transcom will geld.

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
mike123123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)
transcom will geld.

hallo
ich habe ein paar probleme mit transcom cms forderungsmanagement gmbh.
es ist eine hauptforderung von 275,91€.
ich habe ihnen in einer email und schriftlich zukommen lassen das ich bezieher von hartz 4 bin (mein antrag hatte ich mit geschickt).
ich hatte ihnen auch diesen text hier mit geschickt:

Sehr geehrtes Transcom CMS Team.
Ich beziehe Hartz 4 und habe keinerlei Einkünfte. Auch gibt es bei mir kein pfändungswürdiges Vermögen.
Ich weise sämtliche Nebenforderungen, Mahngebühren u.ä. zurück, da ansonsten ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegen würde.
Sofern die Advanzia Bank zu einem Vergleich bereit ist auf Grundlage einer sehr niedrigen Monatszahlung von 10€ möge sie sich schriftlich direkt bei mir melden. Voraussetzung wäre, dass ich tatsächlich die Hauptforderung tilge und nicht nur Zinsen abbezahle.
Ihnen untersage ich weitere Kontakte, darüber hinaus widerspreche ich der Speicherung meiner personenbezogenen Daten, weiteren Maßnahmen, wie beispielsweise Schufa-Einträgen.
Sollte ich im Laufe der nächsten Jahre wieder erwerbstätig werden, kann dann ggf. die Rate soweit meine Möglichkeiten es zulassen, etwas erhöht werden.
mfg
Langendorf

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heute kam ein brief wo drin steht das sie damit nicht
einverstanden sind und 25€ haben wollen.
ich habe den brief mal eingescannt:





wenn jemand eine idee hätte was ich da jetz schreiben könnte bzw wie ich weiter vorgehen soll wäre ich sehr dankbar.


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Vielleicht gut, dass nix draus geworden ist, der Gebührenschmu ist etwa so teuer wie eine Titulierung wäre. Mit einer Ratenvereinbarung hätte man das alles anerkannt. Außerdem sollte man Ratenvereinbarungen wirklich nur treffen, wenn man sicher auch immer pünktlich zahlen kann.

Schafft man das nicht, oder zahlt man zu spät, kündigen die die Ratenvereinbarung, stellen alles sofort fällig und schlagen noch mal Fantasiegebühren drauf.

16€ Mahngeb. + 45€ Inkasso + 30€ Ratengebühr sind schon mal 91€, dazu laufende "Kontoführungskosten" für Inkasso, 2,50€ im Monat, also noch mal ca. 40€ für ein Jahr bei 25€-Raten. Bei kleineren Raten entsprechend mehr.

Ein rechtlicher Anspruch des Inkassos auf Kosten in dieser Höhe besteht nicht; die Mahngebühr muss nur in Höhe von Papier+Porto-Kosten (3-5€) bezahlt werden, Inkasso-Kontoführung ist eine Fantasiegebühr, und Inkassokosten müssten auch, wenn überhaupt, nur in Höhe von Anwaltskosten bezahlt werden. Man könnte diese Kosten "freiwillig" tragen, wenn man sich neben den Kosten auch Ärger und Nachteile der Zwangsvollstreckung ersparen will. Je nachdem könnte das sogar sinnvoll sein, weil die Kostenforderungen, im Vergleich zu anderen Inkassos, nicht sehr stark überhöht sind.

Titulierungskosten (zusätzlich zu HF) wären 76,55€, wenn ich richtig gerechnet habe (1,5 Anwaltsgebühr, wenn mit Auslagen und Mehrwertsteuer, + 23€ Gerichtskosten MB). Dazu müsste man wohl den Versuch, nebenher noch Inkasso- oder sonstige Zusatzkosten zu titulieren, abwehren (Widerspruch im Mahnbescheid sollte reichen). Dazu kämen allerdings weitere Kosten für Pfändungsaufträge, ggf. EV und ähnliches.

Außerdem sollte nicht der Eindruck entstehen, dass da Schulden gemacht wurden in der Absicht, sie nicht zurück zu zahlen! So nach dem Motto: Hab nur Hartz IV, ihr könnt mich sowieso nicht pfänden! Das kann dann schon mal mit einer strafrechtlichen Verurteilung enden.

Der Verzugszins 5% über Basis ist gesetzlicher Anspruch, da kann man gar nichts gegen machen (Basiszins ist Anfang 2013 tatsächlich negativ, -0,13%, daher 4,87% ab 2013!)


Wie viele andere Gläubiger wollen denn noch bedient werden? Ich hab noch die andere Bankgeschichte von September 2012 gefunden... da stellt sich die Frage, ob entweder wirklich 25€ gehen oder solche Miniraten überhaupt sinnvoll wären.

