eBay: Gesperrter Käufer kauft via Freunde weiter ein

29. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
kati1337
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay: Gesperrter Käufer kauft via Freunde weiter ein

Hallo zusammen,

ich hatte via eBay vor längerem einen Käufer gesperrt da er meiner Meinung nach den Käuferschutz missbraucht. Es ging um nachträgliches Drücken von Kaufpreisen wegen angeblicher Mängel. Ich habe damals aus Kulanz erstattet und den Käufer für weitere Geschäfte gesperrt.
Kürzlich wollte besagter Käufer bei mir kaufen und stellte die Sperre fest. Er schrieb mich an und ich begründete ihm die Sperre höflich und bat ihn zu respektieren, dass ich keine weiteren Geschäfte mit ihm machen möchte.

Er zeigte sich uneinsichtig und erklärte, die Sperre würde nichts nutzen da er ja über andere Accounts oder Freunde kaufen könne. Ich erklärte ihm, dass das einen eBay-Grundsatzverstoß darstellt und nicht erlaubt sei.

Etwas 3 Minuten nach der letzten Nachricht mit dieser Ankündigung wurde genau der besagte Artikel um den es ging gekauft, von einer Person die örtlich etwa 30 Kilometer entfernt wohnt.
Ich bin mir zu 99,9% sicher, dass der gesperrte Käufer den Artikel von einem Freund hat kaufen lassen. Nachweisen werde ich das aber nicht können.

Gibt es irgend eine Möglichkeit dagegen vorzugehen und/oder besagten, unerwünschten Käufer loszuwerden?
Prinzipiell könnte ich ja reihum alle Freunde ebenfalls sperren, aber mit jedem neuen Kauf unter neuem Namen müsste ich wieder den Käuferschutzmissbrauch hinnehmen. Bei absoluter Böswilligkeit könnte der gesperrte Käufer mir via seiner Freunde auch noch negative Bewertungen reindrücken. :/
Habe ich da irgend eine Handhabe?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Privat oder gewerblich?


Zitat (von kati1337):
und bat ihn zu respektieren, dass ich keine weiteren Geschäfte mit ihm machen möchte.



Zitat (von kati1337):
wurde genau der besagte Artikel um den es ging gekauft, von einer Person die örtlich etwa 30 Kilometer entfernt wohnt.



Und jetzt? Du hast ja kein Geschäft mit ihm gemacht, sondern mit einer ganz anderen Person.



Zitat (von kati1337):
müsste ich wieder den Käuferschutzmissbrauch hinnehmen.




Was verstehst du unter Käuferschutzmissbrauch?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
kati1337
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

- gewerblich

- ja, genau das ist ja mein Problem. ;) Ich weiß aber, dass diese ganz andere Person es in seinem Namen gekauft hat (da er mir das ja angekündigt hat)

- unter Käuferschutzmissbrauch verstehe ich das nachträgliche Preisnachverhandeln (Druckmittel Paypal-Käuferschutz) von einwandfrei beschriebener Ware die exakt wie beschrieben ankam. Er wollte damals Preisnachlass haben (Rücksenden wollte er nicht, dafür gefiel es ihm wohl doch gut genug) aus Gründen die nicht nachvollziehbar waren. Ich habe das damals hingenommen und erstattet, ihn dann aber für zukünftige Geschäfte gesperrt. (ja, das darf man. Sogar ohne Gründe).

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von kati1337):
- ja, genau das ist ja mein Problem. ;) Ich weiß aber, dass diese ganz andere Person es in seinem Namen gekauft hat (da er mir das ja angekündigt hat)



Nein, dass ist nur deine Vermutung aber kein Beweis. Aber ich weiss was du meinst. ;)


Zitat (von kati1337):
unter Käuferschutzmissbrauch verstehe ich das nachträgliche Preisnachverhandeln (Druckmittel Paypal-Käuferschutz) von einwandfrei beschriebener Ware die exakt wie beschrieben ankam. Er wollte damals Preisnachlass haben (Rücksenden wollte er nicht, dafür gefiel es ihm wohl doch gut genug)



Was er will oder nicht braucht dich doch nicht zu interessieren.
Er hat keinen Anspruch auf einen Preisnachlass.

Du hast aber das Recht, die angeblich mangelhafte Ware zu prüfen. Wenn er das nicht will, hat er leider
Pech gehabt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
kati1337
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Zitat (von kati1337):
- ja, genau das ist ja mein Problem. ;) Ich weiß aber, dass diese ganz andere Person es in seinem Namen gekauft hat (da er mir das ja angekündigt hat)



Nein, dass ist nur deine Vermutung aber kein Beweis. Aber ich weiss was du meinst. ;)


Zitat (von kati1337):
unter Käuferschutzmissbrauch verstehe ich das nachträgliche Preisnachverhandeln (Druckmittel Paypal-Käuferschutz) von einwandfrei beschriebener Ware die exakt wie beschrieben ankam. Er wollte damals Preisnachlass haben (Rücksenden wollte er nicht, dafür gefiel es ihm wohl doch gut genug)



Was er will oder nicht braucht dich doch nicht zu interessieren.
Er hat keinen Anspruch auf einen Preisnachlass.

