Wenn bei zwei Erben der eine den anderen nicht informiert ...

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Knopperklopper
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Wenn bei zwei Erben der eine den anderen nicht informiert ...

Guten Tag liebe Forumbenutzer,


nehmen wir an zwei Geschwister haben vor zwei Jahren zu gleichen Teilen Vermögen in Geldanlagen geerbt. Es ist ein unstrittiges Testament vorhanden und beide haben das Erbe angenommen.

Einer von beiden ist Nachlassverwalter und informiert das andere Geschwister auch auf Aufforderung nicht.

Stellen wir uns vor, eine Depotverwaltung wendet sich an das uninformierte Geschwister mit der Bitte um Dokumente zur Abwicklung des Nachlasses. Wegen dieser Dokumente (z.B. Sterbeurkunde) wendet sich das Geschwister wieder an das Nachlass verwaltende Geschwister, was wiederum diese Unterlagen nicht zusendet.

Stellen wir uns weiter vor, daß das uninformierte Geschwister nach zwei Jahren plötzlich einen Brief von einer Sparkasse mit Bitte um Kontaktaufnahme wegen Nachlassabwicklung. Verständlicherweise meint die Sachbearbeiterin, man könne das ja nicht ewig vorhalten und fordert einen gemeinsamen Termin der Geschwister vor Ort.

Einige Jahre vor dem Ableben des Erblassers wurde das elterliche Haus verkauft ohne das Geschwister zu informieren.

Wie kann das schlecht informierte Geschwister sicherstellen, daß nicht noch andere Konti oder Vermögenswerte vorhanden sind, von denen es nichts weiß?
Wie kommt es an eine Aufstellung des Nachlasses?


Vielen lieben Dank im voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Einer von beiden ist Nachlassverwalter...

Inwiefern? Wer hat das bestimmt?
Zitat:
Einige Jahre vor dem Ableben des Erblassers wurde das elterliche Haus verkauft ohne das Geschwister zu informieren.

Na und?
Zitat:
Wie kann das schlecht informierte Geschwister sicherstellen, daß nicht noch andere Konti oder Vermögenswerte vorhanden sind, von denen es nichts weiß?

Der Erbe muss sich selbst informieren.
Zitat:
Wie kommt es an eine Aufstellung des Nachlasses?

Gar nicht, Er kann selbst Auskünfte einholen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Knopperklopper
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:

Zitat:
Einer von beiden ist Nachlassverwalter...

Inwiefern? Wer hat das bestimmt?

Er war Betreuer und von Bank und Depotgesellschaft kam alles nur an seine Adresse.

Zitat:

Zitat:
Einige Jahre vor dem Ableben des Erblassers wurde das elterliche Haus verkauft ohne das Geschwister zu informieren.

Na und?

Na nur zur Einschätzung der Situation. Keine Dokumente, Unterlagen vorhanden.

Zitat:
Zitat:
Wie kann das schlecht informierte Geschwister sicherstellen, daß nicht noch andere Konti oder Vermögenswerte vorhanden sind, von denen es nichts weiß?
Der Erbe muss sich selbst informieren.


Zitat:
Zitat:
Wie kommt es an eine Aufstellung des Nachlasses?
Gar nicht, Er kann selbst Auskünfte einholen.


Wie denn? Alle Banken und Depotgesellschaften anschreiben?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Knopperklopper):
Wie denn? Alle Banken und Depotgesellschaften anschreiben?

zum Beispiel und die dabei gleichzeitig über den Widerruf der Vollmacht informieren
Wenn du dich seit dem Erbfall hast abspeisen lassen, dann wird es höchste Zeit Nägel mit Köpfen zu machen.

Falls noch nicht geschehen zunächst einmal den alleine verwaltenden Miterben nachweisbar (Einschreiben mit Zustellnachweis) unter Fristsetzung auffordern ein ausführliches Nachlassverzeichnis sowie die entsprechenden Steuerbescheinigungen für deine Steuererklärung auszuhändigen oder nachzuweisen, dass er jährlich die entsprechende Feststellungserklärung (Erklärungen zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung) beim Finanzamt abgegeben hat. Ebenso hat er eine Zweitschrift der Erbschaftsteuererklärung dir auszuhändigen.

Dabei könnte man auch gleich verlangen, dass er an dem zuvor mit der Sparkasse selbst vereinbarten Termin am .... teilnimmt.
Außerdem könnte man die behauptete (oder bekannte?) Vollmacht mit sofortiger Wirkung widerrufen und gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses gemäß BGB § 2038 verlangen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerruf-einer-Generalvollmacht-durch-Erben--f47973.html
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/widerruf-vollmacht.html

Ist die Frist verstrichen, dann ist er in Verzug. Damit wäre der Zeitpunkt erreicht, einen Anwalt einzuschalten.

Nach Feststellung des Nachlasses steht dann dessen Aufteilung an (nennt sich Erbauseinandersetzung).

Gibt es einen Erbschein?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Er war Betreuer und von Bank und Depotgesellschaft kam alles nur an seine Adresse.

Die Betreuung endet mit dem Tod. Falls eine (wirksame) Vollmacht vorhanden ist, kannst Du diese jederzeit widerrufen. Eine Verfügung über das Erbe ist nur gemeinschaftlich möglich.
Zitat:
Wie denn? Alle Banken und Depotgesellschaften anschreiben?

Du könntest z.B. beim Betreuungsgericht eine Abschrift der Schlussrechnung bzw. verlangen. Dort ist das Vermögen aufgelistet.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Knopperklopper
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)


Hallo Lolle,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Vielleicht war es zugegebenerweise etwas naiv das informell und geschwisterlich regeln zu wollen. Ja, ich habe meinen Bruder um eine ausführliche Aufstellung mit Fristsetzung angeschrieben. Ohne Ergebnis. Allerdings ohne Einschreiben mit Zustellnachweis.

Von der Bank habe ich eine Meldung für die Erbschaftssteuer erhalten, in der die Sichteinlagen aufgeführt sind, nicht aber die Depotinhalte. Die aktuelle Auflistung der Sichteinlagen weicht von der Feststellung zum Todestag ab. Allerdings sind sicher auch Beerdigungskosten abgegangen.

Eine Vollmacht hat mein Bruder nicht, was ich von der Bank weiß, die diese (ungeduldig) angemahnt hat. (Gebnse Ihrm Bruder halt a Vollmacht). Die Bank habe ich erneut angeschrieben und Aufschluß über die Depotaufstellung angefordert.

Es gibt noch ein weiteres Depot über das ich weiß und denke auch, daß es wahrscheinlich nicht viel mehr geben kann.

Ich werde nochmals ein ausführliches Nachlassverzeichnis anfordern.

Nein es gibt keinen Erbschein. Es liegt ein notariell beglaubigtes Testament vor und äußerlich betrachtet ist dieser wohl auch nicht nötig oder doch?

Knopperklopper

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Knopperklopper
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo cruncc1,

vielen Dank für deine erste und für deine zweite Antwort. Ich hab mich sehr gefreut.

Da werde ich mich umgehend an das Betreuungsgericht wenden und um eine Abschrift der Schlußrechnung bitten.

Vielen Dank

Knopperklopper

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Es liegt ein notariell beglaubigtes Testament vor und äußerlich betrachtet ist dieser wohl auch nicht nötig oder doch?

Bei einem notariell beurkundeten Testament wird (i.d.R.) kein Erbschein benötigt

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