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Arbeitsvertrag

Rechtsberatung und Informationen zu Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht.

Ein Arbeitsverhältnis wird mit dem Arbeitsvertrag begründet. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden. Im Arbeitsvertrag werden Vergütung, Arbeitszeit, Inhalt und Umfang der Arbeit geregelt. Prinzipiell besteht bei einem Arbeitsvertrag Gestaltungsfreiheit, allerdings begrenzt von Gesetzen (z.B. Diskriminierungsverbot) und Tarifverträgen.

Nicht schriftlich geschlossene Verträgen müssen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber schriftlich festgehalten, unterzeichnet und dem Arbeitnehmer übergeben werden. (Nachweisgesetz)

Das sagt das Gesetz

§ 611 Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 611a Arbeitsvertrag

(1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.

(2) Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

§ 612 Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Häufige Fragen & Antworten

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis begründet wird. Aufgrund des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen; der Arbeitgeber hat als Gegenleistung eine Vergütung zu gewähren. Der Arbeitnehmer ist in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt den Weisungen des Arbeitgebers.

Festgelegt sind im Arbeitsvertrag neben der Vergütung und der Arbeitszeit auch die Urlaubstage. Manchmal ist auch eine Überstundenregelung im Arbeitsvertrag zu finden. Immer mehr Arbeitgeber legen Arbeitsverträge vor, die so genannte Konkurrenzklauseln enthalten. Diese Klauseln sind nicht immer aber oft gültig.

Ist die Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag bindend?

Meist beginnt der Arbeitsvertrag mit der Aufgabenbeschreibung bzw. Stellenbezeichnung. Die meisten messen dem keine größere Bedeutung zu. Das ist aber falsch:

Die Aufgaben- oder Stellenbeschreibung legt einen wichtigen Grundstein, da Arbeitnehmer erstmal nur im Rahmen dieser Stellenbeschreibung Aufgaben erledigen müssen. Der Arbeitgeber kann nur im Bereich dieser Stellenbeschreibung Aufgaben zuweisen. Der Sekretärin kann ebenso wenig aufgegeben werden, den Jahresabschluss der Gesellschaft zu entwerfen, wie der Produktionsleiter nicht an die Besucherpforte gesetzt werden kann. (von Rechtsanwalt Johannes Kromer)

Dringend?

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Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf schriftlichen Arbeitsvertrag?

Viele Arbeitnehmer arbeiten schon lange ohne schriftlichen Arbeitsvertrag in ihrer Firma. Gibt es mit dem Chef Streit, z.B. wegen der Urlaubsgeldregelung, ist es schwer, das mündlich Vereinbarte zu beweisen. Der Arbeitgeber kann daher einen schriftlichen Vertrag verlangen:

Spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber alle wichtigen Bedingungen und Eckdaten schriftlich festhalten, unterschreiben und dem Arbeitnehmer in Papierform übergeben. Arbeitnehmer können das notfalls auch einklagen.

Wann Ist ein befristeter Arbeitsvertrag möglich?

Man unterscheidet zwischen einer Befristung aus sachlichem Grund oder einer Befristung ohne sachlichen Grund. Musterbeispiel für einen sachlichen Grund ist der Saisonarbeiter oder die Elternzeitvertretung. Ist ein Befristungsgrund gegeben, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne zeitliche Limitierung mehrfach befristen. Die Sachgründe stehen im Teilzeitbefristungsgesetz, TzBFG.

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund ist aber auch zulässig. Dies gilt dann aber nur bis zu einer Dauer von maximal zwei Jahren. Während dieser Dauer von zwei Jahren kann auch ein auf kürzere Zeit befristetes Arbeitsverhältnis maximal dreimal verlängert werden. (von Rechtsanwalt Johannes Kromer)

Wann hat man Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Für die Befristung des Arbeitsverhältnisses muss die Schriftform eingehalten werden muss, § 14 Abs. 4 TzBfG. Der Beendigungstermin muss somit im von beiden Parteien eigenhändig unterschriebenen Arbeitsvertrag genannt sein.
Die Art der Befristung, also ob mit Sachgrund oder ohne, muss nicht genannt sein. Dies kann der Arbeitgeber notfalls im Prozess noch konkretisieren. Hat er einen Sachgrund für die Befristung benannt, kann er sich im Prozess hilfsweise noch auf die sachgrundlose Befristung berufen.
Der Arbeitsvertrag muss unterzeichnet sein, bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt, da anderenfalls ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegen kann, der möglicherweise dann auch nicht mehr in einen befristeten umgewandelt werden kann.