Du hast aber das Recht, die angeblich mangelhafte Ware zu prüfen. Wenn er das nicht will, hat er leider
Pech gehabt.



gruß charly


Das ist aber Schnee von gestern. Als bewertungsaffiner gewerblicher Verkäufer habe ich aus reiner Kulanz seine Erstattungsforderung damals erfüllt. Nicht weil er recht hatte, sondern weil ich meine Ruhe (und keine rote Bewertung) wollte. ;) Ich habe aber entschieden, dass ich mit dieser Person keine weiteren Geschäfte machen will und ihn gesperrt.
Daher frage ich mich, wie ich ihn nun los werde, wenn er weiterhin über die eBay-Accounts von Freunden bei mir einkauft?
Die Sperre ist völlig sinnbefreit wenn es keine Möglichkeit gibt sie durchzusetzen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von kati1337):
Daher frage ich mich, wie ich ihn nun los werde, wenn er weiterhin über die eBay-Accounts von Freunden bei mir einkauft?
Gar nicht! Nimm PayPal als Zahlungsmittel raus und fertig. Mit negativen Bewertungen muss man einfach leben.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von micbu):
Gar nicht! Nimm PayPal als Zahlungsmittel raus und fertig.



So wie ich ebay kenne, wird das bei einem gewerblichen Verkäufer nicht gehen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
kati1337
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
0x Hilfreiche Antwort Zitiere


Das geht schon, aber wenn ich betrachte wie viel Umsatz über Paypal läuft ist das einfach nicht praktikabel. Es ist convenient für die Käufer.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von kati1337):
Habe ich da irgend eine Handhabe?

Sofern man den Verstoß gegen das "Hausverbot" nicht nachweisen kann: nichts.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
kati1337
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von kati1337):

Etwas 3 Minuten nach der letzten Nachricht mit dieser Ankündigung wurde genau der besagte Artikel um den es ging gekauft, von einer Person die örtlich etwa 30 Kilometer entfernt wohnt.
Ich bin mir zu 99,9% sicher, dass der gesperrte Käufer den Artikel von einem Freund hat kaufen lassen. Nachweisen werde ich das aber nicht können.

Und selbst wenn, wäre es völlig unerheblich. Vertragspartner ist der Freund.
Zitat:

Gibt es irgend eine Möglichkeit dagegen vorzugehen und/oder besagten, unerwünschten Käufer loszuwerden?

Nein, Sie können ihn nicht daran hindern, andere Leute für sich einkaufen zu lassen. Vertragspartner sind dann ja diese anderen Leute. Sie können höchstens auch die sperren.
Zitat:
Prinzipiell könnte ich ja reihum alle Freunde ebenfalls sperren, aber mit jedem neuen Kauf unter neuem Namen müsste ich wieder den Käuferschutzmissbrauch hinnehmen. Bei absoluter Böswilligkeit könnte der gesperrte Käufer mir via seiner Freunde auch noch negative Bewertungen reindrücken. :/
Habe ich da irgend eine Handhabe?

Nein.


Ärgerlich, aber das habe ich befürchtet.

Ich habe jetzt den eBay Kundendienst eingeschaltet. Immerhin haben die jetzt ein Auge auf die Sache und die Accounts miteinander verbunden. Sollten aus den Geschichten ungerechtfertigte Rachebewertungen hervorgehen kann ich immerhin dagegen was machen, weil der Kundendienst informiert ist und die betroffenen Transaktionen überwacht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

erhoffe dir aber mal vom EBAY Kundendienst nicht al zu viel!

Wenn du vom jetzigen Käufer (Freund) eine negative Bewertung bekommst, in der nur steht, Transaktion war nicht zufrieenstellend, dann wird EBAY da nichts gross weiter machen, da der Freund solange er nichts falsches oder beleidigendes in der Bewertung angibt auch negativ bewerten darf...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Noch mal zum Ausgangsproblem zurück:

Du hast also schriftlich welche genaue Aussage vom Ex-Kunden?
Dass Freunde von ihm einkaufen würden oder dass ER über andere Accounts einkaufen würde?

Wir haben also eine schriftlich angekündigte Täuschungshandlung zum erregen eines Irrtums mit Verdacht, dass sowohl damals als auch neuerlich Vermögensschädigung und gleichzeitige Bereicherung stattfinden wird?
Natürlich ist die Beweislage nur ein Verdacht und eine Ankündigung. Aber wenn er die Ankündigung wahr macht und erneut versucht, den Käuferschutz über Druckmittel negativer Bewertungen auszunutzen, dann begibt sich der Ex-Käufer doch bereits in den Bereich eines Betruges oder?

Ist nur eine Vermutung, aber wer weiß. Wie sehen denn die Bewertungsprofile aus? So einer macht das, wenn der verdacht stimmt, nicht zum ersten Mal. Vielleicht hilft das bei der weiteren Einschätzung etwas.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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