umtausch ohne beleg

28. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)
umtausch ohne beleg

hab da mal zwei kleine fragen. bevor ich im geschäft stehe und mich dort ärgere :o)

ich habe ende letzten jahres in einem großen kaufhaus ein paar markenturnschuhe gekauft. am anfang ist immer sohle rausgerutscht, da diese wohl nicht richtig fest war. nach einer weile laufen schaute die immer hinten an der ferse raus... auf beiden seiten... bin dann her gegangen und habe sie mit sekundenkleber angeklebt. hat auch gehalten. letzte woche habe ich die schuhe dann ganz normal angezogen und hatte die zunge in der hand... supi... da ist nichts mehr zu reparieren, ausser ich würde die schuhe zum schuhmacher bringen... allerdings hab ich auch den kassenzettel nicht mehr und für einen umtausch ist es ja eigentlich auch zu spät... hab ich trotzdem irgendeine möglichkeit? würde mich gerne an die firma wenden, aber im internet find ich da nichts direktes.

meine zweite frage:

neulich waren in einem lebensmittelmarkt badeanzüge und bikinis im angebot. ich habe mir jeweils einen gekauft. zuhause habe ich dann anprobiert und festgestellt, dass der badeanzug nicht der renner ist. da ich am gleichen tag noch in urlaub geflogen bin, hab ich meiner oma den badeanzug gegeben und den kassenzettel und sie hat den badeanzug für mich zurück gegeben und das geld bekommen... allerdings haben die im laden den kassenzettel behalten... jetzt ist im urlaub an dem bikini ein plastikteilchen abgebrochen. man kann das oberteil also nicht mehr anziehen. jetzt habe ich ja aber auch hier keinen kassenzettel mehr! gibt es eine möglichkeit, den zurück zu geben?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zu 1) Nach 6 Monaten mußt
1. du beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag und
2. hast du den Schaden bereits repariert und somit einen Anspruch auf Mängelbeseitigung verwirkt. Eine Vorwegnahme der Reparatur ist das Dümmste was man machen kann, jeder VK freut sich darüber.
---Vergiss es also einfach

Zu 2) Bruch = Gewalteinwirkung. Auch hier wirst du kein Glück mehr haben, da sich der Verkäufer damit rausreden kann.

Zu beiden Fällen gilt aber, daß du irgendwie beweisen können mußt, daß du die Waren dort und auch wann, gekauft hast.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

naja, wenn es bei der sohle geblieben wäre, wäre das problem ja behoben... konnte ja keiner wissen, dass die zunge einfach abgeht... ohne gewalteinwirkung...

na toll :o(

was lernen wir da raus: keine dockers schuhe mehr kaufen und keinen bikini beim ALDI mehr...

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>keinen bikini beim ALDI mehr... <<

Warum nicht???

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die ALDI - Märkte Sachen, die erst vor Kurzem gekauft wurden, völlig problemlos umtauschen oder zurücknehmen, gerade auch, wenn Beschädigungen vorliegen.

Jedoch sind nicht alle Marktleiter kulant. Dann kann man aber auch zu einem anderen Markt gehen.

Hat bei uns bisher immer geklappt...

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Überleg mal was der Spruch "Billig kann ich mir nicht leisten" wohl aussagt.

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#5
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

zumindest bei aldi :o) aber bei dockers denkt man ja eigentlich schon, dass man gutes material hat. ich hab auch noch ein paar schuhe von denen und da gibts keine probleme... ärgert mich schon ziemlich, weil billig sind die nämlich nicht...

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Es gibt immer mal (egal welche Marke) sog. Montagsmodelle. Ihr Fehler war, dass Sie eigenständig repariert haben (mit Sekundenkleber :grins: ) und dadurch Ihr Anspruch auf Mängelbeseitigung od. dgl. verwirkt ist.

Ein Umtausch wäre sonst sicher kein Problem gewesen.

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

ja aber ich habe doch die sohle nur angeklebt. die ist ja auch wieder ganz und ohne probleme. problem ist ja, dass die zunge abgegangen ist. das hat ja mit dem kleber nichts zu tun. sind ja zwei verschiedene sache, oder?

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,

wirbt Aldi nicht immer mit 2 Jahren "Garantie" ?

Somit wäre die Beweislast ja immer noch bei ALdi.

Gruß
Michael

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#10
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

mh, vielleicht wäre es doch noch ein versuch wert... hab halt nur den kassenzettel nicht mehr, weil die den ja bei der rückgabe behalten haben... aber man sieht ja, dass der von aldi gekauft wurde... den gibts dann ja auch wirklich nur dort.

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#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du brauchts nicht den Kassenzettel, sondern kannst auch einen Zeugen benennen, der dabei war.

Mir ist nur aufgefallen, daß die an der Kasse immer sagen "Kassenzettel aufheben, ist 2 Jahre Garantie drauf". Nur ob die das mit der gesetzl. Gewährleistung verwechseln weis ich nicht.,....

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#12
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Mit Zeugen ist da nicht viel geholfen. Fast jedes Geschäft verweigert ohne Kassenzettel Umtausch oder Reklamation und das mit Recht.

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#13
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

' und das mit Recht'

Nenene, absolut zu Unrecht!
Die Sachmängelhaftung ist nicht an den Kassenbon gebunden.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

@micbu

Schon richtig, was du schreibst, das weiß ich. Nur die Verkäufer/innen in den Läden brauchen einen Nachweis und Zeugen würden sie nicht einfach glauben. Man muss nachweisen, wann der Artikel auch gekauft wurde. Da kann der Zeuge mir was vom Pferd erzählen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es geht aber nicht darum, was die Verkäuferin meint, sondern darum, was spätestens vor Gericht dabei herauskommt.

Bei Umtausch (freiwillige Leistung) hast Du Recht, bei Sachmängeln nicht. Es reicht ein glaubhafter Zeuge aus. Da hat erst einer ein Buch mit Rchtsirrtümern geschrieben, der hat auch dieses Thema mit erwähnt.

Gruß

Michael

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