ebay kleinanzeigen, ware defekt bei lieferung

12. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 12:53:14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay kleinanzeigen, ware defekt bei lieferung

sehr geehrte damen und herren,

ich habe eine frage und ein kleines problem zu einem verkauften artikel bei ebay kleinanzeigen.

ich bin verkäufer und habe einen artikel über ihre plattform verkauft.

in der beschreibung des artikel habe ich dem käufer versicherter versand als paket über dhl angeboten
oder nicht versichert als briefversand. der käufer entschied sich für nicht versichert also als brief.

das geld für den artikel wurde mir auf das girokonto überwiesen es handelte sich um einen betrag von 11,45€

nach erhalt des geldes habe ich den artikel in eine luftpolstertasche ordnungsgemäß verschickt.

nach dem der brief beim käufer eingetroffen ist und er diesen geöffnet hat, sei nun der artikel defekt bzw. zerbrochen.

wer haftet jetzt in diesem fall, muss ich das geld zurück überweisen, prinzipiell kann ich ja jetzt nicht`s dafür.

über eine kleine rückantwort würde ich mich freuen. danke im voraus.

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Händler oder privater Verkäufer?

Was für ein Artikel war das genau bzw. Link zur Anzeige?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.06.2018 12:53:14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

privater verkäufer. es waren zwei plastikplomben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von ch5576):
nach erhalt des geldes habe ich den artikel in eine luftpolstertasche ordnungsgemäß verschickt.
Zitat (von ch5576):
nach dem der brief beim käufer eingetroffen ist und er diesen geöffnet hat, sei nun der artikel defekt bzw. zerbrochen.
Wenn die Ware zerbrochen ankam deutet imho alles daruf hin, dass der Artikel unzureichend verpackt war. Eine ausreichende Versandverpackung ist deine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag.


Zitat (von ch5576):
prinzipiell kann ich ja jetzt nicht`s dafür.
Hört sich laut deiner eigenen Fallbeschreibung anders an. Durch unzureichende Verpackung ist die Ware beschädigt.

Zitat (von ch5576):
wer haftet jetzt in diesem fall
Du, weil du unzureichend verpackt hast

Zitat (von ch5576):
muss ich das geld zurück überweisen
Könnte die einfachste und unkomplizierteste Lösung sein.

Zitat (von ch5576):
es waren zwei plastikplomben.
Solche Teile?

Wie sollen die denn zerbrechen?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Wie sollen die denn zerbrechen?

Frage ich mich auch gerade.



Das Problem ist, das ein Briefumschlag in der Tat eine unzureichende Verpackung darstellen kann, dann haftet der Verkäufer



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

einen kleinen Tipp für die Zukunft, nie ohne Versicherung versenden, bzw nie ohne Versandnachweis! Was hättest du denn gemacht, wenn dein K behauptet hätte nichts bekommen zu haben?

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#6
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

einen kleinen Tipp für die Zukunft, nie ohne Versicherung versenden, bzw nie ohne Versandnachweis! Was hättest du denn gemacht, wenn dein K behauptet hätte nichts bekommen zu haben?


§ 447 I BGB : In dem Fall hätte der Käufer Pech gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

ch5576,

wäre es denn denkbar, dass die Plastikplomben trotz eines Luftpolsterumschlages zerbrechen können? Hat Dir der Käufer bereits Schadensbilder der Plomben und des Umschlages geschickt?

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
§ 447 I BGB : In dem Fall hätte der Käufer Pech gehabt.
Dazu müsste der VK dann aber erstmal den Nachweis bringen besagtes Objekt auch an den K abgesendet zu haben. Eine einfache Quittung über irgendeine Marke die er zum versenden seiner alten Sportsocken an seine Oma gekauft hat reicht nicht. Da müsste schon ein Zeuge vorhanden sein. Und ums mal lebensnah auszudrücken, der wird in 99% aller Fälle nicht vorhanden sein...

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#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Die Porto-Quittung wäre schon mal ein Anscheinsbeweis und nein, es muss nicht zwingend ein Zeuge vorhanden sein, denn beim Rest geht es um Glaubhaftmachung und um die freie Beweiswürdigung des Gerichts.

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