Hallo,
meine Mama erbt von ihrer Mutter die kürzlich verstorben ist einen Pflichtteil, der nach verkauf des Hauses verteilt werden soll zwischen Ihr und ihrer Schwester. Gibt es eine Möglichkeit den Pflichtteil auszuschlagen damit es ihre Kinder bekommen? Bzw. in welchem Fall würde bei Pflichtteilsverzicht das Erbe an die Enkelkinder gehen?
Wann bekommen die Enkel den Pflichtteil des Elternteils ?
24. Juli 2017
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Frage vom 24. Juli 2017 | 16:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wann bekommen die Enkel den Pflichtteil des Elternteils ?
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#1
Antwort vom 24. Juli 2017 | 16:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Geht es tatsächlich um den Pflichtteil, d.h. Deine Mutter ist testamentarisch enterbt worden? Oder ist der gesetzliche Erbteil gemeint?
Zitat:Bzw. in welchem Fall würde bei Pflichtteilsverzicht das Erbe an die Enkelkinder gehen?
Bei einem Pflichtteilsverzicht gar nicht.
Bei der Ausschlagung des gesetzlichen Erbteils innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod der Oma würden die Enkel an die Stelle ihrer Mutter treten.
#2
Antwort vom 24. Juli 2017 | 16:23
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:meine Mama erbt von ihrer Mutter die kürzlich verstorben ist einen Pflichtteil...
Einen Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Erbteile in bar) hat man, wenn man kein Erbe geworden ist.
Ich gehe davon aus, dass die Mutter Miterbin geworden ist.
Zitat:Gibt es eine Möglichkeit den Pflichtteil auszuschlagen damit es ihre Kinder bekommen?
Sie hätte das Erbe innerhalb von 6 Wochen formgerecht ausschlagen müssen. Jetzt ist es zu spät.
Die Mutter könnte ihren Kindern einen Betrag X schenken (unabhängig von dem bereits geschlossenen Kaufvertrag).
-- Editiert von cruncc1 am 24.07.2017 16:23
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#3
Antwort vom 24. Juli 2017 | 16:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatGeht es tatsächlich um den Pflichtteil, d.h. Deine Mutter ist testamentarisch enterbt worden? Oder ist der gesetzliche Erbteil gemeint? :
Zitat:Bzw. in welchem Fall würde bei Pflichtteilsverzicht das Erbe an die Enkelkinder gehen?
Bei einem Pflichtteilsverzicht gar nicht.
Bei der Ausschlagung des gesetzlichen Erbteils innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod der Oma würden die Enkel an die Stelle ihrer Mutter treten.
Ihre Mutter war verheiratet und ihr Mann ist noch am Leben. Der Pflichtteil bzw. der gesetzliche Erbteil wird vergeben,
sobald das Haus (in dem Fall das Erbe) verkauft wird, was er erst machen kann sobald beide damit einverstanden sind. (Meine Mama und ihre Schwester).
Danach wird der das Erbe verteilt. Zählt trotzdem die 6 Wochen frist?
#4
Antwort vom 24. Juli 2017 | 17:15
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Zählt trotzdem die 6 Wochen frist?
Wenn kein Testament vorhanden ist, kann man innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Tod ausschlagen.
#5
Antwort vom 24. Juli 2017 | 17:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Zählt trotzdem die 6 Wochen frist?
Ja
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