Viele Senioren haben ja, wenn sie nicht mehr so können, Kontobevollmächtigte. Meisten sind das ja keine offiziellen Betreuer, sondern Freunde oder Bekannte. Im Erbfall kommt es jedoch deshalb oft zu streiterein, wenn es große Kontobewegungen gegeben hat. Geht es um größere Summe gilt es ja als Schenkung und führt zur Pflichtteilsergänzungsanspruch bei den Erbberechtigten. Wie ist das so geregelt? Wenn man jetzt zum Beispiel weiß, das die Oma extrem bescheiden gelebt hat und quasi die letzten Jahre gar keinen Bargeldbedarf mehr hatte ( Lebensmittel und Bekleidung wurden mit Karte bezahlt) ist der Kontobevollmächtigte nicht den Erben Auskunftverpflichtet? Woher wissen wir ob das Bargeld ( geht um mehrere tausend Euro im 4 stelligen Bereich) eine Schenkung war oder die Oma tatsächlich so viel Bargeld brauchte? Gibt es da nicht eine Grenze sozusagen?
Wieviel Geld dürfen Kontobevollmächtigte abheben, ohne das es als Schenkung gilt
5. Mai 2017
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Frage vom 5. Mai 2017 | 07:09
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 17x hilfreich)
Wieviel Geld dürfen Kontobevollmächtigte abheben, ohne das es als Schenkung gilt
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. Mai 2017 | 09:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47500 Beiträge, 16808x hilfreich)
Da gibt es keine festgelegte Grenze.
Und Ja, der Bevollmächtigte ist rechenschaftspflichtig.
#2
Antwort vom 5. Mai 2017 | 20:06
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Natürlich.Zitat:ist der Kontobevollmächtigte nicht den Erben Auskunftverpflichtet?
Und eine Schenkung müsste er sogar beweisen (am Besten mit einem Schriftstück des Schenkers), sonst ist man schnell im Bereich der Unterschlagung.
Stefan
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#3
Antwort vom 5. Mai 2017 | 20:06
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Doppelpost
-- Editiert von reckoner am 05.05.2017 20:07
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