Hallo,
muss der Internet-Verkäufer in seinen AGB ausdrücklich darauf hinweisen, dass er maßgefertigte Ware nicht zurücknimmt?
Vielen Dank und viele Grüße
grins1000
-- Editier von grins1000 am 19.09.2017 13:11
Widerruf maßgefertigter Ware
19. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 19. September 2017 | 13:08
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerruf maßgefertigter Ware
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 19. September 2017 | 13:31
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Nein, das muss er nicht, denn das Gesetz gibt ja schon ausdrücklich diese Ausnahme vor
#2
Antwort vom 20. September 2017 | 11:53
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 34x hilfreich)
Genau erläutert wird dir das übrigens unter anderem hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-kundenspezifikation-auch-ohne-information-in-widerrufsbelehrung.htm
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