Will der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Befristung gerichtlich geltend machen, muss er die Klage innerhalb von drei Woche nach dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses einreichen. Zulässig ist es aber auch, die Klage schon während der Laufzeit der befristeten Anstellung einzureichen.

Wird ein ohne Sachgrund befristeter Arbeitnehmer nach zwei Jahren weiterbeschäftigt, ist er fest angestellt und genießt Kündigungsschutz. (von Rechtsanwältin Elke Scheibeler)

Was gilt wenn im Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist als im Arbeitsvertrag?

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in einem Arbeitsvertrag andere Regelungen enthalten sind, als in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag. Ein anwendbarer Tarifvertrag gilt gemäß Tarifvertragsgesetz (TVG) zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber stets unmittelbar, ohne Einigung oder Zustimmung. Daher geht die Regelungen des Tarifvertrages gegenüber den arbeitsvertraglichen Regelungen immer vor, sog. Tarifvorrang: Ist in einem Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer schlechtere Regelung enthalten, hat die Regelung im Tarifvertrag Vorrang.

Der Tarifvorrang kann dann unbeachtlich sein, wenn im Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass von diesem durch Regelungen des Arbeitsvertrages abgewichen werden darf oder der Arbeitsvertrag eine Regelung enthält, die für den Arbeitnehmer günstiger ist, sog. Günstigkeitsprinzip.

Welche Kündigungsfrist gilt? Die gesetzliche oder die aus meinem Arbeitsvertrag?

Nach § 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Diese Frist verlängert sich auf bis zu 7 Monate, je nach Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers.
Die gesetzliche Kündigungsfrist kann per Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgekürzt werden. Eine einzelvertragliche Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen ist aber möglich, auch für den Arbeitnehmer.
Bei einer ordentlichen Kündigung ist immer die nach Arbeitsvertrag, Gesetz (§ 622 BGB) oder Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstigste (also längste) Kündigungsfrist zu beachten.
(von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Was gehört in ein Kündigungsschreiben?

Die Kündigung muss gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung oder z.B. per Whatsapp ist nicht wirksam. Einen Kündigungsgrund muss die Kündigung jedoch nicht enthalten. Das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers muss durch einen Kündigungsberechtigten (idR. Geschäftsführer oder Prokurist) unterzeichnet sein. Ist dies nicht der Fall und liegt keine Originalvollmacht bei, kann die Kündigung nach § 174 BGB unverzüglich (3-7 Tage) zurückgewiesen werden.
Arbeitnehmer können für ihre Kündigung unseren Generator nutzen und sich ein individuelles Kündigungsschreiben samt Fristen und Handhabung von Urlaubstagen, Überstunden und inklusive Forderung nach einem Arbeitszeugnis erstellen lassen: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Zeitvertrag, der automatisch am in dem Vertrag festgelegten Termin endet. Eine vorherige Kündigung ist deshalb nur dann möglich, wenn eine entsprechende Möglichkeit im Vertrag vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, können weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer kündigen, bis der Vertrag von selbst ausläuft. Eine Ausnahme gibt es bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigen können. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Kündigung vom Arbeitgeber erhalten - Was jetzt?

Wenn die Kündigung formal unwirksam ist oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, können Sie die Kündigung direkt angreifen. Arbeiten in dem Betrieb mehr als zehn Mitarbeitern, ist grundsätzlich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht möglich. Oft werden arbeitsgerichtliche Verfahren durch einen Vergleich beendet, dann fallen regelmäßig keine Gerichtskosten an. In der 1. Instanz muss jede Partei ihre Kosten für einen Anwalt selbst tragen, egal ob sie gewinnt oder verliert.

Wenn Sie Betriebsratsmitglied sind, schwanger, altersgesichert oder schwerbehindert, besteht unter Umständen einen Sonderkündigungsschutz.

Es empfiehlt sich, sich bei jeder Kündigung beraten zu lassen. Es droht z.B. unter Umständen eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, wenn die Kündigung verhaltensbedingt war. (von Rechtsanwalt Florian Brödel)

Kann man die Kündigungsfrist umgehen?

