befristeter Arbeitsvertrag - Gründe wurden verschwiegen

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
weiß_nicht_weiter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
befristeter Arbeitsvertrag - Gründe wurden verschwiegen

Hallo,

folgende Situation: ich bin Sozialpädagogin und habe zum 01.03.2017 einen bis zum Ende des Jahres mit Sachgrund befristeten Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber erhalten. Der Grund für die Befristung wurde mir nicht genannt, aber ich habe mir nichts dabei gedacht. Ist ja nicht unüblich und ich war froh, nach längerer Elternzeit überhaupt erstmal wieder anzufangen zu arbeiten. Es wurde mir auch direkt gesagt, dass der Vertrag mind. um ein Jahr verlängert wird.
Nun habe ich mal nachgefragt, warum der Vertrag eigentlich befristet ist. Folgende Aussage:
Die Stelle wurde zuvor von Frau S. (unbefristet) ausgeübt. Die Stelle an sich ist eine unbefristete Stelle, die Finanzierung sicher gestellt. Nun hat mein Arbeitgeber zum 01.01.2017 ein Projekt in Kooperation mit der Stadt gestartet, dessen Leitung Frau S. übernommen hat. Sie hat also die Position gewechselt und ich wurde daher eingestellt. Die Finanzierung dieses Projekt ist vorerst für 1 Jahr gesichert, wird aber bei Erfolg verlängert. Da Frau S. einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, verliert sie diesen auch trotz freiwilliger Ausübung der neuen befristeten Tätigkeit nicht. Stattdessen habe ich die Befristung bekommen, nämlich so lange wie das von Frau S. ausgeübte Projekt finanziert ist. Nun läuft dieses Projekt sehr schlecht und es droht, vorzeitig beendet zu werden.
Heißt das, wenn das Projekt beendet wird, bin ich meinen Job los, weil Frau S. ihre alte Stelle wieder bekommt? Finanzielle Mittel, um eine andere Stelle mit ihr oder mir zu besetzen, hat mein Arbeitgeber nicht.
Mir wurde dieser Sachverhalt vor Vertragsabschluss nicht mitgeteilt. Ich wusste nicht, dass ich quasi nur eine Vertretung oder ähnliches bin, bis das andere Projekt scheitert oder Frau S. zurück kommen möchte. Hätte ich das gewusst, hätte ich den Job gar nicht erst angenommen. Ich habe ihn nur angenommen, weil sie Aussage war, dass der Vertrag für mind. 1 Jahr verlängert wird.
Ich finde dieses Vorgehen von meinem Arbeitgeber auch sehr grenzwertig, ehrlich gesagt. Schließlich wusste meine Chefin, dass ich alleinerziehend mit zwei Kleinkindern bin und demzufolge eine zumindest mittelfristige Absicherung brauche. Es wurde einfach nicht mit offenen Karten gespielt.

Ich würde mich sehr über eine Antwort und Hilfe freuen!

Viele Grüße

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von weiß_nicht_weiter):
Heißt das, wenn das Projekt beendet wird, bin ich meinen Job los, weil Frau S. ihre alte Stelle wieder bekommt?


Ja.



Zitat (von weiß_nicht_weiter):
Ich wusste nicht, dass ich quasi nur eine Vertretung oder ähnliches bin, bis das andere Projekt scheitert oder Frau S. zurück kommen möchte.


Doch, irgendwie schon:

Zitat (von weiß_nicht_weiter):
mit Sachgrund befristeten Arbeitsvertrag


Zitat (von weiß_nicht_weiter):
Ich habe ihn nur angenommen, weil sie Aussage war, dass der Vertrag für mind. 1 Jahr verlängert wird.


Dürfte eine unverbindliche Absichtserklärung sein. Der abgeschlossene Arbeitsvertrag ist befristet.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es wäre hilfreich, wenn Sie hier mal die genaue Formulierung aus Ihrem Arbeitsvertrag widergeben würden. Was genau steht in einem mit Sachgrund befristeten Arbeitsvertrag, in dem der Sachgrund nicht genannt wird?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von weiß_nicht_weiter):
Heißt das, wenn das Projekt beendet wird, bin ich meinen Job los, weil Frau S. ihre alte Stelle wieder bekommt?
.

Ja, aber nur zum Ablauf Ihres befristeten Vertrages, nicht bei vorzeitigem Scheitern des anderen Projekts m.M.n.
Die in Aussicht gestellte Verlängerung wird es dann aber nicht geben.

Wäre es nicht besser, diese Frage dem Arbeitgeber zu stellen? Kann doch sein, dass er ganz andere Pläne hat.

Berry

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

In einem zeitbefristeten Vertrag muss die Zeit, für die der Vertrag eingegangen wird, genannt werden, damit die Befristung gültig ist.
In einem sachgrundbefristeten Vertrag muss der Sachgrund genannt werden, auf den der Vertrag basiert, damit die Befristung gültig ist.
Wird der Sachgrund nicht genannt, liegt ein unbefristeter Vertrag vor.

Signatur:

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

:rock:

-- Editiert von altona01 am 12.03.2017 19:38

Signatur:

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#6
 Von 
weiß_nicht_weiter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten!

