unnötige Räumungsklage

9. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
schicki
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
unnötige Räumungsklage

Hallo,
ich versuche mal kurz die Vorgeschichte zusammen zufassen. Wir hatten einen befristeten Mietvertrag bis August 2016- 1,5 Jahre vor Ablauf haben unsere Vermieter von sich aus vorgeschlagen, das wir ein Jahr länger wohnen bleiben können. Wir haben mitgeteilt das wir bauen wollen und da unser Sohn nach den sechs Jahren in die Schule kommt, war dies ein guter Zeitpunkt um umzuziehen, da klar war, das wir in unserem derzeitigen Ort kein Grundstück finden werden. Leider haben wir uns aufgrund eines guten Verhältnis, diese Verlängerung nicht schriftlich geben lassen. Da ich ein komisches Gefühl hatte, wollte ich mir es dann Ende letzten Jahres kurz schriftlich bestätigen lassen und habe per Mail darum gebeten. Es kam nur die kurze Antwort, das sie dies zwar mit und vereinbart hätten, aber aufgrund von gesundheitlichen Problemen nun doch an den fünf Jahren festhalten wollen. Dies war für uns ein herber Schlag, da wir gerade erst mit der Grundstücksuche angefangen hatten und bis Ende August kein fertiges Haus haben werden. Wir haben dann mehrfach telefonisch, per Mail etc. versucht mit Ihnen zu sprechen um eine gemeinsame Lösung zu finden. Letztendlich hätten wir nur noch sechs Monate länger gebraucht, da wir zwischenzeitlich ein Grundstück gekauft haben und am bauen sind.
Da sie scheinbar nicht mehr mit uns kommunizieren wollten, haben wir über einen Anwalt versucht, eine Einigung zu finden, da es zusätzlicher Umzug mitten in der Bauphase zum einen Kosten und Stress bedeutet und in unserem derzeitigem Ort auch kaum Wohnungen auf dem Markt sind. Und auch wenn unsere Vermieter meinten, wir könnten mit einem Kindergartenkind auch durchaus auch noch mal den Ort Wechsel und somit auch den Kindergarten. Aufgrund der Anfrage des Anwalts, hat man wohl daraus geschlossen, das wir am 31.8. definitiv nicht ausziehen werden, was so nicht in dem Schreiben stand, und hat vorsichtshalber eine Räumungsklage eingereicht.
Wir haben vor vier Wochen einen neuen Mietvertrag unterschrieben und werden fristgerecht ausziehen, auf die Klage wollte die Gegenseite aber trotzdem nicht verzichten, da sie unbedingt den Titel haben möchten, aus Angst wir ziehen doch nicht aus. Außerdem vermuten wir, das sie nicht im Rechtschutz sind und nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben wollen. Von einem Vergleich, den Vermietern den Titel zu geben und sich die Kosten zu teilen, hat unser Anwalt abgeraten. Nun haben wir einen Monat vor dem Auszugstermin die Gerichtsverhandlung. Kann jemand einschätzen wie ein Gericht entscheidet? Würde es sich negativ auswirken wenn nur unser Anwalt zu dem Termin geht? Es ist einen Tag vor unserem Urlaub und kriegen beide an dem Tag nicht noch Urlaub. Kann man in solchen Fällen einen Termin verschieben? In der Woche vom Umzug einen Monat später wäre es perfekt, da wir da frei haben, aber irgendwie ist das ja lächerlich. Wir ziehen wie vertraglich vereinbart aus und müssen trotzdem zu Gericht.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Kann jemand einschätzen wie ein Gericht entscheidet?

Am besten euer Anwalt, der kennt alle Unterlagen.



Zitat:
Würde es sich negativ auswirken wenn nur unser Anwalt zu dem Termin geht? Es ist einen Tag vor unserem Urlaub und kriegen beide an dem Tag nicht noch Urlaub.

Sollte man mit dem Anwalt besprechen.
Wurde denn euer persönliches Erscheinen angeordnet?



Was war den zuerst da, die Buchung für den Urlaub oder der Gerihtstermin?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Darf ich mal ganz dumm fragen:

Was war denn als Befristungsgrund angegeben ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Viel Text aber das entscheidende fehlt.

Zitat:
Wir hatten einen befristeten Mietvertrag bis August 2016

Wir haben jetzt Mai 2016.
Zitat:
Da sie scheinbar nicht mehr mit uns kommunizieren wollten, haben wir über einen Anwalt versucht, eine Einigung zu finden,
Was für eine Einigung ?
Zitat:
Aufgrund der Anfrage des Anwalts, hat man wohl daraus geschlossen, das wir am 31.8. definitiv nicht ausziehen

Wer soll jetzt woraus beurteilen, ob damit ein Auszug abgelehnt wurde und § 259 ZPO gegen war ?
Zitat:
Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

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