Vom Ebay-Kaufvertrag zurücktreten

29. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
DonCologne
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Vom Ebay-Kaufvertrag zurücktreten

Hallo,
nach einem Streitfall bei Ebay konnten wir unser Geld als Käufer wieder einziehen (Streitwert ca. 2000Euro). Der Verkäufer will weiterhin sein Geld für seinen beschädigten Artikel, welches wir ihm nach der Schadensanzeige von der Post zurückschicken ließen. Wir wollen mit dem Verkäufer nix mehr zu tun haben, da wir stark davon ausgehen, dass er ein Betrüger ist. Scheinbar geht das jetzt außerhalb von Ebay weiter, da er uns eine Zahlungsfrist aufgebrummt hat. Müssen wir noch was tun um vom Kaufvertrag zurückzutreten oder hat sich das zusammen mit Ebay geklärt? Wir wollen wirklich nix mehr mit dem Verkäufer zu tun haben und ihm möglichst auch nicht entgegenkommen. Wir mussten lange Zeit um unser Geld bangen, während er jegliche Nachrichten von uns ignoriert hat. Jetzt wo das Geld eingezogen wird, wird der mutmaßliche Betrüger auf einmal aktiv. Vielen Dank für Ratschläge

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von sugoi2k):
Jetzt wo das Geld eingezogen wird, wird der mutmaßliche Betrüger auf einmal aktiv.
So wie es sich für mich liest, habt ihr ihn ja auch um den Verkaufspreis gebracht, da das Versandrisiko eingetreten ist, das ihr trotz eindeutiger Gesetzeslage nicht tragen wollt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sugoi2k):
Der Verkäufer will weiterhin sein Geld für seinen beschädigten Artikel, welches wir ihm nach der Schadensanzeige von der Post zurückschicken ließen.

Gewerblicher oder Privater Verkäufer?
Wie genau kam es zu der Beschädigung?



Zitat (von sugoi2k):
Scheinbar geht das jetzt außerhalb von Ebay weiter,

Nun eBay kann keinerlei rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. In Gegenteil dürfte dieser "Einzug" wohl rechtswidrig sein
Von daher wird der Verkäufer nun den ordentlichen Rechtsweg beschreiten wollen.



Zitat (von sugoi2k):
Wir wollen wirklich nix mehr mit dem Verkäufer zu tun haben

Ist nicht eure Entscheidung. Er hat offenbar noch Klärungsbedarf, solange er die 2000 EUR nicht hat, wird er wohl keine Ruhe geben.



Zitat (von sugoi2k):
Wir mussten lange Zeit um unser Geld bangen,

Das ist noch nicht vorbei.



Wenn das vor Gericht landet zahlt der Verlierer ca. 1400 EUR an Anwalts und Gerichtskosten.



Zitat (von sugoi2k):
da er uns eine Zahlungsfrist aufgebrummt hat.

Genauer Wortlaut?
Kam die von ihm oder schon vom Anwalt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wir wollen wirklich nix mehr mit dem Verkäufer zu tun haben
Verträge sind einzuhalten, mehr braucht man da nicht zu sagen.

Zitat:
... konnten wir unser Geld als Käufer wieder einziehen ...
Was heißt das? Also wie habt ihr das Geld zurück bekommen?
Hört sich nach Paypal an.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DonCologne
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Gewerblicher oder Privater Verkäufer?
Wie genau kam es zu der Beschädigung?

privater Verkäufer, der Artikel kam beschädigt an



Nun eBay kann keinerlei rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. In Gegenteil dürfte dieser "Einzug" wohl rechtswidrig sein
Von daher wird der Verkäufer nun den ordentlichen Rechtsweg beschreiten wollen.

Das Geld wurde uns von Paypal zurückerstattet, nachdem wir den Streitfall gewonnen haben



Genauer Wortlaut?
Kam die von ihm oder schon vom Anwalt?

Die kam von ihm, er hat uns bis zum xx.xx. eine Frist gesetzt um den Betrag auf sein Konto zu überweisen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DonCologne
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Anscheinend hat die Schadensanzeige ihm die Schuld für den Versand gegeben, wir wissen es leider nicht 100%, da die Post nur den Verkäufer benachrichtigt und der Verkäufer selbst, vergeweigert die Auskunft darüber, was das Resultat war.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von sugoi2k):
Das Geld wurde uns von Paypal zurückerstattet, nachdem wir den Streitfall gewonnen haben

Wenn damit dieser Käuferschutz gemeint ist, das war kein "gewonnen". Die Entscheidung ist wie gesagt irrelevant.



