alter "2-er "-Führerschein.

19. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
alter "2-er "-Führerschein.

Hallo,

nur aus reinem Interesse.

Bin 66 Jahrer alt.Habe ehemals Bundeswehr-LKW-Führenschein gemacht ( dieser wurde auf zivil "umgeschrieben" )

Ist dieser Führerschein noch gültig ? (kann ich ihn verlängern wenn ich ein Augenärztliches Gutachten einreiche ?

oder gibt es einen sogenannten "Verfall" ?

lg
edy.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

http://www.landkreis.neu-ulm.de/de/befristete-gueltigkeit-der-fahrerlaubnisklassen-2-und-3/befristete-gueltigkeitsdauer-der-fahrerlaubnisklassen-2-und-3-20001491.html

In Kurzfassung: Die Fahrerlaubnis ist erloschen, kann allerdings neu erteilt werden. Allerdings ohne Besitzstand, man darf ggf. nicht alles fahren. Ob hierzu eine erneute theoretische und/oder praktische Prüfung möglich ist, ist eine Einzelfallentscheidung, bei 16 Jahren "drüber" aber wahrscheinlich.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.

Habe nochmals auf den aktuellen Führerschein gesehen.

Mehrere Klassen "C" wurden nach augenärztlicher bis 2008 eingetragen.

Evtl. besteht eine Reaktivierung nach erneuter augenärztlicher ?

lg
edy

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#3
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Meines Erachtens benötigst du auch eine Ärztliche Eignungsbestätigung. Zuzüglichlich der Augenärztlichen bestätigung, bei Neuerteilung deiner Führerscheinklasse.
Genau wirst du das bei deiner Führerscheinstelle, bei deinem Antrag erfahren.
Es kann z.b. auch, eine Erneuerung der Ersthilfe am Unfallort nötig sein.
Wie es genau läuft, kann Dir hier keiner verbindlich sagen, da es die Auslegung deiner Führerscheinstelle sein wird.
Daher dort vorsprechen, beim Antrag werden die für deine Führerscheinstelle benötigten Dinge im Antrag angehakt.

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekt, die Verlängerung der Klasse C bzw CE erfordert ein ärztliches Gutachten.

-- Editiert von Osmos am 22.05.2017 09:01

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Meine persönliche Meinung

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

danke für alle Antworten

lg
edy

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