Wie wird mit zwei Testamenten umgegangen? Wie ist der Ablauf? Danke!

2. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie wird mit zwei Testamenten umgegangen? Wie ist der Ablauf? Danke!

Hallo alle miteinander,

ich hoffe, dass ich an den Erfahrungen oder dem Wissen von Euch/Ihnen teilhaben darf: Ich würde gerne etwas über den Ablauf im Erbfall erfahren.

In meinem Fall gibt es zwei Testamente und wir sind zwei Kinder deren Eltern gestorben sind. Beide Testamente liegen dem Amtsgericht vor. Und wir Kinder sind unterschiedlicher Ansicht, welches Testament nun das Gültige ist. Wie läuft das nun? Entscheidet das der Notar der beide Testamente eröffnet, kann er entscheiden wie das Erbe verteilt wird? Oder wird man zur nächsten Instanz geschickt zur Klärung und wer wäre das? Müssen sich beide einen Anwalt nehmen oder entscheidet dann das Nachlassgericht?

Es wäre schön, wenn jemand, kurz den Ablauf schildern könnte.

Vielen Dank im Voraus
Mellanie



-- Editier von mellanie am 02.06.2017 18:00

-- Editier von mellanie am 02.06.2017 18:00

-- Editier von mellanie am 02.06.2017 18:01

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22 Antworten
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#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Zunächst einmal wird gar nichts entschieden. Das Nachlassgericht eröffnet beide Testamente (außer der Erblasser wohnte in BaWü, da kenne ich die Zuständigkeiten nicht so genau) und teilt sie den Beteiligten mit. Das war´s.

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#2
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, aber was passiert danach? Einer sagt: "das erste Testament muss geltend gemacht werden" und der andere sagt: "nein, nein, das zweite ist das was umgesetzt werden muss". Und dann? Schon allein die Sache mit dem Finanzamt. Wenn nach der Testamentseröffnung einfach nichts passieren würde, wie kriegen die ihr Geld, oder wenigstens erstmal die Info wie viel man geerbt hat. Irgendjemand muss doch entscheiden: Dieses Testament gilt, also wird durch zwei geteilt oder eben dieses Testament gilt, also erbt ein Kind den Pflichtanteil z. B. und der andere den Rest. Wer entscheidet das?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
anke, aber was passiert danach?

Von Amts wegen gar nichs. Das Nachlassgericht entscheidet über die Erbfolge erst in einem Erbscheinsverfahren. Es muss ein Erbscheinsantrag gestellt werden.
Zitat:
Wenn nach der Testamentseröffnung einfach nichts passieren würde, wie kriegen die ihr Geld...

Mit einem Erbnachweis erhalten Erben Auskunft z.B. bei der Bank. Hierfür wird ein Erbnachweis benötigt.
Zitat:
..oder wenigstens erstmal die Info wie viel man geerbt hat.

Das muss man selbst rauskriegen.
Zitat:
Irgendjemand muss doch entscheiden: Dieses Testament gilt, also wird durch zwei geteilt oder eben dieses Testament gilt, also erbt ein Kind den Pflichtanteil z. B. und der andere den Rest. Wer entscheidet das?

S.o.

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#4
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Eventuell sind die Testamente ja mit einem Datum versehen? Den Erbfall muss man soweit mir bekannt innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt mitteilen. Zur Not erstmal unabhängig vom Nachlasswert.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Eventuell sind die Testamente ja mit einem Datum versehen?

Das Datum ist nicht unbedingt maßgebend. Es kommt auf die genaue Formulierung beider Testament an.

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#6
 Von 
cararac
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von mellanie):
In meinem Fall gibt es zwei Testamente und wir sind zwei Kinder deren Eltern gestorben sind. Beide Testamente liegen dem Amtsgericht vor.

Man sollte bei Fragen auch alles erwähnen, und nicht so halbherzig:
Zitat (von cararac):
Es geht wahrscheinlich immer noch um diese Testamente? http://www.123recht.net/Pflichtanteil-Sohn-neben-im-Testament-erwaehnten-Enkel-und-Tochter-__f519973.html
Demnach wäre das zweite Testament ungültig und beide Kinder erben gleich - s. #11

Das zweite Testament ist Ungültig, besser gesagt die Mutter hätte gar keines erstellen dürfen.

