Guten Tag,
Folgendes ist passiert:
Ich bin morgens mit dem PKW gefahren und das Wetter war sehr schlecht (heftiger Regen). Ich reduzierte mein Fahrtempo und das Navi sagte mir "jetzt links abbiegen", was ich auch tat. Tatsächlich hätte ich aber erst ~10 Meter später links abbiegen müssen, also bin ich in eine Einbahnstraße gefahren. Ich sah mich um und bemerkte, dass mir "Lichter" entgegen kamen, also wusste ich in dem Moment, das ich falsch war. ich blieb mit dem PKW stehen und fokusierte meinen Blick natürlich nach vorne und hoffte, das nichts passiert. Gott sei Dank sind alle Autos ohne kollision vorbeigefahren und nachdem alles frei war, konnte ich wieder in die richtige Straße abbiegen.
~1 Monat später kam der Brief mit Unfall wegen Fahrerflucht. An meinem Auto ist kein schaden, aber die Person behauptet, Sie MUSSTE mir ausweichen und kollidierte dann mit einem anderen Auto.
Zum Glück nur Sachschaden, allerdings ist der über 2000 Euro @@.
Ist der Führerschein jetzt für immer weg ?
Ich habe den Führerschein seit ca. 14 Jahren, keine Vorstrafen und keine Punkte.
lg
unbemerkte Fahrerflucht bei schlechtem Wetter
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Kommt da noch eine Verhandlung oder ist irgendeine Aussage von Ihnen gefordert?
Zitatdie Person behauptet, Sie MUSSTE mir ausweichen und kollidierte dann mit einem anderen Auto :
Die Geschichte ist mehr als abenteuerlich, falls Ihre Schilderung stimmen sollte.
Hallo,
als erstes sollte man in solchen Fällen die Strategie planen, daher die Frage: Steht schon fest, dass du der Fahrer warst?
Wenn das noch nicht feststeht solltest du dich erstmal hüten, in irgendeiner Weise Stellung zu beziehen.
Zur Fahrerflucht: Bei einem Unfall an dem man nur indirekt beteiligt war dürfte es relativ einfach sein, glaubhaft darzulegen, dass man nichts bemerkt hat (jedenfalls viel leichter als wenn man selbst auch einen Schaden hat). Dazu kommt der Regen und die schlechte Sicht (Dunkelheit?), das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass man den Unfall wirklich nicht wahrgenommen hat. In Verbindung mit "In dubio pro reo" sehe ich hier gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Interessant wäre aber die Aussage der Gegenseite, wie ist man beispielsweise auf dich gekommen? War noch genug Zeit und Sicht um dein Kennzeichen zu notieren? Oder wurdest du gar durch Lichthupe, Handzeichen etc. auf den Unfall aufmerksam gemacht? Und gibt es - unabhängige - Zeugen?
Wenn ich deiner Schilderung glauben darf (" Ich ... bemerkte, dass mir "Lichter" entgegen kamen, ... ich blieb mit dem PKW stehen ") dann ist diese MÜSSEN nicht gegeben. Vielmehr WOLLTE sie nicht warten, sondern sich an dem Hindernis (DIR) vorbeiquetschen, wobei sie vermutlich ein parkendes Auto touchiert hat.Zitat:Sie MUSSTE mir ausweichen und kollidierte dann mit einem anderen Auto.
Fazit: Ihr Entscheidung, ihr Problem.
Im Rahmen der Betriebsgefahr und dazu deine verkehrswidrigen Fahrt gegen die Einbahnstraße bist du aber trotzdem in der Haftung.
Stefan
-- Editiert von reckoner am 05.05.2017 19:52
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Wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wird man nicht bestraft, wenn man den Unfall gar nicht bemerkt hat. Da Du nicht mit dem Unfallgegner zusammen gestoßen bist, ist die Behauptung, dass Du den Unfall nicht bemerkt hast auch durchaus glaubwürdig.
Unabhängig davon wird Deine Versicherung für den Schaden aufkommen müssen.
Ich denke, so schlimm wird die Strafe nicht werden, ich mein, die Dame hat ja auch Augen im Kopf.
Aber mal ehrlich: wie kann man sich denn blind auf sein Navi verlassen ohne zu gucken? Das Gerät kann mir noch so oft sagen: jetzt links abbiegen. Ich guck doch vorher, ob da ne Einbahnstraße ist oder ein Graben oder vielleicht sogar Fluss.
Dass Du da in der Einbahnstraße gefahren bist, wirst Du Dir schon ankreiden lassen müssen. Navi und Regen hin oder her. Wenn es so stark regnet, dass man Verkehrsschilder nicht mehr erkennen kann, sollte man sich Unterschlupf suchen irgendwo und warten, bis die Tragödie vorbei ist.
Und wieso weiß man, dass man falsch fährt, wenn einem "Lichter entgegenkommen"? Ist doch das normalste der Welt, dass einem Autos entgegenkommen, wenn man nicht gerade in einer Einbahnstraße fährt.
So, ich hab jetzt alles nochmal gelesen. Und nochmal und nochmal. Und neige daher dazu, der Person, die ausweichen musste, zu glauben. So wie es hier steht, ist der TE für mich ganz bewusst in eine Einbahnstraße "falschrum" gefahren. Einbahnstraßen sind meist auch sehr schmal. Und eigentlich sollte man bemerken, dass einem da jemand ausweichen will/ muss und dann einen Unfall baut.
-- Editiert von Yogi1 am 06.05.2017 04:56
-- Editiert von Yogi1 am 06.05.2017 05:00
ZitatKommt da noch eine Verhandlung oder ist irgendeine Aussage von Ihnen gefordert? :
Ich warte noch auf den Brief. Sowohl ich als auch die Unfallgeschädigte haben schon ihr statement abgegeben, was aus unserer Sicht passiert ist.
Zitatals erstes sollte man in solchen Fällen die Strategie planen, daher die Frage: Steht schon fest, dass du der Fahrer warst? :
Ja ich war der fahrer und gebe das auch zu.
Zitatwie ist man beispielsweise auf dich gekommen? :
Ich stand im Gegenverkehr, vielleicht deswegen.
War noch genug Zeit und Sicht um dein Kennzeichen zu notieren?
Wie man sich das Kennzeichen gemerkt hat, frage ich mich auch. Da muss man schon echt drauf fokusiert haben, um das bei dem Wetter zu sehen. Oder man hat ein fotografisches Gedächtnis.
Oder wurdest du gar durch Lichthupe, Handzeichen etc. auf den Unfall aufmerksam gemacht?
Lichthupen/Hupen kamen schon, als mir die Autos entgegen kamen. Und vor mir war der Unfall nicht. Das muss wahrscheinlich seitlich oder hinter mir passiert sein.
Und gibt es - unabhängige - Zeugen?
Klar, alle, die mir entgegen kamen. Und natürlich die Frau, die mir angeblich ausweichen musste.
ZitatEinbahnstraßen sind meist auch sehr schmal. :
Das waren 3 oder 4 Spuren
Danke euch allen für die schnelle Antwort!
ZitatAber mal ehrlich: wie kann man sich denn blind auf sein Navi verlassen ohne zu gucken? :
Und wenn man das so darstellt, dann kommt auch gerne mal einBiref von der Führerscheinstelle, das man doch mal bitte seine Eignung zum führen von Kfz nachweisen möge ...
Hallo,
Unerheblich, entweder war es Fahrerflucht oder nicht, eine gegnerische Mitschuld an dem Unfall hat mit dieser Straftat nichts zu tun.Zitat:Ich denke, so schlimm wird die Strafe nicht werden, ich mein, die Dame hat ja auch Augen im Kopf.
Und die Strafe wird entweder schlimm, oder Null, da gibt es eigentlich keinen Ermessensspielraum.
Graben und Fluss sind jetzt aber keine besonders guten Beispiele. Hier hat das Navi gesagt "nächste Straße abbiegen", und dann kam eine Straße, also ist der TS da rein.Zitat:Ich guck doch vorher, ob da ne Einbahnstraße ist oder ein Graben oder vielleicht sogar Fluss.
Ich möchte das auch nicht schönreden, aber ich kann es schon nachvollziehen. Imho hätten die meisten im ersten Moment genauso abbiegen wollen (den Blinker gesetzt, abgebremst etc.), und erst später - aber noch rechtzeitig - gemerkt, dass es nicht erlaubt ist. Dazu kommt dann die schlechte Sicht, und plötzlich hat man die Schilder übersehen.
Guter Einwand. Allein die Scheinwerfer zeigen nicht, dass man sich in einer Einbahnstraße befindet. Ergo ist das angebliche Anhalten vielleicht doch nicht ganz glaubhaft. Und dann wären wir durchaus bei Ausweichen MÜSSEN.Zitat:Und wieso weiß man, dass man falsch fährt, wenn einem "Lichter entgegenkommen"? Ist doch das normalste der Welt, dass einem Autos entgegenkommen, wenn man nicht gerade in einer Einbahnstraße fährt.
Für "bewusst" (=vorsätzlich) gibt es doch überhaupt keine Anzeichen.Zitat:So, ich hab jetzt alles nochmal gelesen. Und nochmal und nochmal. Und neige daher dazu, der Person, die ausweichen musste, zu glauben. So wie es hier steht, ist der TE für mich ganz bewusst in eine Einbahnstraße "falschrum" gefahren.
Und wie ich schon sagte MUSS niemand einem stehenden Auto ausweichen, er kann einfach auch stehen bleiben. Wer dann doch vorbei fährt haftet auch dafür.
Warum?Zitat:Ja ich war der fahrer und gebe das auch zu.
Dabei geht es nicht um die Haftung für den Schaden, das läuft so oder so über die Versicherung. Vielmehr geht es um den Vorwurf einer Straftat, und im Anschluss um die Fahrerlaubnis und Regressforderungen der Versicherung.
Ich hatte ja schon gesagt, dass eine Einstellung des Verfahrens imho durchaus wahrscheinlich ist. Aber warum willst du das bestehende Restrisiko eingehen?
Die Frage war auch nicht ob du es zugibst, sondern ob du das schon getan hast. Wenn ja dann hättest du schon eine der besten Verteidigungsstrategien vertan.
Und die sind alle bekannt? (mit "gibt es Zeugen" sind natürlich immer nur bekannte Zeugen gemeint, nicht die hundert Leute die unerkannt vorbei gelaufen sind)Zitat:Klar, alle, die mir entgegen kamen. Und natürlich die Frau, die mir angeblich ausweichen musste.
Und die Frau ist keine besonders objektive Zeugin, sie ist befangen.
Mit wem ist denn die Frau zusammengestoßen? Ich ging davon aus, dass es ein parkendes Fahrzeug war, das passt bei mehreren Spuren aber nicht.Zitat:Das waren 3 oder 4 Spuren
Im Grunde bleibe ich dabei, dass die Frau die Hauptschuld trägt.
Bedenken muss man, dass wir hier nicht von einer Geisterfahrt reden, sondern - nur - von falsch herum in der Einbahnstraße; und außerdem der TS stand. Im Ergebnis ist die Schuldfrage ähnlich zu beurteilen wie bei jedem anderen stehenden Hindernis.
Nur bringt auch eine 100%-Schuld der Frau nichts, die Fahrerflucht kann trotzdem bleiben.
Stefan
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