über 30 € Gebühr für Antwortschreiben der Bank

3. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
NwK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
über 30 € Gebühr für Antwortschreiben der Bank

Meine Kreditbank hat mir für die Beantwortung einer einfachen schriftlichen Frage (zum Restschuldstand) einfach einen Betrag von mehr als 30 € von meinem Konto abgebucht, zusätzlich zur Kreditrate. Die Antwort war nichtssagend, keine Seite lang und war nicht informativ. DÜRFEN DIE DAS? Ich habe zwar protestiert, aber den Betrag nicht einfach zurückbuchen lassen, weil ich eine Kreditkündigung befürchtete.Das Ganze ist einige Monate her, ärgert mich aber immens.

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Die Preise der Bank richten sich nach deren Preisliste. Je nach Aufwand können das auch mal 30 Euro sein. Ein einfacher "Kontoauszug" sollte aber nicht soviel kosten.

die werden sich auch sagen: Der wird nichts sagen, der hat eh die Hosen voll.

Da eine Rechnung nichts mit deinem Kredit zu tun hat könnte man Theater machen, aber nicht wie ein Kleinkind zurück buchen. Einschreiben Rückschein mit Frist danach den Rechtsweg beschreiten.
Aber danach ist mit der Bank schlecht Kirschen essen.

Ich würde das nächste mal keine "schriftliche Anfragen starten" sondern einfach einen Kontoauszug holen.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#2
 Von 
NwK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort! Einen Kontoauszug habe ich nie erhalten, meinen Kontostand wollte ich ja laienhaft erfragen. In den vier Jahren, seit ich den Kredit bediene, habe ich nie Post von dieser Bank (mit Sitz im Ausland) erhalten, das war ja der Anlass meiner Anfrage. Von möglichen Gebühren für die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage steht nichts in den mir vorliegenden ABG. Apropos "Hosen voll": ich beabsichtige das Darlehen nach dem 11.Juni zu kündigen (abzulösen) und möchte die besagten 38 € von der Ablösesumme abziehen, mit Hinweis auf meinen damaligen Widerspruch gegen diese 'Gebühr'. Ist das rechtlich vertretbar?

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wenn man was bestellt muss man es bezahlen und die Preise für eine Leistung bestimmt immer der der diese erbringen soll. Kann also so einfach nicht sein.

Ob man einen Kredit kündigen oder ablösen kann steht im Vertrag,

Warum man bei 4 Jahren Laufzeit eine Aufstellung braucht ist mir unklar. Zins und Tilgung stehen im Vertrag, das kann man auch selber rechnen.

K.

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