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unberechtigte Anzeige bzgl. Warenbetrug

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unberechtigte Anzeige bzgl. Warenbetrug

Hallo, ich habe heute ein Schreiben von der Polizei bekommen in dem ich Stellung zu einem angeblichen Warenbetrug nehmen soll.

In Klammern steht nur Apple iPod.

Ich habe aber nie ein Apple iPod ge-/verkauft und sonst etwas damit zu tun gehabt.

Gibt es eine Möglichkeit zunächst genauer zu erfahren was mir konkret vorgeworfen wird, dass ich evtl. herausfinden kann, wie es überhaupt zu der Anzeige kommt?
Oder geht das nur über einen Anwalt, der dann Akteneinsicht beantragen muss?
Wenn ja, was würde da ca. an Kosten entstehen?

Oder sollte ich einfach in meiner Stellungnahme schreiben, dass ich mir keiner Schuld bewusst bin?
Bzw. soll ich die Option wählen bei der Polizei auszusagen und kann da dann vorher weitere Details erfahren?

Wie sieht es in so einem Fall bzgl. übernahme von Anwaltskosten aus, wenn das Verfahren eingestellt wird?

Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.

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von Uschi1982 am 22.06.2011 21:57
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>unberechtigte Anzeige bzgl. Warenbetrug
Sie können auch einfach zu dem Termin hingehen und sich anhören, was Ihnen vorgeworfen wird und wieder gehen. Sie müssen nichts aussagen. Danach können Sie immer noch entscheiden, ob Sie einen Anwalt hinzuziehen.

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von hamburgerin01 am 22.06.2011 23:46
Status: Tao (10056 Beiträge)
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>unberechtigte Anzeige bzgl. Warenbetrug
Danke für die Antwort, aber ich habe ja noch keinen Termin.
Wollte mich nur vorher informieren, ob ich bei dem Termin dann nähere Informationen bekommen werde oder ob ich da dann auch einfach nur gefragt werde was ich dazu zu sagen habe? Dann könnte ich es ja nämlich auch gleich auf den Zettel schreiben.

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von Uschi1982 am 23.06.2011 00:09
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>unberechtigte Anzeige bzgl. Warenbetrug
quote:
Wollte mich nur vorher informieren, ob ich bei dem Termin dann nähere Informationen bekommen werde


Ja, bekommen Sie. Der genaue Tatvorwurf wird Ihnen dort eröffnet. Sodann können Sie entscheiden, ob Sie zur Sache aussagen wollen oder nicht. § 136, Abs. 1 StPO.

quote:
...Akteneinsicht beantragen muss?
Wenn ja, was würde da ca. an Kosten entstehen?


Reine Akteneinsicht (ohne Beratung) bekommt man z.B. hier:

http://www.123recht.net/Akteneinsicht--rsp149.html

zum Komplettpreis (Anforderung der Akte bei der StA incl. Akte als .pdf per eMail oder per Zusendung auf CD-Rom und aller Gebühren) ab rd. 60,00 €. Bei den günstigeren Angeboten sind meist die Kopiekosten (für Akte in Papierform = 0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten und 0,25 € für jede weitere Seite) oder Versendungsgebühren (die die StA für die Versendung der Akte zum Anwalt erhebt) noch nicht enthalten.

quote:
Wie sieht es in so einem Fall bzgl. übernahme von Anwaltskosten aus, wenn das Verfahren eingestellt wird?


Bei Einstellung im Vorverfahren, also vor Anklageerhebung, muß man den Anwalt selbst zahlen.


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 23.06.2011 00:28


von !!Streetworker!! am 23.06.2011 00:25
Status: Tao (17086 Beiträge)
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>unberechtigte Anzeige bzgl. Warenbetrug
Ok, dann werde ich mich einladen lassen um mir mal anzuhören was ich getan haben soll.

Danke für die Antwort!

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von Uschi1982 am 23.06.2011 01:21
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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