenkasse hat damit nichts zu tun und würde auch nichts zahlen.
WEnn du gekündigt hast, wirst du von der Arbeitsagentur wohl ein Sperre bekommen. Im Falle eines Aufhebungsvertrag ist die Sperrzeit u. U. kürzer - aber nichts desto trotz bist du dann Kunde der Arbeitsagentur und solltest dort nachfragen, wie du versichert bist (auch in einer evtl. Sperrzeit)

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Eine Freistellung ist keine Kündigung.


Um eine Freistellung ging es doch aber gar nicht, sondern um unbezahlten Urlaub. Und der AG muss weder eine Freistellung noch unbezahlten Urlaub geben.

quote:
Im Falle eines Aufhebungsvertrag ist die Sperrzeit u. U. kürzer


Warum sollte die Sperrzeit da kürzer sein?

quote:
Ja genau! Das ist er. Aber wie ist das dann mit der Sozialversicherung, wie z.B. die Krankenkasse?


Die wird auch bei Sperrzeit von der Arbeitsagentur bezahlt (wenn Anspruch auf alg besteht).

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

@venotis:

Wenn der AG den AN freistellt, erhält dieser Lohnbezüge ohne die Gegenleistung Arbeit - das ist doch das gleiche wie unbez. Urlaub.

Sperrzeit:
Bei Eigenkündigung ist die Sperrzeit u. U. länger (3 Monate), als bei einer Kündigung im beidseitigen Einvernehmen (1,5 Monate) - beim Arbeitsamt erkundigen.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Wenn der AG den AN freistellt, erhält dieser Lohnbezüge ohne die Gegenleistung Arbeit - das ist doch das gleiche wie unbez. Urlaub.


@HeHe Nö, das ist nicht das gleiche. Unbezahlter Urlaub ist unbezahlt . Deiner Logik kann ich nicht ganz folgen.

quote:
Bei Eigenkündigung ist die Sperrzeit u. U. länger (3 Monate), als bei einer Kündigung im beidseitigen Einvernehmen (1,5 Monate) - beim Arbeitsamt erkundigen.


Also 1. ist die Sperrzeit nie 3 Monate sondern 'nur' 12 Wochen und 2. wird die Sperrzeit nur verkürzt, wenn feststeht, dass das Arbeitsverhältnis sowieso innerhalb eines bestimmten Zeitraums geendet hätte ...
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html
...und das ist hier nicht der Fall.

-- Editiert von venotis am 19.06.2006 16:57:09

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Sorry, dass der Urlaub unbezahlt ist, habe ich überlesen.

@venotis:
Soll das ein Scherz sein? Wer rechnen kann ist klar im Vorteil :-)), denn 12 Wochen sind 3 Monate !!!!!

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

12 Wochen sind eben nicht 3 Monate.
Rechne mal z.B. Juli/August/September zusammen. Sind 92 Tage. 12 Wochen sind 84 Tage. Macht nen Unterschied von ca. 1 Woche.

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Nimmst du andere Monate, bekommst du andere Ergebnisse.
Die Frage war ja nicht nach der genauen Anzahl der Sperrzeit (Wenn die in Kraft treten sollte, rechnet die Arbeitsagentur schon genau vor....)

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wenn ich andere (3) Monate nehme, komme ich auch nicht auf 84 Tage. Und für jemanden, der plötzlich viel weniger Geld hat, macht auch 1 Woche nen Unterschied.

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#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ich will mich jetzt nicht mit dir über ein paar Tage streiten, zumal die Frage zu den genauen Tagen einer vollen Sperrzeit hier gar nicht gestellt wurde. FALLS mal jemand haargenau auf den Tag wissen will, ab wann er wieder Milch und Brot kaufen kann, halte ich mich raus und du rechnest.....einverstanden?

Grüße, Heike
:-))

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

So machen wirs. :)

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