Widerruf1

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.03.2019 05:42:45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf1

Hallo,
was bedeutet folgender Satz in einem Vertrag:
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."

Danke für die Erklärung.

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Das bedeutet, dass dein Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf deinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor du dein Widerrufsrecht ausgeübt hast.

Signatur:

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#2
 Von 
guest-12327.03.2019 05:42:45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Keiner?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Was verstehst du denn an dem Satz nicht?

Wenn du zustimmst, dass der Händler seine Leistung (z.B. Lieferung von Waren) vor Ablauf der Widerrufsfrist (i.d.R. 14 Tage) erbringt, dann hast du im Anschluss kein Recht mehr zum Widerruf.

2x Hilfreiche Antwort

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