unbedingt ein Heiratsvisum?

29. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
natusja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
unbedingt ein Heiratsvisum?

Hi,
ich bin eine Ukrainerin. In UA geboren, aufgewachsen, studiert. Vor einem Jahr habe ich in DE einen Berufskollegabschluss bekommen. War in DE in diesen Jahren mit einem Studentenvisum. In der Zeit habe ich dort meine zweite Hälfte gefunden. Nur ich musste für einen Jahr wieder nach UA. Jetzt wollen wir heiraten um den Rest des Lebens mit einander zu verbringen.
Damit es ohne Probleme läuft möchte ich lieber nachfragen welches Visum ich schneller bekomme (vermutlich Gastvisum) und mit welchem Visum ist heiraten in DE problemlos möglich (vermutlich Heiratsvisum)? Wie schnell/langsam so was läuft? Kann uns jemand die Besonderheiten solcher Eheschließung erklären und was Gutes raten damit uns danach noch die Kraft zum Feiern bleibt? =) Danke sehr!


-- Editiert am 29.06.2010 16:49

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aericura
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Für die Eheschließung in Deutschland und der damit verbundenen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung ist ein Heiratsvisum erforderlich. Bei der zuständigen deutschen Botschaft kannst Du Dich nach den Bedingungen zur Visaerteilung erkundigen. U. a. ist für ein Heiratsvisum auch eine Verpflichtungserklärung Deines zukünftigen Mannes erforderlich. Diese kann er bei der zuständigen ABH abgeben. Die Verpflichtungserklärung ist allerdings nur möglich, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und genügend Einkommen.

Sollte dies nicht der Fall sein, könnt iht natürlich auch in der Ukraine heiraten und anschließend eine Visum zu Familienzusammenführung beantragen. Sollte Dein Mann Deutscher sein, ist hier die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht erforderlich, bei nicht-deutscher Staatsangehörigkeit muss der Lebensunterhalt sichergestellt sein.

Ein Besuchsvisum ist ein Besuchsvisum und sollte nicht zu Heiratszwecken eingesetzt sein. Natürlich könnt ihr damit heiraten, aber das wäre Visumsmißbrauch und es besteht kein Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Dies trifft auch für Eheschließungen in Dänemark zu!

Der reguläre Visumsweg ist also einzuhalten.

lg, Aericura


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-- Editiert am 29.06.2010 18:34

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
natusja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Information, Aericura!
Mein zukünftiger Mann ist Deutscher, am Einkommen wirds auch nicht liegen.
Hauptsache richtiges Visum, richtige vollständige Dokumentation. Stress wirds wohl auch ohne dies geben.. Habe noch nichts einfaches in Bürokratie erlebt =)
Danke nochmals für die für uns genommene Zeit!

3x Hilfreiche Antwort

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