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titel erwirkt - gleich kontopfändung?

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>titel erwirkt - gleich kontopfändung?

"Der Vermieter weiß, dass der Gerichtsvollzieher, wenn er zu Hause beim Mieter vorbei kommt, sowieso nichts pfänden kann. Geld auf dem Konto hat er aber wahrscheinlich schon."

> Das ist das Problem. Die GV verlieren ihre Funktion durch die Lüge der Schuldner.


"Eine Kontenpfändung, selbst wenn sie ansich fruchtlos verläuft, setzt einen Schuldner immer unter Druck, da die Bank ihn ziemlich einschränkt, das Konto ist dann gesperrt."

> nicht nur gesperrt, oft wird gleich gekündigt. Die Pfändung macht der Bank
nämlich sehr viel Arbeit.


Ob Vollstreckung oder Pfändung, man wendet sich an das Gericht. Das Gericht beauftragt den GV für die Durchführung der Vollstreckung oder Zustellung der
P. u. Ü.-Beschluß.

Wenn Anschrift des Schuldners unbekannt ist, ist Kontopfändung sowieso der letzte Weg.

-- Editiert am 25.03.2009 10:55


von icecycle am 25.03.2009 10:52
Status: Unsterblich (4602 Beiträge)
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>titel erwirkt - gleich kontopfändung?
vielen Dank für all die informativen Beiträge!

in meinem Beispiel-Fall gibt es Neuigkeiten, falls es interessiert:

Der Anwalt hat beim Amtsgericht, Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge, einen "Zwangsvollstreckungsauftrag mit Antrag auf Sofortabnahme der eidesstattlichen Versicherung " gestellt.

Im Antrag wird außerdem unter anderem darum gebeten:
"...
Im Falle einer fruchtlosen Vollstreckung ... , das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durchzuführen. ... für den Fall, dass der Schuldner im anzusetzenden Termin nicht erscheint, wird schon jetzt der Erlass eines Haftbefehls durch den Richter beantragt...
...
bei Arbeitgeberermittlung oder Feststellung sonstiger pfändbarer Forderungen eine Vorpfändung nach § 845 I 2 ZPO auszubringen"




von fbo am 25.03.2009 13:39
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>titel erwirkt - gleich kontopfändung?
--- editiert vom Admin


von guest123-2197 am 25.03.2009 19:23
Status: Unsterblich (1173 Beiträge)
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>titel erwirkt - gleich kontopfändung?
ok, nochmals besten Dank für Eure Beiträge!

ich werde berichten, wenn es Neuigkeiten im Fall gibt!


von fbo am 26.03.2009 19:15
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>titel erwirkt - gleich kontopfändung?
in dem Beispielfall gibt es Neuigkeiten:

der Schuldner hatte beim Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, welchen er auch wahrgenommen hat.
Darüber gibt es ein Protokoll:

Letztendlich steht im Protokoll, dass der Schuldner erklärt hat, nicht zahlen zu können und der Wohnungsdurchsuchung durch den GV nicht widersprochen hat, pfändbar war nichts.

Außerdem hat der Schuldner ein festse Arbeitsverhältnis und dadurch ca. 1200 - 1500 € Lohn im Monat.

Die eidesstattliche Versicherung ist bisher nicht geleistet worden und der Schuldner widersprach der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und wird zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen.

so weit so gut - wie könnte es jetzt weitergehen?


von fbo am 18.04.2009 17:48
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>titel erwirkt - gleich kontopfändung?
--- editiert vom Admin


von guest123-2345 am 18.04.2009 22:31
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