verkäufer tritt vom kaufvertrag zurück weil er ein besseres Angebot erhalten hat

11. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Alice00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)
verkäufer tritt vom kaufvertrag zurück weil er ein besseres Angebot erhalten hat

Hallo,


Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen eine Anzeige aufgegeben das ich eine Playsation 4 suche VB...
Am nächsten Tag habe ich bei Ebay Kleinanzeigen ein Angebot erhalten von einem Verkäufer eine Playstation 4 in Top Zustand zu erwerben für 200€ Daraufhin machte ich einen Preisvorschlag von 150€,der Verkäufer war auch sofort einverstanden und meinte auch das er die Konsole am selben Tag versenden würde.Den Betrag in Höhe von 150€ habe ich dem Verkäufer auch gleich per PayPal überwiesen, und diesem auch meine Adresse gegeben,Nun paar Stunden später sehe ich bei PayPal das mir der Betrag wieder zurück überwiesen wurde ,mit einer Nachricht sorry habe ein besseres Angebot erhalten dacher überweise ich ihnen den Betrag zurück ^^....
Es ist doch ein Kaufvertrag entstanden ...kann der Verkäufer diesen aus so einen Grund einfach brechen?




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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Nein, kann er nicht.

Die Frage ist nur, wie man den Kaufvertrag beweist... dass man die Daten des Verkäufer bei PayPal hatte und dessen Reaktion sind aber schon einmal ein starkes Indiz. Ich würde ihm deutlich schreiben, dass man auf den Kaufvertrag besteht und diesen bzw. Schadenersatz notfalls gerichtlich durchsetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alice00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)

ich habe den gesamten Kaufvertrag per Email auf meinen Pc gespeichert..bzw die ganzen Nachrichten.. und diesen habe ich auch bei PayPal hinzugefügt als ich den Betrag in Höhe von 150€ überwiesen habe an den Verkäufer.. Ich habe ihn auch geschrieben das ich auf den Kaufvertrag bestehe und eventuell rechtliche Schritte eingreifen werde.. allerdings meldet sich der Verkäufer nicht mehr.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
allerdings meldet sich der Verkäufer nicht mehr.

Das "klügste" was er aus seiner Sicht machen kann. Er hat alles gesagt was zu sagen war...



Das Hauptproblem dürfte darin liegen, hier eine Ladungsfähige Anschrift des Verkäufers zu bekommen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Nein, kann er nicht

Klar kann er - hat er ja auch - er muss nur für sein vertragswidriges Verhalten die Konsequenzen tragen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alice00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)

damit er die Konsequenzen tragen muss, müsste ich wohl wegen der Sache zum Anwalt gehen... den sonst sehe ich keine möglichkeiten... was ich in so einen fall tun könnte, und ich glaube kaum das sich das lohnt.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Alice00):
und ich glaube kaum das sich das lohnt.

Du sprichst große Worte gelassen aus!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Alice00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)

Was würden Sie den, an meiner stelle machen ?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Was würden Sie den, an meiner stelle machen ?


Prüfen, ob sich der Aufwand lohnt.

Hast du die korrekte(!) Postadresse des Verkäufers (Name, Straße, Hausnummer, Ort)?
Wenn nein: Welchen Aufwand musst du treiben, um diese herauszubekommen?

Wenn die Hürde übersprungen ist, kommt das zweite Problem: Du möchstest ja im Endeffekt Schadensersatz wegen Nicht-Erfüllung des Kaufvertrags. Schaden wäre der Mehr-Betrag, den du ausgeben musst um woanders eine gleichwertige, gebrauchte PS4 zu kaufen. Beispiel: Du kaufst jetzt woanders eine PS4 für 200€. Hätte dein ebay-Verkäufer den Kaufvertrag erfüllt, hättest du eine für 150€ gehabt. Dein Schaden beträgt also 50€, die man einfordern kann. Nun muss man aber beweisen können, dass die PS4, die man für 200€ woanders gekauft hat auch mit derjenigen gleichwertig ist, die man für 150€ vom ebay-Verkäufer bekommen hätte. Das kann schwierig werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Alice00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein leider lohnt sich der Aufwand nicht....ich habe die Adresse nicht, und diese könnte nur ein Anwalt herausfinden.

Der Verkäufer hat Sie nach einer Woche per Email bei mir gemeldet und hat mir folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Frau .............

ich möchte mich in aller Form für diese Unannehmlichkeiten entschuldigen und auch eines Richtigstellen, der Herr ..... hat damit gar nichts zu tun.
Ich habe dies nicht absichtlich getan und es gibt auch gründe dafür warum ich es getan habe die ich aber nicht näher erklären werde bzw. möchte.
Ich hoffe das sie dafür Verständnis haben werden.

ein wenig Amüsant... was so manche für gründe haben.. und so wie es aussieht hat der Verkäufer nicht seine PayPal Email verwendet...sondern die von einer anderen Person (Herr.....)

2x Hilfreiche Antwort

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