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unberechtigte Kontoauflösung

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>unberechtigte Kontoauflösung

Ist denn die Vollmacht denn irgendwo aufgetaucht?


quote:
Warum auch die Inhaber der Vollmachten von der Bank angeschrieben worden sind als wären sie erbberechtigt will man mir nicht erklären.

Damit der Inhaber der Vollmacht die Möglichkeit hat entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Denn der Bevollmächtigte handelt im Namen des Vollmachtgebers.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 31.07.2010 02:34
Status: Tao (17185 Beiträge)
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>unberechtigte Kontoauflösung
Zitat:
quote:
[quote]Die Freundin Deiner Mutter durfte zwar das Geld abheben, sie durfte es aber nicht für eigene zwecke verwenden.


Steht bitte wo?
Da wir den Inhalt und Umfang der Vollmacht nicht kennen, ist das reine Spekulation.


Das steht nirgendwo. Es wäre aber äußerst ungewöhnlich, wenn die Inhaberin der Vollmacht Abhebungen zu eigenen Gunsten machen dürfte. Bei der Beantwortung solcher Fragen gehe ich nicht von ungewöhnlichen Fallkonstellationen aus, wenn sich kein Hinweis aus der Fragestellung auf so etwas ableitet.

Damit die Inhaberin der Vollmacht auch Abhebungen zu eigenen Gunsten durchführen dürfte, müsste sie in der Vollmacht ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sein. Das Standardformular einer Bank enthält so eine Befreiungsklausel nicht und bei einer selbst formulierten Vollmacht ist auch nicht zu erwarten, dass so eine Klausel aufgenommen wurde. Selbst ein Notar nimmt so eine Klausel nur auf ausdrücklichen Wunsch in die Vollmacht auf.

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-- Editiert am 31.07.2010 13:11


von hh am 31.07.2010 13:10
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