Zitat (von mellanie):
Wer entscheidet das?

Im Zweifel ein Gericht, wenn der eine Erbe meint, er müsse auf das ungültige Testament hoffen. Und da verstehen die meisten Richter keinen Spaß, was die Auslegung was letzten Willen des Erblasser betrifft.
Da der Streitwert bei solchen Erbschaftsangelegenheiten entsprechend ist, dürfte vom Erbe nicht mehr viel für den Verlierer übrig bleiben. Das Berliner Testament ist da relativ eindeutig, auch in der Rechtssprechung.

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#8
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja , es geht schon um die Sache mit dem Berliner Testament. Mein Problem ist aber ein anderes: Ich habe mich nicht getraut, das zweite Testament nicht abzugeben, weil dies zum Einen empfindlich strafbar ist und zum Anderen bleibt die Angst, die Kinder würden mir dies eines Tages vorwerfen. Mein Bruder ist nun so sauer dass ich das zweite Testament abgegeben habe, dass er sich schon auf einen Rechtsstreit freut. Ich suche den diplomatischsten Weg, auch wenn dass meinen Anteil schmälern würde, ich ertrage keinen jahrelangen Rechtsstreit. Man sagte mir der Nachlassnotar? würde Lösungen anbieten. Er will keine Lösung, er will Streit, aber ich hoffe, dass es eine Instanz gibt, die seine Meinung ändert. Deshalb meine Frage. Ich möchte eigentlich ungerne auf das Erbe verzichten nur weil ich den Konflikt scheue.

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von mellanie):
Anderen bleibt die Angst, die Kinder würden mir dies eines Tages vorwerfen.

Was ist denn das für ein Argument?
Das zweite Testament hätte die Mutter nicht verfassen dürfen, das sollte einem selbst klar sein, und was hat dies dann mit den Kindern zu tun?
Zitat (von mellanie):
Mein Bruder ist nun so sauer dass ich das zweite Testament abgegeben habe, dass er sich schon auf einen Rechtsstreit freut.

Eigentlich sollte man den Bruder doch verstehen?
Zitat (von mellanie):
aber ich hoffe, dass es eine Instanz gibt, die seine Meinung ändert.

Warum sollte der Bruder, welcher wohl mit dem Berliner Testament von beiden Erblassern mit als Erbe eingesetzt wurde, seine Meinung ändern?
Zitat (von mellanie):
Ich möchte eigentlich ungerne auf das Erbe verzichten nur weil ich den Konflikt scheue.

Auf welches Erbe sollte man verzichten?
Testament Nummer zwei war nie gültig, da beide Erblasser das erste Berliner Testament entsprechend verfasst hatten, und das Testament zwei kann auch in Zukunft in aller Regel nie gültig werden. Einzig wenn beide Erblasser aus dem Grab kommen würden und gemeinsam vor dem Notar eine Änderung unterzeichnen würden.

Wenn beide das erste Testament anerkennen, gibt es keinen Verlierer, wenn der Bruder mit allen Trümpfen in der Hand das Kriegsbeil ausgräbt, wird nach Abzug der Gerichtskosten nicht mehr viel vom Erbe übrig bleiben, da es bei solchen Fällen nur um die Gültigkeit des Testaments gehen wird, kann auch kein Vergleich in Frage kommen. Also zahlt der Verlierer alle Gerichtskosten, der beiden Anwälte usw.
Was sagen dann später wohl die Kinder, wenn diese erfahren, man hat mit dem Erbe von den Eltern ein paar unterhaltsame Tage vor Gericht verbracht, und dabei noch nebenbei zwei Anwälten ein nettes Einkommen.

