Hallo,
ich wäre sehr dankbar, wenn sie mir bei meinem Problem behilflich sein könnten:
In meiner Firma sind zwischen Weihnachten und Silvester Betriebsferien vereinbart. Für die Zeit müssen alle Arbeitnehmer 5 Tage Urlaub nehmen.
Ich möchte für diese Zeit unbezahlten Urlaub beantragen, da ich meine restlichen Urlaubstage zu einem anderen Zeitpunkt nehmen muss.
Da mein Arbeitsvertrag sowieso am 31.12. ausläuft, hatte ich vor, mich dann für diese Zeit krankschreiben zu lassen, so dass mir der Lohn für diese 5 Tage dennoch bezahlt wird.
Ist es dann so, dass für diesen Zeitraum die Krankschreibung zählt und mir der Lohn gezahlt wird, obwohl ich vorher unbezahlten Urlaub beantragt habe?
Würde es in diesem Fall reichen, wenn ich den Krankenschein einfach meinem Arbeitgeber zukommen lasse?
Danke vielmals für ihre Antworten!
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unbezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du fragst jetzt nicht allen Ernstes, wie du den AG über den Tisch ziehen kannst? Kein Kommentar!
Wenn du länger frei haben willst, als dir Urlaub zusteht, dann mach die Variante mit der unbezahlten Freistellung.
-- Editiert am 03.11.2010 13:41
sagen wir es geht einem freund so. :-)
ich weiss, dass es nicht die feine art ist, aber der AG ist auch nicht in allen belangen fair zu seinen AN.
mir geht es ja nur darum, wie es theoretisch wäre, wenn unbezahlter urlaub beantragt ist und man in der zeit krank wird.
danke für die schnelle antwort
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quote:
aber der AG ist auch nicht in allen belangen fair zu seinen AN
Dann haben sich ja zwei getroffen.
Uwe
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http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/unbezahlter-urlaub-welche-rechtsfolgen-hat-unbezahlter-urlaub-teil-2.html :
"Unbezahlter Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
Wenn Ihr Mitarbeiter während des unbezahlten Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, brauchen Sie während des unbezahlten Urlaubs keine Entgeltfortzahlung zu leisten. Denn Grund für den Arbeitsausfall ist nicht die Arbeitsunfähigkeit, sondern der unbezahlte Urlaub."
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Im Prinzip bleibt dann nur eine Möglichkeit. Keinen unbezahlten Urlaub einreichen, und einfach krank melden. Bei Krankheit muss der AG den Lohn fortzahlen, der in dieser Zeit erzielt worden wäre. Bei unbezahltem Urlaub fällt aber kein Lohn an, also muss er auch nicht zahlen.
Die feine englische Art ist dies allerdings nicht. Die moralische Keule verkneife ich mir aber mal.
Rechtlich gesehen, kann der AG dann nichts machen.
gruß
avalon2006
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