WEG unzumutbar ! Überhaupt Anspuch auf Wohnungseigentum?

4. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
benotnobody07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG unzumutbar ! Überhaupt Anspuch auf Wohnungseigentum?

Hallo,
Ich habe eine Frage, wir bauten vor 16 Jahren ein Haus für 4 Eigentümer, drei Wohnungen werden von jeweils einen Sohn und den gemeinsamen Eltern bewohnt .Die vierte Wohnung wir von der Schwester bewohnt, die aber als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, jedoch weder damals das Grundstück bzw die Bausparverträge mit eingezahlt hat. Laut Aussage meines Vaters damals wohnt sie zur "Miete"
Warum das mein Vater gemacht hat, kann niemand mehr sagen, er auch nicht mehr .
Da die Pflichten der WEG nicht mehr vollzogen werden (Reinigung Sondereigentum usw , etliche Beleidigungen des Lebendsgefährten meiner Schwester den Ehefrauen gegenüber, haben wir uns entschieden die betreffene "Eigentümerin" nahezulegen das Haus zu verlassen. Meine Frage ist, hat sie überhaupt Anspruch auf die Wohnung? Bezahlt wird sie ja von den anderen. Oder sollten wir erst versuchen , sie aus den Grundbuch austragen zu lassen um später Eigenbedarf anzumelden?

Kurze Info, Meine Schwester war jahrelang Hartz 4 ,hat Sozialbetrug begangen (Miete um 70 Euro höher angegeben, damals alleinstehend Whg.hat 95 qm ,selbst für die beiden immer noch zu groß,(Das Amt sagte " Was uns das angehen würde),ich ,denke, dass sie den Staat betrügen, aber wenn das egal sein soll!!!! Lebt jetzt von Sozialhilfe.Aber es geht nicht mehr so weiter
Vielen Dank
Andreas

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120162 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von benotnobody07):
Meine Frage ist, hat sie überhaupt Anspruch auf die Wohnung?

Ist die Frage ernst gemeint?
Ich meine angesichts dessen
Zitat (von benotnobody07):
Die vierte Wohnung wir von der Schwester bewohnt, die aber als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist,

dürfte sich die Frage ja von selbst beantworten?



Zitat (von benotnobody07):
haben wir uns entschieden die betreffene "Eigentümerin" nahezulegen das Haus zu verlassen.

Modell "Wilder Westen" oder was? Könnte teuer für euch werden.
Ich empfehle den Rechtsweg einzuhalten.

Ihr könnt ihr ja anbieten die Wohnung abzukaufen. Eventuell lässt sie sich darauf ein.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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