Zudem sollte man sich mal den Sinn eines Berliner Testamentes überlegen, beide Eltern haben gemeinsam zu Lebzeiten einen Entschluss gefasst, wie nach dem Ableben eines Partners der Nachlass geregelt werden könnte. Mit den zweiten ungültigen Testament wurde schon der Versuch gestartet den Willen des Verstorbenen Vaters zu umgehen, auch die nicht geglückte Umschreibung auf den Sohn stellt dies dar. Die Gesamtbetrachtung der beiden Postes zeigt schon eher das Sohn und Tochter bisher relativ wenig von ihren Eltern und dem Willen des verstorbenen Vaters sich geschert hätten, danach geht die Tochter auf Einschleimen und erhofft so den Bruder wieder aus zu stechen. Ja bei Geld hört die Freundschaft auf, aber man sollte auch gegenüber dem Verstorbenen ein wenig Pietät zeigen. Rechtlich hat man eh verloren, aber beim lesen der Beiträge wird sich jeder Gedanken manchen, ob er sein Testament nicht noch ändert, wenn es den Kindern nur um die Kohle geht, dann vermacht man lieber zwei Häuser und drei Wohnungen einer Stiftung, wenn die Erben nichts besseres zu tun haben, als die Kohle dann vor Gericht zu verstreiten. Das ist nicht Sinn eines Berliner Testaments.

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#10
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
danach geht die Tochter auf Einschleimen und erhofft so den Bruder wieder aus zu stechen.

Harte Worte! Woraus schließt man so etwas? Meine Mutter hat damals den Kontakt zu mir gebrochen, weil ich aus ihrer Sicht den falschen Mann hatte. Ich bat meinen Bruder um Hilfe und er brach auch zu mir, schließlich hatte ich die Mama enttäuscht. Nach einigen Jahren hatte mein Bruder auch die falsche Freundin und der Kontakt zwischen den beiden zerbrach. Dann meldeten sich beide bei mir. Meiner Mutter tat alles leid und das war glaubhaft! und mein Bruder meint bis heute er sei das Werkzeug meiner Mutter gewesen. Wo bitte habe ich mich eingeschleimt?

Zitat (von 0815Frager):
Ja bei Geld hört die Freundschaft auf

Ich habe meinem Bruder eine Summe angeboten, bei der NIEMAND hinter mir steht, weil sie ganz klar unter dem zu erwartendem steht.

Zitat (von 0815Frager):
dies dann mit den Kindern zu tun?
Das mag sogar sein dass sie das Testament nicht hätte schreiben sollen oder gar dürfen, aber was soll das nun für mich heißen? Das ICH entscheide oder mein Bruder? Was kann ich denn dafür wenn meine Mutter ein neues Testament schreibt? Mit welchem Recht sollte ich es nun zerreißen? Das wäre strafbar. Es geht gar nicht ums Geld, jedenfalls nicht für mich. Für mich ist alles glasklar. Ich erbe (aus der 50/50 Rechnung) sagen wir 10 Euro. 5 sind von meinem Vater, die für mich waren und 5 sind von meiner Mutter. Gemäß ihrem Wunsch (2. Testament) werde ich diese 5 Euro mit den Kindern teilen. Auch wenn es nicht rechtlich Bestand haben sollte, moralisch ist dies MEINE Lösung. Das Problem ist aber dass mein Bruder, neben der Keule die er von meiner Mutter durch das Testament erhalten hat, nicht so richtig weiß ob und wenn was er den Kindern geben sollte. Aber dafür kann ich doch nichts. Die Kinder haben beide gesagt es sei auch ok wenn sie gar nichts bekommen, sie seien ja nur die Enkel.
Ich habe von Anfang an einen Schlichtungsmenschen vorgeschlagen, was mein Bruder kategorisch abgelehnt hat. Mir ist ziemlich egal ob ich nun 10 Euro erbe oder 5 oder 15. Ich habe nur keinen Bock meine nächsten 3 Jahre mit Geschwisterkrieg zu verbringen während draußen ein friedliches Leben wartet. So ein Quatsch.

-- Editiert von mellanie am 03.06.2017 21:08

-- Editiert von mellanie am 03.06.2017 21:09

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#11
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

eines noch, weil mich die Antwort echt verletzt: Meine Mutter hatte mir zu Lebzeiten gesagt, dass sie sich mit dem Gedanken trägt ein solches Testament zu schreiben. ICH habe ihr davon abgeraten, weil ich meinem Bruder seinen Teil erhalten wollte und mein Vater ja auch die Hälfte der Erbmasse beigetragen hatte! Ich hatte ja über "Gültig oder nicht" keine Ahnung gehabt. Aber nun wo sie es doch getan hat, muss ich ja wohl irgendwie darauf reagieren.

