Wer hat alles Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung?

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Wer hat alles Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung?

Jetzt mal angenommen in einer Erbsache hat es Vererbungen und Schenkungen gegeben. Und die Schenkung war der höchste Aspekt. Haben alle Kinder dann Ergänzungsansprüche aus dieser Schenkung? ZB 3 Kinder, 1 hat 2 tsd € geerbt, eins hat 20 tsd geschenkt bekommen und ein drittes hat nichts

-- Editier von FrauStressfrei am 18.06.2017 08:39

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Haben alle Kinder dann Ergänzungsansprüche aus dieser Schenkung?


Das Kind, das die Schenkung bekommen hat, hat keine Ansprüche.

Die beiden anderen Kinder haben ggf. Ansprüche, wobei die Abschmelzungsregelung mit 10% pro Jahr berücksichtigt werden muss. Das möchte ich an einem Beispiel deutlich machen.

Wenn die Schenkung 4 Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgt ist, dann geht sie noch mit 60%, d.h. mit 12.000€ ein. Für die Berechnung des Pflichtteilergänzungsanspruchs wird dieser Betrag zum Nachlasswert hinzugerechnet. Es ergibt sich daher eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 14.000€.

Der Pflichtteil beträgt für jedes Kind 1/6, also 2.333€. Kind 1 hat bereits einen Erbteil in Höhe von 2T€ geerbt. Kind 1 hat daher einen Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe von 333€ und Kind 3 hat einen Anspruch in Höhe 2.333€, jeweils von Kind 2 auszuzahlen.

Sollte die Schenkung in diesem Fall mehr als 5 Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgt sein, so bitte noch einmal zurückfragen, da sich dann eine Modifikation im dargestellten Berechnungsweg ergibt. Sollte die Schenkung deutlich länger zurückliegen, können sich auch überraschende Ergebnisse ergeben. In dem Fall wäre es noch wichtig zu wissen, ob die Schenkung unter der nachweisbaren Bedingung erfolgt ist, dass sie auf den Pflichtteil angerechnet werden soll.

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