aufgeführtes Vermögen aus Testament nicht mehr da

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
harmofterdinger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
aufgeführtes Vermögen aus Testament nicht mehr da

Hallo, meine Frage
Im Testament meiner vor kurzem verstorbenen Tante steht, dass eine Freundin (laut Rechtspflegerin -> Vermächtnisnehmerin) von ihr Bundesschatzbriefe im Wert von 50000€ erhalten soll. Jetzt haben wir festgestellt, dass nur noch Bundesschatzbriefe im Wert von 6000€ existieren.
Hat die Freundin einen Anspruch auf Geld vom Giro bzw. Sparbüchern meiner verstorbenen Tante? Dieses Geld soll laut Testament an die Geschwister gehen.
Danke
Harm

-- Editier von harmofterdinger am 07.09.2017 14:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Kommt natürlich auf den genauen Wortlaut sowie eventuell einer Testamentsauslegung an, prinzipiell aber: Nein.


Also wenn im Testament steht "ich vermache mein Depot XYZ mit Bundesschatzbriefen im Wert von 50000€", dann gilt nur der Depotinhalt als vermacht.
Bei "Ich vermache die Bundesschatzbriefe aus meinem Depot" sogar nur die Schatzbriefe, selbst wenn die anderen Wertpapiere des Depots durch Umwandlung aus den Schatzbriefen entstanden sein sollten.
Wenn da hingegen steht "Meine Freundin soll Bundesschatzbriefe im Wert von 50000€ erhalten", dann ist das wohl ein Verschaffungsvermächtnis und als solches zu erfüllen.

Ich kann ja auch ins Testament schreiben "meinen Kindern vermache ich das Schloss Bellevue in Berlin": wenn es nun mal nicht in der Erbmasse ist, werden sie es nicht erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
harmofterdinger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.
So der Wortlaut:
"Als Vermächtnis erhält Frau XY aus meinen Bundeswertpapieren einen Betrag in Höhe von 50000€."

Die Frage ist für mich, zählt nur Bundeswertpapier oder der Betrag? Ich denke, wenn da nur noch ein Bruchteil übrig ist, hat sie Pech gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Frage, ob und in welchem Umfang das Vermächtnis zu erfüllen ist, richtet sich nach § 2169 BGB .

Hier sehe ich es so, dass Frau XY nur dann Anspruch auf das Vermächtnis hat, wenn die Verstorbene am Todestag noch Bundeswertpapiere besessen hat. Wenn es solche Wertpapiere noch gab aber mit einem Wert unter 50.000€, dann erhält sie nur den noch vorhandenen Wert.

2x Hilfreiche Antwort

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