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Das mag sogar sein dass sie das Testament nicht hätte schreiben sollen oder gar dürfen, aber was soll das nun für mich heißen? Das ICH entscheide oder mein Bruder?

Ihr entsscheidet gar nichts! Du stellst einen Erbscheinsantrag (mit der Erbfolge gemäß dem ersten Testament) und das Nachlassgericht muss dann über die Erbfolge entscheiden. Wenn das zweite Testament ungültig ist, wird dieser erteilt und gut ist.
Zitat:
Mit welchem Recht sollte ich es nun zerreißen? Das wäre strafbar.

Richtig.
https://dejure.org/gesetze/BGB/2259.html

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#13
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank, genau auf so eine Antwort hatte ich gehofft. Dass eben ein dritter entscheidet ohne dass wir jahrelang vor Gericht müssen. Ich vermute auch dass das erste Gültigkeit bekommen wird, aber es muss eben von jemand amtlichen entschieden werden. Und wenn das ohne Anwalt, massiven Kosten und Rechtsstreit geht bin ich heilfroh. Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Vielen Dank, genau auf so eine Antwort hatte ich gehofft.

Dass das Nachlassgericht in einem Erbscheinsverfahren entscheidet, hatte ich bereits oben geschrieben(siehe Beitrag 3).

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#15
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, sorry, ich brauchte das in dieser Deutlichkeit, weil ich gehört habe, das Nachlassgericht KANN entscheiden und macht das auch gerne wenn sich alle einig sind. Aber ich hatte Angst dass uns der Notar dort wegschicken könnte, mit der Aufgabe erstmal über Anwaltswege zu klären wer zu welcher Quote erbt. Für mich ist das ein völlig unbekanntes Gebiet.
Trotzdem vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
... weil ich gehört habe, das Nachlassgericht KANN entscheiden und macht das auch gerne wenn sich alle einig sind.

Das NG muss entscheiden, wenn ein Erbscheinsantrag gestellt wird.

-- Editiert von cruncc1 am 03.06.2017 23:16

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Das ist super in meinem Fall. Somit hat mein Bruder eigentlich keine Chance auf Stress machen, obwohl er das gerne möchte weil er sauer ist das ich das 2 Testament abgegeben habe. Ich denke er wird dann 50 Prozent bekommen und somit gibt es keinen Grund mich anzuklagen. Jetzt muss ich nur noch hoffen, dass er mich dann auch tatsächlich auszahlt. Aber das ist dann ein anderes Thema. Der erste Schritt ist damit geschafft. Für den Moment macht mich das echt happy :-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn Ihr einen gemeinsamen Erbscheinantrag stellt und Ihr Euch dabei einig seid, dass das zweite Testament unwirksam ist, dann wird das Nachlassgericht (bzw. der Notar) Eurem Antrag folgen und den Erbschein wie beantragt erteilen. In Baden-Württemberg nehmen Notare viele Aufgaben des Nachlassgerichtes wahr.

Eine echte gerichtliche Entscheidung gibt es nur dann, wenn keine Einigkeit zwischen den Erben besteht.

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#19
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
In Baden-Württemberg nehmen Notare viele Aufgaben des Nachlassgerichtes wahr.

Das gilt nur für die staatlichen Notariate (noch bis Ende 2017) in denen beamtete Notare u.a. die Aufgaben des Nachlassrichters wahrnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank, aber von der Sache her hatte ich genau das vorgeschlagen und mein Bruder wollte es nicht, er möchte gerne prozessieren, damit es möglicht viel kostet. Das ist es ja, er möchte mich möglicht lange an die Erbengemeinschaft binden um schön lange seinen Rechtsstreitspaß zu haben. Ich werde den Antrag, falls ich ihn nicht doch noch umstimmen kann, alleine stellen und dann gleich angeben, dass ich gern das erste Testament berücksichtigt hätte.

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#21
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

In meinem Fall betrifft es Baden-Württemberg nicht. Trotzdem Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Entscheidet das der Notar der beide Testamente eröffnet, kann er entscheiden wie das Erbe verteilt wird?

Dann ist diese Aussage falsch. Außer in BW eröffnet der Notar kein Testament.

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