anzeige wegen angeblich mitwissen bei fahren ohne führerschein

30. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
rettich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
anzeige wegen angeblich mitwissen bei fahren ohne führerschein

hallo ihr da drausen. ich hatte heute abend ein anruf von der Polizei auf meinem AB. mein freund oder was auch immer das ist und war wurde heute von der Polizei angehalten. dieses Auto mit dem er fährt ist auf mich zugelassen. bei der Polizeikontrolle hat sich herrausgestellt das er nicht im besitz eines Führerscheins ist. er fährt seit 2 jahre ohne Führerschein. hat mir auch die Polizei erzählt. die haben mich nämlich angerufen und mir mitgeteilt das ich eine anzeige bekomme würde wegen mitwissens. ich bin aus allen wolken gefallen. ich wusste definitiv wirklich von gar nichts. jaaaaa....ich war so blöd und hab diesem mann vertraut. ich war saudoof. meine frage ist jetzt.....was mach ich das ich ohne schaden da raus komme. konsultiere ich gleich einen anwalt? vor allem was kann auch für mich als strafe auf mich zukommen wenn ich nicht beweisen kann das ich definitiv nichts wusste davon? das ist nämlich meine größte angst das man mir nicht glaubt.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
konsultiere ich gleich einen anwalt?


Ich würde damit warten, bis man etwas schriftliches bekommt. Dann kann man immer noch entscheiden ob es überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist.

Zitat:
Vor allem was kann auch für mich als strafe auf mich zukommen wenn ich nicht beweisen kann das ich definitiv nichts wusste davon?


Wenn du nicht vorbestraft bist, dürfte das maximal auf eine Geldstrafe hinauslaufen

Zitat:
das ist nämlich meine größte angst das man mir nicht glaubt.


Das denke ich auch

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von rettich):
konsultiere ich gleich einen anwalt?


wenn dir das finanziell möglich sein sollte, würde ich das in diesem Falle durchaus in Erwägung ziehen.
Weil es klingt schon reichlich unglaubwürdig, wenn du 2 Jahre von nichts gewusst haben willst.
Auf den Anwaltskosten wirst du allerdings vermutlich sitzen bleiben.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Weil es klingt schon reichlich unglaubwürdig, wenn du 2 Jahre von nichts gewusst haben willst.


Finde ich jetzt nicht wirklich.
Den Führerschein meiner Frau hab ich das letzte mal 1997 gesehen, hat sie überhaupt noch einen... :???:

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#4
 Von 
rettich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich war so naiv und hab geglaubt was man mir sagt. ich hab es definitiv nicht gewusst.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rettich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe heute gleich eine Rechtsberatung in Anspruch genommen. mir wurde auch gleich der gang zum Rechtsanwalt nahe gelegt.

Zitat (von fm89):
Zitat:
konsultiere ich gleich einen anwalt?


Ich würde damit warten, bis man etwas schriftliches bekommt. Dann kann man immer noch entscheiden ob es überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist.

Zitat:
Vor allem was kann auch für mich als strafe auf mich zukommen wenn ich nicht beweisen kann das ich definitiv nichts wusste davon?


Wenn du nicht vorbestraft bist, dürfte das maximal auf eine Geldstrafe hinauslaufen

Zitat:
das ist nämlich meine größte angst das man mir nicht glaubt.


Das denke ich auch

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Kosten des RA können u.U. höher sein als die Strafe, die Du zu erwarten hast, weil Du Dich nicht vor Übergabe des Fahrzeugs davon überzeugt hast, dass der Fahrer eine gültige Fahrelaubnis besitzt.

Also besser erst mal abwarten was noch so kommt.

Berry

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#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Naja, man muss auch realistisch bleiben: Es ist extrem lebensfremd zu erwarten dass man sich von seinem Lebensgefährten regelmäßig den Führerschein vorlegen lässt. Das sehe ich wie Spatenklopper... oder sollte ich heute Abend gleich mal meine Frau amtlich überprüfen? :grins:

Allerdings gibt mir folgende Formulierung zu denken:

Zitat:
mein freund oder was auch immer das ist und war

Bei einer eher "losen" Art von "Beziehung oder was auch immer" sehe ich das wesentlich kritischer, da man hier ein deutlich weniger gefestigtes Vertrauensverhältnis annehmen kann. Und damit wären wir dann bei der vorgenannten Fahrlässigkeit.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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