>titel erwirkt - gleich kontopfändung?
"Der Vermieter weiß, dass der Gerichtsvollzieher, wenn er zu Hause beim Mieter vorbei kommt, sowieso nichts pfänden kann. Geld auf dem Konto hat er aber wahrscheinlich schon."
> Das ist das Problem. Die GV verlieren ihre Funktion durch die Lüge der Schuldner.
"Eine Kontenpfändung, selbst wenn sie ansich fruchtlos verläuft, setzt einen Schuldner immer unter Druck, da die Bank ihn ziemlich einschränkt, das Konto ist dann gesperrt."
> nicht nur gesperrt, oft wird gleich gekündigt. Die Pfändung macht der Bank
nämlich sehr viel Arbeit.
Ob Vollstreckung oder Pfändung, man wendet sich an das Gericht. Das Gericht beauftragt den GV für die Durchführung der Vollstreckung oder Zustellung der
P. u. Ü.-Beschluß.
Wenn Anschrift des Schuldners unbekannt ist, ist Kontopfändung sowieso der letzte Weg.
-- Editiert am 25.03.2009 10:55
von icecycle am 25.03.2009 10:52
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