Hallo,
nur aus reinem Interesse.
Bin 66 Jahrer alt.Habe ehemals Bundeswehr-LKW-Führenschein gemacht ( dieser wurde auf zivil "umgeschrieben" )
Ist dieser Führerschein noch gültig ? (kann ich ihn verlängern wenn ich ein Augenärztliches Gutachten einreiche ?
oder gibt es einen sogenannten "Verfall" ?
lg
edy.
alter "2-er "-Führerschein.
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
http://www.landkreis.neu-ulm.de/de/befristete-gueltigkeit-der-fahrerlaubnisklassen-2-und-3/befristete-gueltigkeitsdauer-der-fahrerlaubnisklassen-2-und-3-20001491.html
In Kurzfassung: Die Fahrerlaubnis ist erloschen, kann allerdings neu erteilt werden. Allerdings ohne Besitzstand, man darf ggf. nicht alles fahren. Ob hierzu eine erneute theoretische und/oder praktische Prüfung möglich ist, ist eine Einzelfallentscheidung, bei 16 Jahren "drüber" aber wahrscheinlich.
Hallo,
danke für die Antwort.
Habe nochmals auf den aktuellen Führerschein gesehen.
Mehrere Klassen "C" wurden nach augenärztlicher bis 2008 eingetragen.
Evtl. besteht eine Reaktivierung nach erneuter augenärztlicher ?
lg
edy
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Meines Erachtens benötigst du auch eine Ärztliche Eignungsbestätigung. Zuzüglichlich der Augenärztlichen bestätigung, bei Neuerteilung deiner Führerscheinklasse.
Genau wirst du das bei deiner Führerscheinstelle, bei deinem Antrag erfahren.
Es kann z.b. auch, eine Erneuerung der Ersthilfe am Unfallort nötig sein.
Wie es genau läuft, kann Dir hier keiner verbindlich sagen, da es die Auslegung deiner Führerscheinstelle sein wird.
Daher dort vorsprechen, beim Antrag werden die für deine Führerscheinstelle benötigten Dinge im Antrag angehakt.
Korrekt, die Verlängerung der Klasse C bzw CE erfordert ein ärztliches Gutachten.
-- Editiert von Osmos am 22.05.2017 09:01
Hallo,
danke für alle Antworten
lg
edy
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