sehr geehrte damen und herren,
ich habe eine frage und ein kleines problem zu einem verkauften artikel bei ebay kleinanzeigen.
ich bin verkäufer und habe einen artikel über ihre plattform verkauft.
in der beschreibung des artikel habe ich dem käufer versicherter versand als paket über dhl angeboten
oder nicht versichert als briefversand. der käufer entschied sich für nicht versichert also als brief.
das geld für den artikel wurde mir auf das girokonto überwiesen es handelte sich um einen betrag von 11,45€
nach erhalt des geldes habe ich den artikel in eine luftpolstertasche ordnungsgemäß verschickt.
nach dem der brief beim käufer eingetroffen ist und er diesen geöffnet hat, sei nun der artikel defekt bzw. zerbrochen.
wer haftet jetzt in diesem fall, muss ich das geld zurück überweisen, prinzipiell kann ich ja jetzt nicht`s dafür.
über eine kleine rückantwort würde ich mich freuen. danke im voraus.
ebay kleinanzeigen, ware defekt bei lieferung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Händler oder privater Verkäufer?
Was für ein Artikel war das genau bzw. Link zur Anzeige?
privater verkäufer. es waren zwei plastikplomben.
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Zitatnach erhalt des geldes habe ich den artikel in eine luftpolstertasche ordnungsgemäß verschickt. :
Wenn die Ware zerbrochen ankam deutet imho alles daruf hin, dass der Artikel unzureichend verpackt war. Eine ausreichende Versandverpackung ist deine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag.Zitatnach dem der brief beim käufer eingetroffen ist und er diesen geöffnet hat, sei nun der artikel defekt bzw. zerbrochen. :
Hört sich laut deiner eigenen Fallbeschreibung anders an. Durch unzureichende Verpackung ist die Ware beschädigt.Zitatprinzipiell kann ich ja jetzt nicht`s dafür. :
Du, weil du unzureichend verpackt hastZitatwer haftet jetzt in diesem fall :
Könnte die einfachste und unkomplizierteste Lösung sein.Zitatmuss ich das geld zurück überweisen :
Solche Teile?Zitates waren zwei plastikplomben. :
Wie sollen die denn zerbrechen?
ZitatWie sollen die denn zerbrechen? :
Frage ich mich auch gerade.
Das Problem ist, das ein Briefumschlag in der Tat eine unzureichende Verpackung darstellen kann, dann haftet der Verkäufer
Hallo,
einen kleinen Tipp für die Zukunft, nie ohne Versicherung versenden, bzw nie ohne Versandnachweis! Was hättest du denn gemacht, wenn dein K behauptet hätte nichts bekommen zu haben?
ZitatHallo, :
einen kleinen Tipp für die Zukunft, nie ohne Versicherung versenden, bzw nie ohne Versandnachweis! Was hättest du denn gemacht, wenn dein K behauptet hätte nichts bekommen zu haben?
§ 447 I BGB : In dem Fall hätte der Käufer Pech gehabt.
ch5576,
wäre es denn denkbar, dass die Plastikplomben trotz eines Luftpolsterumschlages zerbrechen können? Hat Dir der Käufer bereits Schadensbilder der Plomben und des Umschlages geschickt?
Dazu müsste der VK dann aber erstmal den Nachweis bringen besagtes Objekt auch an den K abgesendet zu haben. Eine einfache Quittung über irgendeine Marke die er zum versenden seiner alten Sportsocken an seine Oma gekauft hat reicht nicht. Da müsste schon ein Zeuge vorhanden sein. Und ums mal lebensnah auszudrücken, der wird in 99% aller Fälle nicht vorhanden sein...Zitat:§ 447 I BGB : In dem Fall hätte der Käufer Pech gehabt.
Die Porto-Quittung wäre schon mal ein Anscheinsbeweis und nein, es muss nicht zwingend ein Zeuge vorhanden sein, denn beim Rest geht es um Glaubhaftmachung und um die freie Beweiswürdigung des Gerichts.
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