-- Editiert xpuff666 am 08.01.2013 20:12

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bestehen noch andere Schulden ?

EV ?

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Wenn die Forderung berechtigt ist und du sie nicht bald bezahlst, wird dein Schufa-Score ins Bodenlose sinken (wenn es nicht eh schon zu spät ist). Das wirst du auch nicht verhindern können. Es ist ja gerade Zweck der Schufa, die Unternehmen vor säumigen Schuldnern zu warnen - und du bist einer.

Das solltest du bedenken, falls du doch noch irgendwo ein bisschen Geld rumliegen hast. Dann würde ich die Hauptforderung zzgl. pauschal 10-20 EUR fürs Inkasso bezahlen.

Wenn du wirklich absolut nichts mehr übrig hast, bleibt nur die Ratenzahlung von 10 EUR. Wenn möglich würde ich aber mehr zahlen.

Den Ratenzahlungsangeboten der Inkasso-Läden darf man niemals zustimmen, weil man damit immer automatisch die vollkommen überhöhten Inkasso-Gebühren verbindlich anerkennt. Außerdem wird nochmals eine - ebenfalls überhöhte - Ratenzahlungsvereinbarung fällig.

Du könntest dem Laden z.B. Folgendes schreiben und einfach auf eigene Faust die Zahlungen aufnehmen:

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrem Ratenzahlungsangebot kann ich leider wegen mangelnder finanzieller Möglichkeiten nicht zustimmen. Die von Ihnen angesetzten Inkasso-Gebühren und Ratenzahlungsgebühren erscheinen außerdem deutlich überhöht.

Da ich daran interessiert bin, meine Schulden im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten zu begleichen, werde ich nunmehr eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von 10,00 EUR aufnehmen. Diese Ratenzahlungen werde ich solange leisten, bis die Hauptforderung, die gesetzlichen Zinsen und angemessene Inkasso-Kosten von maximal 20,00 EUR beglichen sind.

Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie einen Mahnbescheid beantragen. Allerdings kündige ich bereits jetzt an, dass ich diesem Mahnbescheid jedenfalls wegen der überhöhten Inkassogebühren widersprechen werde.

Mit freundlichen Grüßen


Oder du könntest dem Inkasso-Laden die Zahlung eines Festbetrages von 300,00 EUR in Raten von jeweils 20,00 EUR anbieten, und erst dann anfangen zu zahlen, wenn der Inkasso-Laden dies angenommen hat. Dann wärst du die Angelegenheit unter Umständen in 15 Monaten los. Wenn der Inkasso-Laden auch dein zweites Angebot nicht annimmt, zahlst du auf eigene Faust.

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrem Ratenzahlungsangebot kann ich leider wegen mangelnder finanzieller Möglichkeiten nicht zustimmen. Außerdem erscheinen die von Ihnen angesetzten Inkasso-Gebühren und Ratenzahlungsgebühren deutlich überhöht.

Da ich daran interessiert bin, meine Schulden im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten zu begleichen, biete ich Ihnen hiermit an, einen Festbetrag von 300,00 EUR in 15 Monatsraten von jeweils 20,00 EUR an Sie zu entrichten.

Mit Annahme dieses Angebots verzichten Sie bzw. ihr Mandant auf sämtliche über den Betrag von 300,00 EUR hinausgehenden Forderungen gegen mich in dieser Angelegenheit (insbesondere auf sämtliche Kosten wie insb. Inkasso-Gebühren, Ratenzahlungsgebühren etc.). Eine Verzinsung des Betrags von 300,00 EUR wird über den voraussichtlichen Zahlungszeitraum von 15 Monaten nicht erfolgen. Mit pünktlicher Zahlung der 15. Rate ist die Forderungsangelegenheit endgültig abgeschlossen.

Falls Sie diesem Vorschlag zustimmen, werde ich im Monat nach Zugang ihrer Zustimmung die Ratenzahlung aufnehmen. Die Zahlungen erfolgen jeweils zum Monatsende. Falls ich mit zwei Raten in Verzug gerate, lebt die Hauptforderung nebst gesetzlicher Kosten (ohne überzogene Inkasso-Gebühren!) wieder auf und es steht Ihnen frei, einen Mahnbescheid zu beantragen. Ob Ihnen dies etwas nützt, erscheint angesichts meiner aktuellen finanziellen Lage allerdings eher fraglich. Zudem kündige ich bereits jetzt an, dass ich diesem Mahnbescheid jedenfalls wegen der überhöhten Inkassogebühren widersprechen werde.

Mit freundlichen Grüßen


Ich hab keine praktische Erfahrung, ob das so Erfolg hat. Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge von anderen sind daher sehr willkommen.

Nachtrag: Vielleicht könnte man noch aufnehmen, dass der Inkasso-Laden mit Annahme der Ratenzahlungsvereinbarung auch auf eine Meldung an Auskunfteien (Schufa, Infoscore etc.) verzichtet. Ich glaube aber fast, dass du damit den Bogen in deiner Lage überspannst.

-- Editiert Heinz Dieter am 08.01.2013 21:53

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde Heinz Dieters Vorschlag so nicht schreiben. Sätze wie "Inkasso-Gebühren erscheinen mir zu hoch" deuten darauf hin, dass man bereit ist zu zahlen.

Ich würde wie folgt antworten:

quote:

Hallo.

Die Kontoführungskosten, sowie Inkassokosten weise ich erneut zurück. Auch die Einigungsgebühr von 30€ weise ich zurück. Sie haben an keiner Einigung mitgewirkt. Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass ich zur Zeit nur 10€ bezahlen kann. Mehr geht nicht. Wenn sich das ändert, wenn ich also einen Job finden sollte, werde ich die Rate gerne entsprechend erhöhen.´

Was erwarten Sie von mir denn? Dass Sie vor Gericht mehr erreichen? Wo kein Geld und kein Einkommen ist, da erreichen Sie auch vor Gericht am Ende nichts.

Auch werde ich auf gar keinen Fall irgendeine Anerkennung unterschreiben, dass irgendwelche Verzugsschäden, die nach Ansicht vieler Gerichte nicht erstattungsfähig sind, von mir bezahlt werden.

Im übrigen: Wieso kostet das Schreiben eines Briefes 16€? Ich akzeptiere nur 3€ Mahngebühren.

Ich beginne mit der Ratenzahlung von 10€ monatlich zur Verrechnung mit der Hauptforderung. Es werden von mir 29 Raten bezahlt auf die Gesamtsumme von 290€. Sollten dann noch Zinsforderungen vorhanden sein, legen Sie oder Ihre Mandantin mir die Zinsforderungen vor und dann werde ich sehen, was ich tun kann.

Ihnen untersage ich weitere Kontakte, darüber hinaus widerspreche ich der Speicherung meiner personenbezogenen Daten, weiteren Maßnahmen, wie beispielsweise Schufa-Einträgen.



So in etwa. Einfach deutlich machen: Nix Verhandlung. Das kriegt ihr mehr nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mike123123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

danke erstmal für die antworten.
ich werden denen den brief von mepeisen vor den latz
hauen.
da werden die bestimmt nicht schlecht gucken ;)

ich halte euch auf den laufenden.
danke nochemal

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nochmal nachgefragt :

Gibt es noch andere Schulden und wie ist der score bei Dir ?

Wenn der score nicht der Beste ist halte ich mepeisens Vorgehensweise für nicht schlecht

Andernfalls besteht die Möglichkeit das man sich die Forderung titulieren lasst

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

-- Editiert thehellion am 09.01.2013 11:26

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Denen wird es einfach schlichtweg egal sein!

Hier geht es scheinbar um eine berechtigte und nicht strittige Forderung. Für diese sind Einträge in Auskunfteien wie z.B. der Schufa natürlich berechtigt und möglich. Da ändert auch das "Verbot" in deinem Schreiben nichts. Dein Score ist also auf jeden Fall im Keller.

Außerdem ist ein Gläubiger nicht verpflichtet einer Ratenzahlung zuzustimmen. Er kann die gesamte Summe auch auf einmal fordern und das gerichtliche Mahnverfahren lostreten, dessen Kosten du dann übrigens auch zu tragen hast.

Wie sind die Schulden eigentlich entstanden?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Da ändert auch das "Verbot" in deinem Schreiben nichts.

Sowas nennt man Nebelkerze. Davon ab werden ja ganz gerne auch später noch die Forderungen wie Inkassogebühren Und Co. eingetragen. Spätestens dann zieht das Verbot ;-)

quote:
Außerdem ist ein Gläubiger nicht verpflichtet einer Ratenzahlung zuzustimmen.

Richtig.

quote:
Er kann die gesamte Summe auch auf einmal fordern und das gerichtliche Mahnverfahren lostreten, dessen Kosten du dann übrigens auch zu tragen hast.

In dem Fall nicht. Es wurde untersagt und parallel gesagt dass man kein Schuldeingeständnis unterschreibt über die Verzugskosten. Ein Schuldeingeständnis o.ä. zur Hauptforderung kann man jederzeit unterschreiben und das ist die Option des Gläubigers/ Inkassos. Denn ganz wichtig: Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist billiger als ein Mahnbescheid Eine schöne Gegenüberstellung: http://www.iww.de/fmp/aktuelle-gesetzgebung/thema-des-monats-modernisierung-des-kostenrechts-das-muessen-sie-beachten-f55983

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