eBay - neg. Bewertung anfechten

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Pateo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay - neg. Bewertung anfechten

Guten Abend.

Folgender fiktiver Sachverhalt:

Anton hat auf eBay.de eine Sofort-Kaufen Anzeige eines Videospiels geschaltet.
Berta kauft den Artikel von Anton.

Leider gibt es eine Versandverzögerung (ca. 5 Werktage!), wofür sich Anton mehrmals entschuldigt und sogar eine Teilrückzahlung anbietet wenn der Artikel bei Berta angekommen ist da er so eine schlechte Bewertung unbedingt vermeiden möchte.
Berta stimmt diesem zu und versichert keine schlechte Bewertung abzugeben wenn Anton sich an diese Abmachung hält.

Wie mit Berta besprochen hat Anton das Spiel am 05.12. in den Postkasten eingeworfen (mit Zeuge).
Zwei Tage später, am 07.12, eröffnet dieser Benutzer nun einen Fall bei eBay wegen eines nicht erhaltenen Artikels und gibt eine schlechte Bewertung ab.
(Grund dafür ist warscheinlich, das Anton sich angeblich nicht an die Abmachung hält und eine Teilrückzahlung überweist - obwohl dieses in mehreren Nachrichten mitgeteilt wurde das diese erst nach Erhalt der Ware getätigt wird.)

Berta: "Ich hätte sie wie versprochen positiv beurteilt wenn das Spiel sowie die versprochene teilrückzahlung eingegangen bzw eingetroffen wäre bei mir...Das sie mich nun auch persönlich beleidigt und mir unterstellt haben ich wollte sie über den Tisch ziehen hat nun diese Bewertung zufolge gehabt... Mfg"

Persönliche Beleidigung war: "Was für ein Idiot", die sich Anton auch hätte verkneifen und somit denken können.
Warscheinlich fühlt sich Berta nun gekränkt und hat offensichtlich daraufhin die neg. Bewertung verfasst.
Die "Beleidigung" fiel auch erst, nachdem Anton unterstellt wurde das er das Paket nicht verschickt hat und Betrugsabsichten vorhat.

Frage:

Kann Anton gegen die neg. Bewertung vorgehen ?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120299 Beiträge, 39868x hilfreich)

Zitat (von Pateo):
Kann Anton gegen die neg. Bewertung vorgehen ?

War letztes Jahr noch so, da konnte man eine negative Bewertung von eBay prüfen und unberechtigte Bewertungen entfernen lassen.
Einfach mal die Anleitung von eBay lesen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wenn EBAY nichts macht, kannst du auch gerichtlich dagegen vorgehen und den Bewertungstext löschen lassen. Die Rote an sich bleibt aber dann ohne Text bestehen.
Mehr ANrecht hättest du aber auch bei EBAY selbst nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pateo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurios ist auch, das der Käufer mit Anzeige und der Sperrung meines eBay-Accounts droht wegen des Wortes: "Was für ein Idiot."

Ich habe den Käufer den Link mitgeteilt, mal sehen ob er sich meldet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Welchen Inhalt hat denn die negative Bewertung? Gegen eine inhaltlich korrekte (und ggfs. beweisbare) wird man nicht vorgehen können. Irgendwelche privaten Abmachungen ("wenn du ..., dann gebe ich dir in jedem Fall keine negative Bewertung") interessieren eBay einen feuchten Dings. Und deswegen vor Gericht zu gehen ist zwar möglich, aber das Kostenrisiko steht in keiner Relation zum Ergebnis.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Kann Anton gegen die neg. Bewertung vorgehen ?

Gegen den egativen Bewertungspunkt nicht, nur gegen den Bewertungstext.
Kommt also darauf an, was im Bewertungstext steht.
Wenn der Bewertungstext beanstandungswürdig ist, wird der Bewertungstext gelöscht. Die negative Bewertung bleibt aber trotzdem (ohne Text) stehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.244 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen