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Elternzeit
Rechtsberatung und Informationen zu Elternzeit und Arbeitsrecht.
Arbeitnehmer haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternzeit. In dieser Zeit sind sie von der Arbeit freigestellt und bekommen keinen Lohn. Elternzeit kann bis maximal 3 Jahre genommen werden, über die gesamte Dauer besteht ein Kündigungsverbot. Nach Ablauf der 3 Jahre wird das Arbeitsverhältnis automatisch fortgesetzt. Umfassene Informationen und Hilfe vom Anwalt in Arbeitsrecht zur Elternzeit bekommen Sie hier auf 123recht.net.
Elternzeit.
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Die Beantwortung erfolgte auf Basis aller von mir eingereichten Unterlagen (hatte Herr Vogt so vorgeschlagen), sehr fundiert und verständlich. Ich habe Herrn Vogts Dienste bereits zum zweiten Mal in Anspruch genommen und kann ihn in Sachen Arbeitsrecht nur weiterempfehlen.
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