Hält sich der Arbeitnehmer nicht an die Kündigungsfrist und bleibt der Arbeit einfach fern, kann er vom Arbeitgeber nicht zur Arbeit gezwungen werden. Unter Umständen stehen dem Arbeitgeber dann aber Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer zu. Dieser verletzt nämlich Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag. Das Problem für Arbeitgeber ist allerdings, dass solche Ansprüche in der Praxis nur sehr schwer durchzusetzen sind, weil sich der Schaden häufig nur sehr schwer berechnen lässt.

Hält sich der Arbeitgeber nicht an eine Kündigungsfrist, droht ihm eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers, der die restliche Vergütung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist geltend machen wird.

Mit einem Aufhebungsvertrag kann die Kündigungsfrist umgangen und das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. In einem solchen Vertrag werden dann der genaue Zeitpunkt des Endes sowie die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber vereinbart. Doch Vorsicht, es kann zu einer Sperre durch die Bundesagentur für Arbeit kommen. (von Rechtsanwalt Alexander Bredereck)

Müssen Überstunden vergütet werden?

Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest gebilligt werden.

Ohne ausdrückliche Regelung ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Die Bezahlung von Überstunden richtet sich primär nach entsprechenden Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Doch hier ist Vorsicht geboten - nicht alle Regelungen sind zulässig. So stellt die häufig verwendete Pauschalabgeltung, wonach alle angefallenen Überstunden mit dem Monatsentgelt abgegolten sind, regelmäßig einen Verstoß gegen das sog. Transparenzgebot dar, mit der Folge der Unwirksamkeit.

Häufig anzutreffen sind Klauseln, wonach Überstunden durch Freizeit auszugleichen sind. Hierdurch kann der Arbeitgeber zwischen Vergütung und Freizeitausgleich wählen.

Sind Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag zulässig?

Im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragstrafenklauseln können unter den Gesichtspunkten einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers oder wegen Intransparenz unwirksam sein.

Für wirksame Vertragsstrafen muss ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers vorliegen, ein bestimmtes Verhalten seiner Arbeitnehmer ahnden zu können: Entsteht dem Arbeitgeber durch das sanktionierte Verhalten des Arbeitnehmers typischerweise ein Schaden?

Für die Höhe einer Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag setzt das Bundesarbeitsgericht in der Regel eine Strafe von einem Bruttomonatsgehalts als geeignet und angemessen an, wenn zugleich die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist mindestens einen Monat beträgt. (von Rechtsanwalt Thomas Joschko)

Arbeitsvertrag und Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftige, geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobber", „400-Euro-Jobber"), befristet angestellte Arbeitnehmer, Aushilfen, Aushilfskräfte, in Ferienarbeit oder in Nebentätigkeit Beschäftigte, Praktikanten und Volontäre. Sie alle haben grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Das Bundesurlaubsgesetz legt fest, wie viele Urlaubstage einem Arbeitnehmer mindestens zustehen. Die Anzahl der Urlaubstage macht das Gesetz davon abhängig, an wie vielen Tagen pro Woche der Arbeitnehmer arbeitet:
Bei 6 Arbeitstagen pro Woche etwa beträgt der Urlaubsanspruch 24 Tage pro Jahr, bei 5 Arbeitstagen pro Woche sind es 20 Tage pro Jahr. I Arbeitsvertrag kann mehr Urlaub, aber nicht weniger Urlaub vereinbart werden.

Während des Urlaubs ist das Gehalt weiterzuzahlen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geht der Urlaubsanspruch für das Urlaubsjahr grundsätzlich zum Jahreswechsel ersatzlos verloren. (von Rechtsanwalt Henning Kluge)

Was sollte ein Arbeitgeber tun, der einen Verdacht wegen einer ungerechtfertigten Bewerbung hat?

Sofern bereits aus der Bewerbung deutlich wird, dass kein echtes Interesse an der angebotenen Stelle besteht, weil bspw. die Bewerbung gar nicht zum Anforderungsprofil passt, ist auf Seiten des Arbeitgebers besondere Vorsicht geboten, da es dem Bewerber ausschließlich um die Geltendmachung von Entschädigung wegen Verstößen gegen das AGG gehen könnte. In diesen Fällen ist eine Dokumentation besonders wichtig, um sich im Rahmen eines möglichen Prozesses zu schützen. (von Rechtsanwalt B. Alexander Koll)

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