hallo!
ich bin seit anfang april wegen erschöpfung krank geschrieben. habe seit einigen monaten einen erholungsurlaub gebucht. meine frage lautet: muss ich mich bei meinem arbeitgeber und bei der krankenkasse melden?
bitte um schnell antwort.
trotz Krankschreibung in den Urlaub?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
In den ersten 6 Wochen der Krankschreibung muß der Urlaub durch den Arbeitgeber bewilligt worden sein.
Ab dem Moment, in dem Krankengeld durch die KK gezahlt wird, muß der Urlaub mit dieser abgesprochen werden.
Dazu:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/urlaub-trotz-krankschreibung-genehmigung-der-kasse-einholen.html
Eine Empfehlung des Arztes dürfte hier hilfreich sein.
Bei Erschöpfung dürfte ein Urlaub ja eher gesundheitsfördernd sein.
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Wenn Du in Urlaub gehst sollte unbedingt vorher ein ärztliches Attest eingeholt werden in dem bestätigt wird, dass dieser Deiner Genesung dient.
Manche AG nutzen Fehlverhalten während einer Krankheit um Kündigungen auszusprechen.
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achso, danke!
ich habe da noch eine frage!!morgen habe ich einen termin bei der krankenkasse aok es geht um ein beratungsgespräch bzüglich meiner arbeitsunfähigkeit.weiß jemand was mich erwartet bei dem gespräch?
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Die KK will Sie so schnell wie möglich wieder aus dem Leistungsbezug herausbekommen.
Zum Thema Urlaub und KK. Da muss man nach meinen Erfahrungen extrem aufpassen. Es würde mich nicht wundern, wenn die Kasse hell auf begeistert ist, wenn Sie von Ihrem Urlaub erfährt und oft passiert dann folgendes: der SB der Krankenkasse wird Ihnen raten, sich für die Zeit des Urlaubs "gesundschreiben" zu lassen. Wenn es nach dem Urlaub immer noch nicht geht, dann soll man sich wieder krankschreiben lassen.
Und schon müsste der AG den Zeitraum übernehmen und der wird darüber nicht begeistert sein.
Sollte also die KK wie von 1000kleinesachen vermutet reagieren, wäre es zu empfehlen, dass Sie weiterhin krankgeschrieben bleiben. Wie gesagt, bei Erschöpfung ist ein Urlaub regelhaft eher sinnvoll.
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