Hallo, ich habe zum 1.10.2006 gekündigt und es stehen mir noch 12 Tage Resturlaub zu. Leider ist das Arbeitsverhältnis aber ziemlich im Eimer, sodass ich sehr gern sofort unbezahlten Urlaub nehmen würde, die KK übernehmen meines Wissens aber wohl nur 4 Wochen, ich müsste mich daher wohl selbst versichern. Trifft das wohl so zu und kann mir jemand sagen, wie teuer so etwas ist.
danke für die Hilfe
Rainer
unbezahlter Urlaub bei Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
stehe fasst vor dem selben problem! unter www.versicherungsnetz.de kann man aber einiges erfahren. wie teuer das wird weiß ich nicht. weiß nur das ein hartz4 emfänger, wenn er keine leistung bezieht und nicht verheiratet ist, so das er bei seiner frau mit versichert währe wenn sie noch arbeit oder leistung bezieht, 120 euro im monat zahlen muß.
Wenn dein Arbeitgeber dir unbezahlten Urlaub gewaehrt, dann ist er doch sicher auch mit einem Aufhebungsvertrag zu einem frueheren Zeitpunkt einverstanden.
Gruss
CAM
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja genau! Das ist er. Aber wie ist das dann mit der Sozialversicherung, wie z.B. die Krankenkasse??
Hallo,
da hast du einiges durcheinander geworfen:
Wenn dein AG dich von der Arbeit freistellen würde, dann bist du trotzdem noch im Arbeitsverhältnis und die Versicherungsfrage wäre somit geklärt (aber warum sollte der AG dich unter Lohnfortzahlung freistellen?? Käme darauf dann, ob er dich auch gerne jetzt schon los wäre).
Eine Freistellung ist keine Kündigung. Die Krankenkasse hat damit nichts zu tun und würde auch nichts zahlen.
WEnn du gekündigt hast, wirst du von der Arbeitsagentur wohl ein Sperre bekommen. Im Falle eines Aufhebungsvertrag ist die Sperrzeit u. U. kürzer - aber nichts desto trotz bist du dann Kunde der Arbeitsagentur und solltest dort nachfragen, wie du versichert bist (auch in einer evtl. Sperrzeit)
quote:
Eine Freistellung ist keine Kündigung.
Um eine Freistellung ging es doch aber gar nicht, sondern um unbezahlten Urlaub. Und der AG muss weder eine Freistellung noch unbezahlten Urlaub geben.
quote:
Im Falle eines Aufhebungsvertrag ist die Sperrzeit u. U. kürzer
Warum sollte die Sperrzeit da kürzer sein?
quote:
Ja genau! Das ist er. Aber wie ist das dann mit der Sozialversicherung, wie z.B. die Krankenkasse?
Die wird auch bei Sperrzeit von der Arbeitsagentur bezahlt (wenn Anspruch auf alg besteht).
@venotis:
Wenn der AG den AN freistellt, erhält dieser Lohnbezüge ohne die Gegenleistung Arbeit - das ist doch das gleiche wie unbez. Urlaub.
Sperrzeit:
Bei Eigenkündigung ist die Sperrzeit u. U. länger (3 Monate), als bei einer Kündigung im beidseitigen Einvernehmen (1,5 Monate) - beim Arbeitsamt erkundigen.
quote:
Wenn der AG den AN freistellt, erhält dieser Lohnbezüge ohne die Gegenleistung Arbeit - das ist doch das gleiche wie unbez. Urlaub.
@HeHe Nö, das ist nicht das gleiche. Unbezahlter Urlaub ist unbezahlt . Deiner Logik kann ich nicht ganz folgen.
quote:
Bei Eigenkündigung ist die Sperrzeit u. U. länger (3 Monate), als bei einer Kündigung im beidseitigen Einvernehmen (1,5 Monate) - beim Arbeitsamt erkundigen.
Also 1. ist die Sperrzeit nie 3 Monate sondern 'nur' 12 Wochen und 2. wird die Sperrzeit nur verkürzt, wenn feststeht, dass das Arbeitsverhältnis sowieso innerhalb eines bestimmten Zeitraums geendet hätte ...
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html
...und das ist hier nicht der Fall.
-- Editiert von venotis am 19.06.2006 16:57:09
Sorry, dass der Urlaub unbezahlt ist, habe ich überlesen.
@venotis:
Soll das ein Scherz sein? Wer rechnen kann ist klar im Vorteil :-)), denn 12 Wochen sind 3 Monate !!!!!
12 Wochen sind eben nicht 3 Monate.
Rechne mal z.B. Juli/August/September zusammen. Sind 92 Tage. 12 Wochen sind 84 Tage. Macht nen Unterschied von ca. 1 Woche.
Nimmst du andere Monate, bekommst du andere Ergebnisse.
Die Frage war ja nicht nach der genauen Anzahl der Sperrzeit (Wenn die in Kraft treten sollte, rechnet die Arbeitsagentur schon genau vor....)
Wenn ich andere (3) Monate nehme, komme ich auch nicht auf 84 Tage. Und für jemanden, der plötzlich viel weniger Geld hat, macht auch 1 Woche nen Unterschied.
Ich will mich jetzt nicht mit dir über ein paar Tage streiten, zumal die Frage zu den genauen Tagen einer vollen Sperrzeit hier gar nicht gestellt wurde. FALLS mal jemand haargenau auf den Tag wissen will, ab wann er wieder Milch und Brot kaufen kann, halte ich mich raus und du rechnest.....einverstanden?
Grüße, Heike
:-))
So machen wirs.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
Unbezahlter Urlaub - Arbeitgeber hat zugestimmt, dann musste ich doch arbeiten und Reise stornieren.4 Antworten
-
2 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten