einvernehmlich verkürzte Kündigungsfrist

24. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
joe266
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
einvernehmlich verkürzte Kündigungsfrist

Guten Tag,

ich werde diesen Monat meinen Arbeitsvertrag kündigen. Da ich bereits 22 Jahre im Unternehmen war, beträgt meine Kündigungsfrist 7 Monate (vertraglich vereinbart). Mit meinem derzeitgen AG habe ich mich darauf verständigt, dass das Vertragsverhältnis, im beidseitigen Einvernehmen, zum 31.03.2018 beendet wird.
Mein AG möchte aber keinen Aufhebungsvertrag. Ich soll meine Kündigung mit dem o.g. Datum abgeben und er würde mir das so bestätigen. Das Verhältnis zum AG ist eigentlich in Ordnung, man möchte mir keine Steine in den Weg legen.
Meine Fragen dazu:
Ist diese Verkürzung der Kündigungsfrist möglich, denn eine Kündigung durch den AN ist ja erst einmal eine einseitige Willenerklärung (zumindest in Schriftform)?
Wie sollte ich die Kündigung formulieren?
Reicht es, wenn der AG mir eine schritliche Bestätigung über den Erhalt der Kündigung überreicht?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Joe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

Fristen schützen oder puffern wenigsten Überraschungen. Doch wenn beide Parteien sich einig sind, kann man auch andere Vereinbarungen treffen als die gesetzlichen oder tariflichen. Eine Kündigung zu einem x-beliebigen Termin ist also möglich, wenn die andere Seite dies akzeptiert.
Schreiben könntest du etwa: ich kündige den AV zum ... , wie wir es besprochen haben.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joe266
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Erinnert zwar an Methoden ala Stasi, aber ich habe das Gespräch mit dem Smartphone aufgezeichnet, nur zu meiner eigenen Sicherheit. Wobei ich meinen Chef schon 22 Jahre kenne und er mir sicher nicht in den Rücken fällt. Wir haben auch danach noch ein ordentliches Verhältnis.

Ich hab das Schreiben wie folgt formuliert, denke das sollte ausreichen::

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag, den ich mit Ihnen am 01.08.2008 geschlossen habe, wie am 15.09.2017 besprochen im beidseitigen Einvernehmen, zum 31.03.2018.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

MIt der Aufzeichnung haben Sie sich strafbar gemacht, siehe §201 Strafgesetzbuch. Somit sollten Sie die keinesfalls jemals erwähnen. :sweat:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joe266
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

da habe ich wohl im Affekt gehandelt, ohne über Konsequenzen nachzudenken. Ich habe die Aufnahme gelöscht. Im Nachhinein betrachtet war das komplett überflüssig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von joe266):
Mein AG möchte aber keinen Aufhebungsvertrag.

Aha.
Genau das
Zitat (von joe266):
Ich soll meine Kündigung mit dem o.g. Datum abgeben und er würde mir das so bestätigen.

ist aber ein Aufhebungsvertrag.
Sollte man dem AG aber aus taktischen Gründen nicht auf die Nase binden.



Zitat (von joe266):
Ist diese Verkürzung der Kündigungsfrist möglich

Ja, ist es.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag, den ich mit Ihnen am 01.08.2008 geschlossen habe, wie am 15.09.2017 besprochen im beidseitigen Einvernehmen, zum 31.03.2018.


Das würde ich nicht machen. Damit machst Du genau das, was Dein AG gerade nicht will und provozierst möglicherweise eine Ablehnung des Termins.

Vielmehr solltest Du zum genannten Termin kündigen und um schriftliche Zustimmung zum Kündigungstermins bitten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joe266
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Euch für die Antworten.
Dann lasse ich den Passus im beidseitigen Einvernehmen weg und bitte um eine Bestätigung des Termin, ansonsten hat das ja in der Tat den Charakter eines Aufhebungsvertrag. Mein Vertrag mit dem neuen AG liegt schon unterschriftsreif vor mir. Eigentlich ist das nur noch eine Formalität für mich.

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