Zitat (von altona01):
Es wäre hilfreich, wenn Sie hier mal die genaue Formulierung aus Ihrem Arbeitsvertrag widergeben würden. Was genau steht in einem mit Sachgrund befristeten Arbeitsvertrag, in dem der Sachgrund nicht genannt wird?


Also in dem Vertag heißt es wörtlich:
Die Mitarbeiterin wird zum 01. März 2017 mit 50 v. H. der regelmäßigen Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Mitarbeiterin (zz. 19,25 Wochenstunden) befristet mit sachlichem Grund gemäß Paragraph 30 TV-L bis zum 31.12.2017 angestellt.
Warum eine Befristung erfolgte, steht da nicht und wurde mir auch erst im Nachhinein auf Nachfragen genannt.

Zitat (von Sir Berry):
Wäre es nicht besser, diese Frage dem Arbeitgeber zu stellen? Kann doch sein, dass er ganz andere Pläne hat


Meine Chefin meinte, als ich nach dem Befristungsgrund gefragt habe und sie mir die Situation dann mal geschildert hat, dass ich leider Pech habe, wenn das Projekt von Frau S. beendet wird. Gibt also leider keine anderen Pläne.

Zitat (von altona01):
In einem sachgrundbefristeten Vertrag muss der Sachgrund genannt werden, auf den der Vertrag basiert, damit die Befristung gültig ist.
Wird der Sachgrund nicht genannt, liegt ein unbefristeter Vertrag vor.


Ich kannte es von meinem vorgerigen Arbeitgeber auch nur so, dass bei befristeten Arbeitsverträgen der Grund im Arbeitsvertrag angegeben wurde, z.B. befristet als Elternzeitvertretung oder befristet solange das Projekt existiert oder solange Finanzierung sichergestellt ist.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

hier wird ja scheinbar mit Sachgrund( der nicht genannt wird) mit zeitbefristet vermischt. Fragwürdig. HIer dürfte die Zeitbefristung gelten.
Wenn nichts zur vorzeitigen KÜndigung im Vertrag steht ist dieser dann auch nicht vor Ende Dezember kündbar. Egal welches Projekt von wem beendet wird oder nicht....

-- Editiert von altona01 am 12.03.2017 21:17

Signatur:

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nach wie vor geht die h.M. davon aus, dass es für die Befristung nach dem TzBfG kein Zitiergebot gibt. Es muss also nicht angegeben werden, warum eine Befristung erfolgt. Es reicht aus, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses z.B. ein sachlicher Grund im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG vorliegt.

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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Doppelpost, da der Server mal wieder rumgesponnen hat.

-- Editiert von Eidechse am 13.03.2017 12:55

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#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von altona01):
In einem sachgrundbefristeten Vertrag muss der Sachgrund genannt werden, auf den der Vertrag basiert, damit die Befristung gültig ist.


Nein. s. #8

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Okay okay, Ihr habt recht.
Aber: Eine Zeitbefristung zu vereinbaren und dann mündlich hinterherzuschieben, dass der Vertrag dann doch bei Wegfall des Grundes vorzeitig beendet werden kann..... haltet Ihr das auch für zulässig?

Signatur:

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#12
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Auch eine Kombination von Zeitbefristung und Sachgrundbefristung ist möglich und zulässig. Zeitbefristung bedeutet ja nicht, dass es sich zwangsläufig nur um die Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG handelt.

Im Befristungsrecht muss man folgende Begriffspaare sozusagen gegenüberstellen:

Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG ) - Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG )
Kalendermäßige Befristung = Zeitbefristung (§ 15 Abs. 1 TzBfG ) - Zweckbefristung (§ 15 Abs. 2 TzBfG )

Und dann kann man diese Begriffspaare zumindest zum Teil kombinieren:

Eine Befristung mit Sachgrund ist sowohl als Zeitbefristung als auch als Zweckbefristung zulässig.

Eine sachgrundlose Befristung ist nur als Zeitbefristung zulässig, weil dies ausdrücklich in § 14 Abs. 2 TzBfG so drin steht.

Wenn sich aus dem Vertrag eine Befristung mit Sachgrund in Kombination mit einer Zeitbefristung ergibt, dann kann nicht automatisch in die Zweckbefristung gewechselt werden. Das müsste sich schon aus dem Vertrag ergeben, sprich das muss konkret angesprochen werden. Ist dies nicht der Fall, dann endet das Arbeitsverhältnis erst zum vereinbarten Ablauftermin.

Also im vorliegenden Fall, in dem rein gar nichts zum Sachgrund und damit zur Zweckbefristung im Vertrag steht, darf sich die TS auf den dort genannten Ablauftermin 31.12.2017 verlassen. Es sei denn, in dem Vertrag ist auch noch was zur ordentlichen Kündigungsmöglichkeit geregelt. Dann kann es natürlich sein, dass der Vertrag vorher gekündigt wird.

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#13
 Von 
weiß_nicht_weiter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten!
Im Vertrag steht, dass Kündigungen gemäß § 30 TV-L vorgenommen werden können.
Somit kann ich dann wohl nur hoffen, dass das Projekt von Frau S. in den nächsten Wochen Erfolg haben und nicht vorzeitig beendet wird.

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