>tierschutzvertrag
quote:
und der Käufer zgl. Weiterverkäufer angibt, er hätte der TE das Tier zur Rücknahme angeboten
Das müßte er ja im Zweifel beweisen.
quote:
evtl. hätte noch jemand das Telefonat mit angehört
Aus verschiedenen Gründen sind solche "Zeugen" fast immer völlig unbrauchbar:
* Falsche Zeugen fliegen leicht auf.
* Heimliches Mithören ist unzulässig und macht die Aussage unverwertbar.
* Hört der Zeuge nur eine Seite, ist seine Aussage gar nicht zu gebrauchen.
* Oft kann der Zeuge nicht mal bezeugen, wer überhaupt angerufen sein wollte und ob das wirklich die Gegenseite war.
* Etc.
Ergo ist hier der Vorteil des K viel eher, daß keine Vertragsstrafe vereinbart war und die Klausel damit ziemlich zahnlos ist.
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von VivaColonia am 01.04.2010 12:54
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