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unberechtigte Mietminderung abwehren

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unberechtigte Mietminderung abwehren

Hallo,

mein Mieter kürz schon seit Januar mtl. 150€. Es sind insgesamt 8 Mängel beanstandet, von denen wir 2 behoben haben und 2 noch bestehen, 4 sind allerdings unberechtigt. Wenn ich die 2 tatsächlichen Mängel (Schlitz an Wohnungseingangstüre, Aussenlicht) behebe, dann kürz der Mieter dennoch voll bis ALLES behoben ist. Ich weis das er das nicht darf ... aber er macht es eben. Warum allso die Mühe
Kurzum, ein Weg zum Amtsgericht steht an! Wenn der Richter hier etwas sagt, dann werde ich das dann umsetzten, den ich weis bei 2 Mängel ehrlich gesagt auch nicht ob diese berrechtigt sind, hier muss warsch. auch ein Gutachter her (feuchte Wand, Rolladendämmung).

Wie soll ich vorgehen. Möchte eigentlich keinen Anwalt. Ich könnte einen Mahnbescheid rauslassen, der Mieter erhebt Einspruch, dann Antrag beim Amtsgericht.

Ich könnte doch auch gleichzum Amtsgericht gehen, oder? Wenn der Mieter eh definitv EInspruch erehebt?

Der Mieter wurde ordentlich angemahnt und Stellungsnahme unsererseits wurden auch geschrieben.

Welchen Nachteil habe ich wenn ich keinen Anwalt nehme? Hier entscheidet warsch. eh ein Gutachter was Sache ist. Anwalt wäre hier glaube ich "zuviel".

-- Editiert am 06.04.2011 09:09


von biberbau am 06.04.2011 08:48
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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