Hallo,
was bedeutet folgender Satz in einem Vertrag:
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."
Danke für die Erklärung.
MfG
Widerruf1
15. März 2017
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Frage vom 15. März 2017 | 11:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf1
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#1
Antwort vom 15. März 2017 | 11:45
Von
Status: Weiser (17023 Beiträge, 5898x hilfreich)
Das bedeutet, dass dein Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf deinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor du dein Widerrufsrecht ausgeübt hast.
#2
Antwort vom 15. März 2017 | 14:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keiner?
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#3
Antwort vom 15. März 2017 | 14:28
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Was verstehst du denn an dem Satz nicht?
Wenn du zustimmst, dass der Händler seine Leistung (z.B. Lieferung von Waren) vor Ablauf der Widerrufsfrist (i.d.R. 14 Tage) erbringt, dann hast du im Anschluss kein Recht mehr zum Widerruf.
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