ebay Paket verschollen - Käufer unterstützt Nachforschungsantrag nur schlecht

12. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gabriele1979
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Paket verschollen - Käufer unterstützt Nachforschungsantrag nur schlecht

Hallo,
ich habe auf ebay einen Artikel (iPhone 7) für 580 Euro gekauft und per Paypal bezahlt.
Verkäufer ist Privatverkäufer, seit 2010 Mitglied und über 60 pos. Bewertungen.

Er hat das Paket umgehend online frankiert und in die Packstation eingelegt. Dort ist es von DHL am nächsten Tag zum Weitertransport entnommen worden und seitdem verschwunden. Letzter Scan ist die Entnahme durch DHL. Lässt sich per Sendungsverfolgung auch immer noch nachvollziehen.

10 Tage später hat der Verkäufer einen Nachforschungsnatrag bei DHL gestellt. Jetzt behauptet er, DHL will nicht erstatten, weil er die Rechnung für das Gerät nicht vorlegen kann. Er behauptet, sie habe im Paket gelegen. Ich bat ihn bereits die Rechnung bei seinem Mobilfunkanbieter, von dem das Handy stammt, neu anzufordern und bei DHL vorzulegen. Er behauptet das ginge nicht, weil er gar keine Unterlagen mehr zu dem Vertrag hat. Das halte ich schonmal für an den Haaren herbeigezogen.

Zudem bat ich ihn, mir die Seriennummer des Handys mitzuteilen. So kann ich wenigstens sehen, ob es bereits registriert ist. Zu diesen Vorschlägen bekomme ich keine genauen Antworten, auch keine Zusagen.

Den Nachforschungsnatrag hat er gestellt (musste er ja) und dort auch seine Kontonummer für den Schadensersatz eingetragen. Er bot mir an, dass er "ja an mich überweisen kann, FALLS er Geld bekommt". Jetzt schreibt er, auf meine Nachfrage, das DHL wegen der fehlenden Rechnung nicht erstatten will.

Letztlich ist es jetzt so:

- Ich habe keinen Käuferschutz über Paypal, er hat ja nachweislich versendet und damit ist das Risiko auf mich übergegangen.
- Ich bekomme bei DHL gar keine Auskunft über den Stand des Nachforschungantrages und über eine ggf. erfolgte Erstattung.

Im besten Fall für den Verkäufer: hat er jetzt das Geld von Paypal und DHL bekommen. Die Adressdaten des VK habe ich mir bereits über ebay geben lassen.

Ich denke, ich werde eine Anzeigen wegen Betrug machen müssen und zum Anwalt gehen, oder? Ich bin Rechtschutz versichert, ist also alles halb so wild, aber es nervt halt.

Leider scheint der Verkäufer auch nicht der Hellste zu sein, seine Mails sind kaum leserlich und er antwortet auch irgendiwe nicht auf die Fragen.

Ich bin wirklich genervt davon. Weiß aber auch nicht mehr was ich machen soll. Weiß einer einen Ausweg?

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
Gabriele1979 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Ich will dem Verkäufer nun nichts unterstellen, aber in Summe müffelt es doch ordentlich nach Betrug. Vor allem der Punkt mit der Packstation ist recht simpel, hier wird einfach gar nichts in die Packstation eingelegt und das Tracking bleibt an dem von dir genannten Punkt stehen. Dieser Umstand sollte unbedingt, zusammen mit dem umstand der nicht zu beschaffenden Rechnung, PayPal mitgeteilt werden.

Anzeige wegen Betrug kannst du erstatten. Zusätzlich kannst du ihn auch einen netten Brief senden, mit welchem du ihn Lieferung binnen 14 Tagen ab Zustellung aufforderst. Sollte er auf das angeblich versendete Paket verweisen, dann soll er bitte beweisen das dieses A: an dich adressiert war, B: Tatsächlich in die Packstation gelegt wurde und C: auch besagtes iPhone enthielt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gabriele1979
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, er hat online frankiert - kann also nachweisen, dass er ein Paket an mich versendet hat.

Das Tracking zeigt schon die Entnahme aus der Packstation an, ganz genau: "Status am Mo, 31.07.17 11:52 Uhr
Die Sendung wurde zum Weitertransport aus der PACKSTATION entnommen."

Er ist auch seiner Pflicht nachgekommen und hat den Nachforschungsantrag gestellt, nur die Rechnung reicht er dort nicht ein - aus eben beschriebenen dubiosen Gründen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Gabriele1979):
Den Nachforschungsnatrag hat er gestellt (musste er ja)

Warum "müssen"?

Eigentlich ist der Verkäufer ja noch sehr nett, das er sich da abmüht.

Er kann den Versand beweisen, mehr schuldet er nicht, damit wäre er eigentlich raus. Der Rest ist halt Risiko und Problem des Käufers, denn der trägt das Versandrisiko.
Es sei denn man hätte vertraglich was anderes vereinbart.



Zitat (von Droid):
hier wird einfach gar nichts in die Packstation eingelegt und das Tracking bleibt an dem von dir genannten Punkt stehen.

Echt?
DHL wird garantiert nicht so doof sein "Die Sendung wurde zum Weitertransport aus der PACKSTATION entnommen." zu bestätigen wenn das Fach leer war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

A: Nebenpflicht aufgrund versichertem Versand

B: Ja, und diese Masche ist fast so alt wie die Packstation selbst.

C: Onlinefrankierung belegt gar nichts. Einfach mal eine Onlinemarke erstellen und die Adresse dann mit einer anderen überkleben.

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Gabriele1979
#6

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Bei diesem Privatkauf ist, wie Sie richtig schreiben, das Risiko eines Verlusts auf Sie übergegangen, wenn der Verkäufer die Ware wie vereinbart an Sie versendet hat. Dies muss er jedoch nachweisen.

Die Onlinefrankierung reicht hierfür nach meiner Einschätzung nicht aus. Sie sollten den Verkäufer daher schriftlich per Einwurfeinschreiben auffordern, binnen einer Frist von 2 Wochen die Kaufsache an Sie zu liefern. Nach Ablauf der Frist würde er sich in Verzug befinden. Gleichzeitig sollten Sie ihn dazu auffordern nachzuweisen, dass das Paket wie behauptet an Sie verschickt wurde.

Strafrechtlich ist hier eine Strafanzeige wegen Betruges möglich. Diese können Sie sowohl bei der Polizei, als auch bei der Staatsanwaltschaft stellen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

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