Ist das eine unberechtigte Bereicherung:
Ich hatte am von mir gekauften Gebäude einen Mangel. Der Verkäufer hatte sich verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Verkäufer behauptet nun, er hätte die Arbeiten für die Hälfte der vorliegenden Rechnungssumme ausführen können. Ich habe Entschädigungsforderungen für Nutzungsausfälle vor und während der Sanierung. Er will jtzt diese Forderungen mit einem angeblichen Vermögensvorteil aufrechnen, den ich dadurch hätte, daß er mehr bei der Sanierung getan habe als erfoderlich und dass es deshalb teurer geworden wäre. Ich nweiss nicht was, bzw warum er mehr gemacht hat, da ich nicht in die Auschreibung eingebunden war.
Hat er recht?
unberechtigte Bereicherung, Vermögensvorteil
2. August 2004
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Frage vom 2. August 2004 | 08:08
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
unberechtigte Bereicherung, Vermögensvorteil
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#1
Antwort vom 2. August 2004 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das ist aber eine merkwürdige Argumentation.
Wenn ich das richtig verstehe, dann hat doch der Verkäufer selbst die Ausschreibung durchgeführt und beauftragt. Daher kann ich nicht nachvollziehen, warum er jetzt den Recnungsbetrag kürzen will.
Und jetzt?
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