therapieauflage

26. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
markus grosse
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
therapieauflage

hallo aufgrund eines vergehens einer körperlichen Übergriffigkeit zum Glück im relativ unteren Bereich wurde ich zu einer Haftstrafe
auf Bewährung verurteilt verbunden mit einer Therapieauflage. Nun ist es aber so das mir meine Therapeutin beinahe jedes Mal das Wort im Munde herumdreht und ich mit ihr überhaupt nicht klar komme . Aus geschilderten mittleren Alltags- Konflikt Situationen die es ja bei jedem gibt versucht sie dann gefährliche Bedrohungsszenarien ab zu leiten Habe ich als Patient in dieser Konstellation die Möglichkeit einen anderen Therapeuten zu beantragen.
bedanke mich für eine Rückantwort.

-- Editiert von Moderator am 26.06.2015 15:27

-- Thema wurde verschoben am 26.06.2015 15:27

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Solange das Gericht im Bewährungsbeschluß nicht ausdrücklich (namentlich) diese Therapheutin bestellt hat, können Sie den Therapheuten wechseln, wie Sie wollen, so lange Sie das erfüllen, was im Bewährungsbeschluß steht (z.B. Fachgebiet). Die andere Frage(n) ist/sind, ob der Kostenträger mitmacht (insoweit dadurch Mehrkosten entstehen) und ob es Ihnen bei einem anderen Therapheuten wirklich besser gefällt.

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