Hallo,
bei der Nebenkostenabrechnung für meine Büroräume wurden folgende Versicherungen umgelegt:
- Mietverlust-Versicherung
- Haftpflichtvers
- Feuervers, Leitungswasservers, Sturmvers
Die letzten 3 sind klar umlagefähig, aber bei den ersten beiden zweifel ich doch sehr.
wer kann helfen?
gruß dirk
umlagefähige Versicherungen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Haftpflichtversicherung kann umgelegt werden, wenn im Mietvertrag so auch geregelt.
Die Mietausfallversicherung nicht, egal was im Mietvertrag geregelt.
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"Chylla"
Die Kosten einer Mietverlustversicherung sind keine umlagefähigen Betriebskosten.
AG Frankfurt/Main, Urt. v. 26.2.1988 – 33 C 3464/87
-67, WuM 1988, 170
Die Haftpflicht hingegen ist ok, allerdings müssen die einzelnen Versicherungen und Ihre Kosten separat aufgeführt sein. Zudem muß natürlich die Umlage im Mietvertrag vereinbart sein.
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Allgemein möchte ich noch daruf hinweisen, dass Büroräume, als gewerbliche Nutzung, nicht in gleichem Umfang unter den Mietrechtsschutz fallen wie private Wohnungen. Es gibt also durchaus Kosten, die man Dir umlegen kann, die bei einer Wohnung nicht zulässig wären. Dennoch gehe ich davon aus, dass ein Mietausfall der Vermieter, quasi sein Unternehmerrisiko, nicht auf die gewerblichen Mieter umlegen kann, und hier auch die Rechtsprechung des privaten Wohnraums gilt. Was steht denn im Vertrag ?
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"Chylla"
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