Widerrufsbelehrung bei ebay-Kleinanzeigen?
Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht, eBay, KleinanzeigenVerbraucher müssen vor Vertragsschluss über Widerrufsrecht informiert werden
Frage: Mir wurde eine Abmahnung angedroht, da meine Kleinanzeigen auf eBay nicht mit einer Belehrung über das Widerrufsrecht versehen sind. Ich habe ein Impressum und verlinke auf meinen Online-Shop. Bei Kaufanfragen versende ich die Widerrufsbelehrung per Mail. Reicht das nicht aus?
123recht.de: Wenn Sie mit den Kaufinteressenten über die Plattform eBay einen Kaufvertrag per Mail, Telefon oder Fax abschließen, dann unterliegen Sie den Regeln des Fernabsatzes. Das heißt, dass Sie Verbraucher vor Vertragschuss über ein bestehendes Widerrufsrecht informieren müssen. Eine Verlinkung reicht dazu nicht aus. Sie sollten also im Text Ihrer Artikelbeschreibung deutlich auf das Widerrufsrecht hinweisen. Der komplette Text der Widerrufsbelehrung kann dann unmittelbar nach dem Kauf per Mail an den Kunden versendet werden.
Frage: Und wenn der Kaufvertrag dann später vor Ort in meinen Laden stattfindet?
123recht.de: Nutzen Sie die Anzeigen nur, um Interesse zu wecken und die Kunden in Ihren Laden zu locken, dann gilt das Fernabsatzgesetz für Sie nicht. Eine Belehrung über ein Widerrufsrecht kann dann ausbleiben. Solange die Kleinanzeige aber zu verbindlichen Angeboten durch Käufer z.B. per Mail oder das Kontaktformular führt und Sie dieses per Mail annehmen, gelten die Regeln des Fernabsatzes. Da das nach Ihrer Schilderung nicht ausgeschlossen ist, sollten Sie im Anzeigentext bereits auf das Widerrufsrecht hinweisen.
Gilt beschriebene Sachlage tatsächlich auch für online gestellte Kleinanzeige?
Hier wird ja kein rechtsgültiger Kaufvertrag über die Plattform abgeschlossen sondern lediglich angeboten! ?
Oliver
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufserklaerung-bei-Ebay-Kleinanzeigen-Pflicht---f260826.html" target="_blank">http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufserklaerung-bei-Ebay-Kleinanzeigen-Pflicht---f260826.html</a>
Dort ist es vom Anwalt ausführlicher erklärt.
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