unbefristeter Arbeitsvertrag wieder befristet
Seit dem Jahr 2004 bin ich bei einem Arbeitgeber beschäftigt, von dem ich immer wieder neue Änderungsverträge erhielt. Mal mit Sachgrund - mal ohne Sachgrund, bis zu 4 Verträge im Jahr. 3 Verträge in 2 Jahren wären höchstens zulässig, der vorletzte Vertrag enthielt überhaupt keine Befristung mehr. Trotzdem wurde ein neuer Änderungsvertrag angeboten und ich war der Meinung, ich hätte seit 2004 immer wieder neue Verträge - Änderungsverträge unterzeichnet. Stimmt nicht, sagt mein Bekannter (ein Steuerberater): es gibt keinen befristeten Vertrag nach einem unfristetem Arbeitsvertrag. Nun war ich bei einer Gewerkschaft, die mir sofort einen Anwalt gestellt hat und werde Klage erheben gegen den Arbeitgeber auf Entfristung des letzten Arbeitsvertrages. Voraussichtlich wird es so enden, dass sie mir eine Abfindung anbieten oder einen Arbeitsplatz bei einer anderen Geschäftsstelle. Laut TV-SozAb-L wären sie aber verpflichtet, sich um einen anderen, gleichwertigen Arbeitsplatz vorrangig in der Nähe und im Umfang der bisherigen Arbeitszeit zu bemühen. Es handelte sich nämlich angeblich um eine betriebsbedingte Vertragsänderung mit Sozialplan und so weiter.
Meine Frage nun: Gibt es tatsächlich irgend eine rechtliche Regelung, dass es unmöglich ist, einen befristeten Arbeitsvertrag nach einem unbefristeten abzuschließen? Mir wurde die gesamte Zeit erklärt, es handele sich bei meinen Änderungsverträgen immer wieder um befristete neue Verträge. Das ist anscheinend nicht korrekt. Allerdings kam ich erst darauf, nachdem ich am vorletzten Vertrag sah, dass dieser sich wieder - diesmal ohne Befristungsvermerk - auf den allerersten Vertrag bezog, der allerdings von der Befristung her bereits seit Jahren abgelaufen war.
Kann mir jemand helfen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Könnte eine Klage auf Entfristung Aussicht auf Erfolg haben?
Gibt es hierzu Urteile irgendwo in Deutschland?
von geprellt95 am 03.03.2011 14:36
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>unbefristeter Arbeitsvertrag wieder befristet
Vielen herzlichen Dank, hamburgerin01!
Das macht viel Hoffnung.
Das TZBfrG habe ich schon gekannt, nach diesem wurde der erste Vertrag abgeschlossen. Auf § 14 wurde immer wieder in den vorherigen 16! Änderungsverträgen neu abgeschlossen und immer gewechselt zwischen Sachgrund und sachgrundlos. Der Gipfel war allerdings, dass ich den letzten Vertrag noch nicht einmal mitnehmen durfte vor Unterzeichnung. Da hätten bei mir schon alle Glocken schrillen müssen. Ich war einfach zu vertrauensseelig. Sogar auf 5. Befristung zur Erprobung wurde angegeben. Das war einfach nur eine Frechheit.
Ich hoffe darauf versetzt zu werden laut TV-SozAb-L und bin gespannt, ob mich dann Mobbing vom Feinsten erwartet. Das wäre die nächste Stufe der Niedertracht.
von geprellt95 am 03.03.2011 15:32
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>unbefristeter Arbeitsvertrag wieder befristet
@MitEtwasErfahrung,
Um eben gerade die Eierei von Arbeitgebern von "sachgrundlos" und "mit sachgrund" und zurück zu verhindern, steht da im Gesetz:
§14Zulässigkeit der Befristung
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
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von hamburgerin01 am 03.03.2011 23:03
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>unbefristeter Arbeitsvertrag wieder befristet
/// Voraussichtlich wird es so enden, dass sie mir eine Abfindung anbieten
... an dieser stelle kann man wieder einmal etwas fürs leben lernen: unzulässige befristungen kann man ruhig laufen lassen - bzw. muss man erst dagegen vorgehen, wenn der AG einen nicht länger beschäftigen will deswegen.
offenkundig handelt der AG von @der geprellte ohne sachkenntnis und wähnt sich auf der sicheren seite, indem er immer wieder neue befristete verträge ausstellt. nun kann man - in kenntnis des rechts - sicher sein, den arbeitsplatz zu haben und die entfristung dann in die wege zu leiten, wenn man nicht weiter beschäftigt werden soll. wenn man den AG aber vorführt und sofort die klärung herbeiführt, kann man zwar vor gericht recht bekommen, den arbeitsplatz gleichwohl los sein ... ein phyrrussieg, denke ich.
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von blaubär+ am 04.03.2011 08:54
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>unbefristeter Arbeitsvertrag wieder befristet
@hamburgerin01 und 1000kleineSachen,
der letzten Vertrag wurde auf Sachgrund geschlossen. Allerdings so, dass ich unter 400-Euro-Job fiel. ... und das bei Alleinerziehenden mit 2 unterhaltspflichtigen Kinder, also eigentlich sozialer Härtefall auch noch. Es müsste ein Sozialplan existieren, da auch andere Kollegen schon versetzt wurden. Diese hatten allerdings schon lange feste Verträge. Bossing ist mir nach 16 Arbeitsverträgen kein Fremdwort. Das als qualifiziertes
Arbeitszeugnis ausgestellte Zeugnis ist auch unter aller Kanone - Hilfsarbeiten und Aushilfskraft nach 6 Jahren, mit Handlungsbefugnis. Daran erkenne ich, wie weit der Arbeitgeber von der Realität entfernt ist.
Wichtig ist meiner Meinung nach der Klagegrund: z. B. Rahmenrichtlinien der EU von 1999 gegen Kettenarbeitsverträge plus Grundgesetz - Gleichbehandlung gegenüber langjährigen unbefristeten Arbeitnehmern plus Bayerische Verfassung - Artikel 3 und 3 a (Unterstützung der EU). Bei Gelegenheit werde ich weiter berichten.
von geprellt95 am 08.03.2011 15:51
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