eBay Kleinanzeigen - Zuerst Zusage, dann Absage

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
alphaente
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen - Zuerst Zusage, dann Absage

Hallo,

angenommen Person A ist Frührentner, hat einen großen Garten und wohnt in einem 300 Einwohner-Dorf, welches sehr landschaftlich geprägt ist und in dem es in der Nachbarschaft viele Katzen gibt. Person A überlegt sich auch, ob er sich eine Katze anschaffen soll. Die Katze hätte es bei Person A wohl sehr gut.

Er schaut sich die Anzeigen bei den eBay Kleinanzeigen an und in einer Anzeige werden Kätzchen zum Preis von 10,- € angeboten. Person A schreibt den Verkäufer an und fragt diesbezüglich nach. Der Verkäufer verspricht, dass er eines der Kätzchen für Person A fest reserviert und man vereinbart den Samstag als Abholtermin. Es folgen noch weitere Mails und stets verspricht der Verkäufer, dass das Kätzchen fest reserviert ist.

Person A freut sich, kauft Katzenstreu sowie Futter und hat deswegen doch einige Zeit liegen gelassen. Dann meldet sich der Verkäufer und teilt mit, dass der Kauf doch nicht zustande kommen kann. Angeblich möchte man nun die Katzen nicht trennen. Person hat den Verdacht, dass es eigentlich nur um den Preis geht und der Verkäufer zwischenzeitlich gesehen hat, dass Katzenbabys bei den eBay Kleinanzeigen für etwa 130,- € verkauft werden (dies wird der tatsächliche Grund sein). Auch überlegt man sich wohl etwas früher, ob man die Katzen nun trennen möchte oder nicht.

Person A ist natürlich das Wohl der Katze auch das Wichtigste. Er fühlt sich jedoch angelogen. Auch war die Vorfreude entsprechend groß und es wurde doch etwas Zeit investiert. Zudem hat er auch schon eingekauft.

Kann der Verkäufer irgendwie rechtlich belangt werden? Kann man das Futter oder das Katzenstreu dem Verkäufer in Rechnung stellen? Wie gesagt ist für Person A das Wohl der Katze auch am Wichtigsten. Jedoch fühlt er sich angelogen und denkt, dass der Verkäufer nur gesehen hat, dass man Katzenbabys viel teurer verkaufen kann. Person A ärgert es hauptsächlich, dass beim Mailschreiben sowie Einkaufen so viel Zeit liegen geblieben ist. Weiterhin war die Vorfreude entsprechend groß.

Sofern hierzu noch Fragen oder Wünsche bestehen, stehe ich gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich schon jetzt für die Mühe und wünsche eine gute Zeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Doppelpost. Schließung beantragt!

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Es ist fraglich, ob da überhaupt schon ein Kaufvertrag existiert.

Da müsste man mal die gesamte Kommunikation prüfen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Es kommt hier wirklich auf den genauen Wortlaut von beiden Parteien an, "könne Sie mur die bis SA reservieren" wäre z.b. unverbindlich, "können Sie mir die reservieren, ich hole sie dann am Samstag ab" wäre tendenziell schon verbindlich.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Droid):
"können Sie mir die reservieren, ich hole sie dann am Samstag ab" wäre tendenziell schon verbindlich.

Aber auch nur für den Käufer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Hallöle,

kleiner, rein menschlicher Rat:
jedes Tierheim, dass es in fast allen größeren Orten gibt, hat nicht nur ausgewachsene Katzen, sondern auch Katzennachwuchs. Und dieser ist natürlich auch untersucht, geimpft etc.

Also, warum gehen Sie nicht einfach dort hin, wo jemand wie Sie wohl genau das richtige Herrchen ist und wahrscheinlich sehnsüchtig erwartet wird??? Oder ist Ihre Liebe ausschliesslich dieser einen, ursprünglich eingeplanten Katze vorbehalten?

Wo das nächste Tierheim zu finden ist, können Sie übrigens z.B. hier nachgucken:
https://www.tierschutzbund.de/suche-tierheime.html
http://www.tierheim-deutschland.de/tierheime-finden/

Optimistische Grüße, :)

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von alphaente):
dass das Kätzchen fest reserviert ist.
Damit ist kein KV geschlossen. Reserviert heißt ja, dass die Katze keinem anderen verkauft wird. Durch die Reservierung erwachsen keine Ansprüche an der Katze selbst. Es ist ein loses, folgenloses Konstrukt. A fährt sich ja nicht eine Katze anschauen (die Erfüllung der Reservierung) wenn er sie nicht kaufen kann.

Zitat (von alphaente):
Kann der Verkäufer irgendwie rechtlich belangt werden?
Es fehlt an einer Rechtsgrundlage


Zitat (von alphaente):
Kann man das Futter oder das Katzenstreu dem Verkäufer in Rechnung stellen?
Prinzipiell kann man das. Es besteht jedoch keine Rechtsgrundlage zur Durchsetzung des Begehrens. Wenn der VK vor Ort entschieden hätte dem A die Katze nicht zu verkaufen, dann wäre man auch so weit...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wenn man von einem Vertrag ausgeht dann wäre eher der Kaufpreisunterschied als Schadenersatz forderbar (wie auch immer man die genaue Höhe feststellen will).

Bei den bereits gekauften Dingen wird man sich hingegen vorhalten lassen müssen, dass man das auch für die Ersatzkatze verwenden kann.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
alphaente
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Dies war nett. Danke!

Bezüglich der Antwort # 5. Person A hat während seiner versuchten Wiedereingliederung ein mehrwöchiges Praktikum in einem Tierheim geleistet (in der Katzenabteilung). Die meisten Katzen waren jedoch ziemlich aggressiv und A hatte Angst vor ihnen. Selbst die normalen Pfleger hatten ein wenig Furcht vor den Katzen und die Fütterung glich eher einer Raubtierfütterung. Dies hat A doch abgeschreckt und selbst ein Pfleger aus dem Tierheim meinte, dass er sich wohl keine Katze aus dem Tierheim holen würde.

Bedauerlicherweise haben die Tiere meist schon einiges mitgemacht und sind dadurch angeschlagen beziehungsweise nicht leicht zu handeln. Dafür können die Tiere natürlich nichts, aber man möchte nicht unbedingt eine Katze vor der man Angst hat.

Es ist natürlich nicht positiv. Zur Zeit werden Katzenbabys in den eBay Kleinanzeigen für etwa 130,- verkauft. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass manche Besitzer die Lust verlieren, wenn die Katzen nicht mehr so süß sind, Arbeit beziehungsweise Kosten verursachen oder man in den Urlaub möchte. Sicherlich werden dann manche von diesen Katzen einfach ausgesetzt. Im besten Fall landen sie wohl im Tierheim, im schlimmsten Fall werden sie von einem Fuchs gefressen.

Person A bekam vom Tierheim ein sehr ordentliches Zeugnis und sie waren mit ihm sehr zufrieden. Die Eingliederung scheiterte später an gesundheitlichen Gründen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Daher war ja die Rede von KÄTZCHEN aus dem Tierheim. Die sind genauso viel oder wenig aggressiv wie andere auch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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