üble Nachrede zur Anzeige bringen

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Smooth1708
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
üble Nachrede zur Anzeige bringen

Hallo Forum,
habe mal wieder eine verzwickte Situation mitbekommen, die eine Klärung bedarf.
Folgende Story:
Ein Disponent will einen Fahrer weg haben. Der Fahrer, eben erst 18 geworden und Führerschein neu. Der Disponent ruft 2x die Polizei an und behauptet, der Fahrer sei minderjährig und besitze keinen Führerschein. Daraufhin wird der Fahrer 2x vor dem Gelände rausgezogen und kontrolliert. Natürlich passte alles. Daraufhin ruft der Disponent beim Landratsamt an (genaue Stelle unbekannt, wohl Führerscheinstelle o.ä.) und behauptet, der Fahrer sei nicht fahrtüchtig, bzw. fahig für diesen Job. Daraufhin weist das Landratsamt den Fahrer hin, dass er sich einer Eignungsprüfung unterziehen muss und er bis dahin ein Fahrverbot hat. So, alles natürlich nur, um den Fahrer zu "mobben". Der Fahrer will nun rechtliche Schritte einleiten und wegen übler Nachrede den Disponenten anzeigen. Ich nehme aber an, der Disponent hat überall immer als anonym angerufen. Meine Frage also, falls es zu einer Anzeige kommt und der Disponent sagt "ich war das nicht", wird die Polizei oder Anwaltschaft sich die Mühe machen, um den anonymen Anrufer ausfindig zu machen? Und was droht ihm?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
wird die Polizei oder Anwaltschaft sich die Mühe machen, um den anonymen Anrufer ausfindig zu machen?

Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Und mit etwas Pech ist der Fahrer dann mit einigen Problemem aus dem straf-, zivil- und arbeitrechtlichen Bereich belastet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Der Disponent wird sich da auch rauswinden können... Er hat sicherlich nicht gesagt, XY ist fahruntüchtig sei, sondern nur seine Besorgnis geäußert, dass XY fahruntüchtig sein könnte....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Daraufhin weist das Landratsamt den Fahrer hin, dass er sich einer Eignungsprüfung unterziehen muss und er bis dahin ein Fahrverbot hat.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Landratsamt eine solche Maßnahme (Fahrverbot) aufgrund einer anonymen Anzeige ergreift, bei der jemand nur seine Besorgnis äußert.

Dem Fahrer würde ich allerdings empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Der kann Akteneinsicht nehmen und dann wird viel klarer ob und welches Vorgehen gegen den Disponenten Erfolg versprechend ist. Wenn der Fahrer ein geringes Einkommen hat, dann kann er einen Beratungshilfeschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Viel härter als eine Strafanzeige wird den Disponenten ein Vorgehen des Arbeitgebers (Kündigung) oder ein zivilrechtliches Vorgehen (Unterlassungserklärung, Schadenersatz) treffen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Smooth1708
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Der Disponent wird sich da auch rauswinden können... Er hat sicherlich nicht gesagt, XY ist fahruntüchtig sei, sondern nur seine Besorgnis geäußert, dass XY fahruntüchtig sein könnte....


Nein, es waren definitiv Anschuldigungen. Heute von dem Fahrer erfahren, es wurde sogar geäußert, er würde Drogen konsumieren und im LKW Bier trinken (Paulaner Spezi sind nun mal braune Flaschen)...

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