Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich habe hier ein Arbeitszeugnis einer Freundin, welches wir nicht ganz deuten können, da dieses wiedersprüchliche Aussagen enthält und auch von der Schriftform, sowie Rechtschreibung nicht ganz korrekt ist. Was denkt ihr darüber?
Frau XXX, geboren am XXX, war in der Zeit vom 01.07.2011bis 31.12.2016 als Altenpflegerin in unserem Unternehmen tätig.
Zu den Aufgaben von Frau XXX gehörten im Wesentlichen:
- Durchführung der Grund- und Behandlungspflege unter Berücksichtigung der Krankheitsbilder und der Pfegeplanung
- Lagerung und Mobilisierung von Patienten
- Führung der Pflegedokumentation
Während Ihrer Tätigkeit für unseren Pflegedienst hat Frau XXX Ihre Fachkenntnisse beständig erweitert.
An den von uns angebotenen Fortbildungsangeboten nahm Sie regelmäßig teil.
Den körperlichen und psychischen Belastungen in der Pflege und Betreuung alter Menschen war Sie jederzeit vollstens gewachsen.
Frau XXX hat sich schnell und sicher in ihre Aufgabengebiete eingearbeitet. Sie war fachlich kompetent und hat ihr Wissen zu unserer vollsten Zufriedenheit eingesetzt.
Im Umgang mit außergewöhnlichen Situationen erledigte Sie die Aufgaben selbstständig und mit äußerster Sorgfalt.
Die ihr übertragenen Aufgaben und Leistungen erledigte Frau XXX stets zu unserer größten Zufriedenheit.
Sie organisierte ihre Arbeit sehr gut und setzte Arbeitsmittel wirtschaftlich ein.
Die von ihr geführte Dokumentation entsprach den Anforderungen.
Im Umgang mit unseren Patienten war Sie sehr freundlich und fürsorglich. Sie war in der Lage, deren Bedürfnisse zu erkennen und individuell darauf einzugehen.
Das Verhalten gegenüber Kollegen/innen und Vorgesetzten war stets vorbildlich. Frau XXX verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, wir danken Ihr für die stets vorbildliche Mitarbeit in unserem Unternehmen. Wir wünschen Ihr für ihre persönliche und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe es genau so abgeschrieben, wie es im Zeugnis steht und hoffe auf eure baldige Antwort.
Lt.Aussage ehemaliger Chefin, hat sie dieses Zeugnis Korrektur lesen lassen und soll die Bewertung "Note 1" besitzen.
Vielen Dank für eure Mithilfe
eigene Kündung - Arbeitszeugnis erhalten, jedoch nicht zufriedenstellend
26. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 26. Februar 2017 | 19:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
eigene Kündung - Arbeitszeugnis erhalten, jedoch nicht zufriedenstellend
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Februar 2017 | 20:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatda dieses wiedersprüchliche Aussagen enthält :
Welche empfindet man so?
Zitatund auch von der Schriftform :
Was genau?
#2
Antwort vom 26. Februar 2017 | 23:47
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Die ihr übertragenen Aufgaben und Leistungen erledigte Frau XXX stets zu unserer größten Zufriedenheit.
Das ist die Gesamtnote - eine "eins". Da kann man nicht meckern.
Zitat:Die von ihr geführte Dokumentation entsprach den Anforderungen.
Klingt deutlich schlechter als "eins".
Zitat:Das Verhalten gegenüber Kollegen/innen und Vorgesetzten war stets vorbildlich.
Wenn Vorgesetzte nicht zuerst genannt werden, gilt das als Hinweis darauf, dass das Verhältnis zu Vorgesetzten schwierig war.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Februar 2017 | 07:09
Von
Status: Student (2030 Beiträge, 934x hilfreich)
Ich finde das Zeugnis insgesamt gut.
Die beiden "Mängel", die drkabo anspricht, stimmen zwar. Aber so ein Zeugnis muss ja auch der Wahrheit entsprechen. Und ich finde, das ist ein Zeugnis, mit dem man sich gut woanders bewerben kann. Dass kein Arbeitnehmer fehlerfrei ist, sollte doch jeder AG wissen.
#4
Antwort vom 28. Februar 2017 | 10:27
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
Ich lese das auch als ein sehr gutes Zeugnis, die beiden Punkte von drkabo sehe ich unkritisch für künftige Bewerbungen. Glückwunsch!
#5
Antwort vom 5. März 2017 | 14:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatda dieses wiedersprüchliche Aussagen enthält :
Welche empfindet man so?
"Die ihr übertragenen Aufgaben und Leistungen erledigte Frau XXX stets zu unserer größten Zufriedenheit.
Die von ihr geführte Dokumentation entsprach den Anforderungen."
Laut Aussage der Chefin ist soll dieses Zeugnis die Note 1 haben. Der dritte Satz sagt dieses eigentlich nicht aus und ist auch nicht gerechtfertigt.
"Das Verhalten gegenüber Kollegen/innen und Vorgesetzten war stets vorbildlich."
Hier habe ich schon herausgefunden, dass es nicht gut ist, wenn der Vorgesetzte sich hinter die Kollegen schreibt, da dieses für Konfliktsituationen zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetzten spricht. Hierzu muss ich aber sagen, dass sich meine Freundin der Chefin gegenüber auf Arbeit immer korrekt verhalten hat, nie ausfallend ihr gegenüber gewesen ist und immer die Form bewahrt hat. Ihr werdet euch sicher wundern, dass ich das weiß, doch ich arbeite im selben Betrieb und kenne daher die angegebene Situation. Leider ist es so, dass meine Freundin mit einigen Kolleginnen und Chefin privat gemeinsame Unternehmungen gemacht hat und da einiges aus dem Ruder gelaufen ist. Aber sollte Privat und Arbeit nicht getrennt werden?
Zitatund auch von der Schriftform :
Was genau?
Zum Beispiel ist der Wortlaut der ersten beiden Absätze sehr identisch. Dann wird die Person um die es geht bzw. die Pronomen im Text mal groß und mal klein geschrieben. Die Adresse war nicht korrekt und einzelne Rechtschreibfehler waren enthalten, die ich versehentlich nicht so mit geschrieben habe.
ZitatIch finde das Zeugnis insgesamt gut. :
Die beiden "Mängel", die drkabo anspricht, stimmen zwar. Aber so ein Zeugnis muss ja auch der Wahrheit entsprechen. Und ich finde, das ist ein Zeugnis, mit dem man sich gut woanders bewerben kann. Dass kein Arbeitnehmer fehlerfrei ist, sollte doch jeder AG wissen.
Es geht ja auch darum, dass man dieses Zeugnis einen anderen Arbeitgeber übergibt, damit dieser einen kleinen Überblick über die Arbeitsweise des zukünftigen Arbeitsnehmers bekommt. Sieht er die äußerst positiven Aussagen oder die eher unwahren negativen Aussagen?
#6
Antwort vom 5. März 2017 | 15:37
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Ein Arbeitgeber mit Verstand wird sich den Gesamteindruck anschauen, den das Zeugnis macht.
Und jetzt?
Schon
267.057
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten