beim Pflichtteil von meiner Mutter über den Tisch gezogen worden

15. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Erbopfer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
beim Pflichtteil von meiner Mutter über den Tisch gezogen worden

Hallo,
ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Vor einem Jahr starb mein Vater (6/2016). Meine Mutter war schon immer sehr geldgierig und Geld ist das einzige, was für sie zählt. Aber nun zum Thema:

Meine Eltern erstellten ein Berliner Testament, wonach sie sich gegenseitig als Alleinerbe einsetzten, um evtl. auftretende Pflegebedürftigkeit (Altersvorsorge) des Überlebenden finanzieren zu können.
Nach ca. 3 Monaten forderte ich meinen Pflichtteil ein, da die Situation mit meiner Mutter total zerrüttet ist. Meine Mutter erstellte kein Vermögensverzeichnis, sondern schrieb mir per sms, es ginge um 100.000 € (was ich nicht glaube, ich gehe mal vom mindestens doppelten aus), es gäbe keine Lebensversicherungen oder sonstiges , etc.

Alleine schon wegen der Lebensversicherung weiss ich, dass sie meinem Neffen nach dem Tod meines Vaters einige Tausend Euro aus einer Lebensversicherung gegeben hat, mich aber diesbezüglich angelogen hat (mein Neffe hat es mir selbst erzählt). Außerdem weiss ich sicher, dass sie über Jahre viel Bargeld versteckt hat, was ich aber schwer beweisen kann. (Das hat sie schon immer gemacht, mal so nebenbei 10.000 € in einer Spielesammlung versteckt oder ähnliches, mittlerweile garantiert ein Vielfaches irgendwo gebunkert, außerhalb irgendwelcher Konten.

Ich beriet mich also bei einem Anwalt, der mir gleich mal sagte, es hätte nicht viel Sinn und außerdem bekomme er, ginge es z. B. um 10.000 € Pflichtteil alleine schon mindestens 2.000 € als Anwaltskosten. Von daher rechne sich ein Rechtsstreit nicht und ich solle quasi nehmen, was ich bekomme.... man könne sowieso nichts beweisen.

Meine Mutter bot mir zunächst 12.500 € an, die sie dann noch herunterrechnete mit fadenscheinigen Ausreden (die Beerdigung meines Vaters hätte 10.000 € gekostet, dabei handelte es sich nur um ein Friedwaldgrab, das nach meinen späteren Recherchen höchstens 4.500 € gekostet hat.

Mein Vater war ein sehr fleißiger Mann und hat sehr gut verdient und meine Mutter war schon immer sehr geizig und hatte die Finanzen unter ihrer alleinigen Fuchtel. Mein Vater hatte nichts zu melden, meine Mutter hatte schon immer die Hosen an.

Lange Rede, kurzer Sinn: Nachdem ich Bedenken hatte, es könne mich einige Tausend Euro kosten zu meinem mir zustehenden Pflichtteil zu kommen "einigten" wir uns auf einen Pflichtteil von 11.250 €, worüber es ein einfaches Schreiben gibt (".... einigten sich auf einen Pflichtteil von 11.250 €....") mit Unterschriften von ihr und mir. (Das Schreiben wollte sie erst nicht unterschreiben, sondern ohne jedliches Schriftstück mir das Geld überweisen aber ich bestand auf dieses Schreiben). Das war alles vor ca. 9 Monaten.

Nun erfahre ich, dass sie ständig in Urlaub fährt und fliegt und es sich mit ihrem Geld so richtig schön gut gehen lässt, von wegen zur Altersabsicherung!!!! Mich wurmt es, dass sie mich wahrscheinlich um meinen richtigen mir zustehenden Pflichtteil betrogen hat, bei ihrer Geldgier absolut nachzuvollziehen.

Nun weiss ich nicht, ob ich jetzt im Nachhinein noch etwas tun kann, mein Vater war ein sehr lieber Mensch im Vergleich zu meiner Mutter, er hätte nie gewollt, dass sie mich betrügt oder sonstiges. Weiss jemand, ob ich jetzt noch etwas im Nachhinein tun kann, auch bezüglich evtl. mir vorenthaltener Lebensversicherungen?
Vielen Dank für Antworten und einen schönen Tag noch an alle.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Meine Eltern erstellten ein Berliner Testament, wonach sie sich gegenseitig als Alleinerbe einsetzten, um evtl. auftretende Pflegebedürftigkeit (Altersvorsorge) des Überlebenden finanzieren zu können.

Deine Eltern haben sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, weshalb, spielt keine Rolle.
Zitat:
Nun erfahre ich, dass sie ständig in Urlaub fährt und fliegt und es sich mit ihrem Geld so richtig schön gut gehen lässt, von wegen zur Altersabsicherung!!!!

:schock: Na und? Gönn es ihr doch! Wozu Deine Mutter ihr Geld ausgibt, kann Dir egal sein.
Zitat:
Mich wurmt es, dass sie mich wahrscheinlich um meinen richtigen mir zustehenden Pflichtteil betrogen hat, bei ihrer Geldgier absolut nachzuvollziehen.

Du bist nicht geldgierig?
Zitat:
Nun weiss ich nicht, ob ich jetzt im Nachhinein noch etwas tun kann...

Zunächst kommt es auf den Inhalt des Schreibens an. Ohne Anwalt geht gar nix.
Zitat:
...auch bezüglich evtl. mir vorenthaltener Lebensversicherungen?

Wenn bei den Lebensversicherungen ein Bezugsberechtiger eingetragen wurde, fallen diese nicht in den Nachlass und Du hast diesbzüglich keine Ansprüche.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Erbopfer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar ist es mir egal, was sie von IHREM Geld macht aber mir ist es nicht egal, was sie mit dem Geld macht, das sie mir widerrechtlich vorenthalten hat. Ob ich deshalb geldgierig bin sei mal dahingestellt. Dann dürfte man sich wohl in diesem Forum über nichts informieren und schon gar nicht über seine Rechte und Möglichkeiten. Danke für die Blumen!

Bezüglich Lebensversicherungen macht es sehr wohl einen Unterschied, ob es sich um eine kapitalbildende oder Risikolebensversicherung handelt. Kapitalbildende fließen sehr wohl in den Nachlass rein. Zumal ich bis 4 Wochen vor dem Tod meines Vater als Bezugsberechtigte eingetragen war, und sie da aufgrund eines Streits meinen Neffen als Nutzungsberechtigten eingetragen hat. Mein Vater konnte dazu leider aufgrund seines schlimmen Gesundheitszustandes nichts mehr sagen aber er wäre nie damit einverstanden gewesen. Die üblichen Macht- und Rachespielchen meiner Mutter..... wovon Du, Mr. Master, leider keine Ahnung hast.

Meine Frage lautete, ob ich nun nach 9 Monaten aufgrund der Vorgehensweise noch etwas juristisch unternehmen kann, da kein Vermögensverzeichnis oder /Aufstellung vorgelegt wurde und der Pflichtteil mehr oder weniger oberflächlich und wahrscheinlich unehrlich umgesetzt wurde. Wer kann mir also eine neutrale Antwort geben, mit der ich fachlich etwas anfangen kann, das wäre schön, danke schon mal und einen schönen Tag

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Klar ist es mir egal, was sie von IHREM Geld macht aber mir ist es nicht egal, was sie mit dem Geld macht, das sie mir widerrechtlich vorenthalten hat.

Sie hat Dir das Geld nicht widerrechtlich vorenthalten. Du hast einen Betrag x schriftlich akzeptiert.

Du hättest die Vorlage eines Nachlassverzeichnisses fordern und durchsetzen können. Auf Verlangen hätte sie die Richtigkeit der Angaben an Eides Statt versichern müssen. Das hast Du nicht getan!

https://dejure.org/gesetze/BGB/2314.html
Zitat:
Bezüglich Lebensversicherungen macht es sehr wohl einen Unterschied, ob es sich um eine kapitalbildende oder Risikolebensversicherung handelt.

Das ist falsch.
Zitat:
Kapitalbildende fließen sehr wohl in den Nachlass rein.

Nicht, wenn ein Bezugsberechtigter benannt wurde.
Zitat:
Zumal ich bis 4 Wochen vor dem Tod meines Vater als Bezugsberechtigte eingetragen war, und sie da aufgrund eines Streits meinen Neffen als Nutzungsberechtigten eingetragen hat.

Demzufolge fällt die LV so oder so nicht in den Nachlass.
Zitat:
und sie da aufgrund eines Streits meinen Neffen als Nutzungsberechtigten eingetragen hat.

Wie kann das sein? Hatte sie eine entsprechende Vollmacht? Du könntest bei der LV nachfragen.
Zitat:
Die üblichen Macht- und Rachespielchen meiner Mutter..... wovon Du, Mr. Master, leider keine Ahnung hast.

Das ist richtig, davon hab ich keine Ahnung.
Zitat:
... "einigten" wir uns auf einen Pflichtteil von 11.250 €, worüber es ein einfaches Schreiben gibt (".... einigten sich auf einen Pflichtteil von 11.250 €....") mit Unterschriften von ihr und mir.

Weshalb hast Du Dich damit zufrieden gegeben und Deine Rechte nicht umgesetzt?

Die Frage wäre jetzt, ob Du noch ein Nachlassverzeichnis fordern und ggf. weitere Ansprüche geltend machen kannst, obwohl Du schriftlich einen Betrag X als Zahlung als Pflichtteil akzeptiert hast. Vll kommen ja noch weitere Antworten.

-- Editiert von cruncc1 am 15.06.2017 16:34

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