Zitat (von sugoi2k):
Anscheinend hat die Schadensanzeige ihm die Schuld für den Versand gegeben

Interessant. Wie soll eine Schadensanzeige - die ja nur auch E-Mail oder einem Blatt Papier besteht - denn so was machen können? Erfahungsgemäß machen das Sachbearbeiter.
Und was bedeutet "ihm die Schuld für den Versand gegeben"? Warum soll er am Versand "schuld" sein?

Irgendwie gibt das keinen Sinn.



Zitat (von sugoi2k):
da die Post nur den Verkäufer benachrichtigt und der Verkäufer selbst, vergeweigert die Auskunft darüber, was das Resultat war.

Das Resultat war zu 99,99% "mangelhafte Verpackung". Da die Post das standardmäßig so sagt - auch wenn es gar nicht stimmt - wäre das eh wertlos.


Ich hoffe man hat die Verpackung noch als Beweismittel oder zumindest Fotos davon?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DonCologne
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Fotos und Videos vom Auspacken sind vorhanden. Was soll ich denn ihrer Meinung nach denn jetzt machen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nun, wenn sich diesen

Zitat (von sugoi2k):
Wir wollen wirklich nix mehr mit dem Verkäufer zu tun haben

Wunsch erfüllen will, dann sollte man dafürsorgen, das die 2000 EUR bis zum genannten Termin auf dem Konto des Verkäufers sind.


Ansonsten bleibt nur abwarten, was der Verkäufer macht wenn der Termin abgelaufen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Ich möchte der Einschätzung hier etwas entgegenstellen.

Zum einen läge auch im ordentlichen Rechtsstreit die Beweislast beim Verkäufer; der hatte sich aber nicht gemeldet.

Zum anderen wird auch vertreten, dass es prinzipiell eine Sache zwischen Käufer und Paypal ist, wenn dem Käufer Geld erstattet wird - und dass es eine andere Sache ist, inwiefern Verkäufer und Paypal zueinander stehen. Durchaus möglich, dass der Verkäufer sich mit Paypal streiten muss, um das Geld zurück zu bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Ich möchte der Einschätzung hier etwas entgegenstellen.

Wenn man den anderen Tread des TE liest, kommt ein wenig Licht in die Sache:
http://www.123recht.net/Ebay-beschaedigter-Artikel-__f522235.html
Zitat (von sugoi2k):
Wir wollen mit dem Verkäufer nix mehr zu tun haben, da wir stark davon ausgehen, dass er ein Betrüger ist.

Wenn man den Tread vom 29.06.2017 liest, ist der Vorwurf vermutlich ein wenig daneben.
Man hatte von Privat einen Artikel erworben und im vergangenen Tread eigentlich schon das richtig erkannt:
>>>>>>>>
Ich habe gelesen, dass der Käufer laut BGB verantwortlich für den Versand ist. Leider wusste ich nicht, dass man teure Sachen ab 500Euro nochmal extra versichern lassen musst. Deswegen werf ich mir ständig vor, dass ich den Fehler gemacht habe.>>>>
bei der angebotenen Abholung und Splittern im Paket aber doch erstmal eher unwahrscheinlich.
<<<<<<<<<<<<<
Zitat (von Droitteur):
Durchaus möglich, dass der Verkäufer sich mit Paypal streiten muss, um das Geld zurück zu bekommen.

Paypal ist kein Gericht, nur ein Bezahldienstleister. Die Entscheidungen von Ebay und Paypal sind für kein Gericht eine Entscheidungsfindung.
Der Käufer hatte das Versandrisiko auf sich genommen, Ware beschädigt angekommen und lässt das Geld zurück buchen. Vor Gericht kommt das nicht besonders gut, wenn der Käufer auf Zahlung verklagt wird.
Zitat (von sugoi2k):
Wir mussten lange Zeit um unser Geld bangen, während er jegliche Nachrichten von uns ignoriert hat. Jetzt wo das Geld eingezogen wird, wird der mutmaßliche Betrüger auf einmal aktiv.

Man sollte mit dem Wort "Betrüger" ein wenig Vorsichtig sein, besonders wenn beide Seiten sich später vor dem Richter treffen könnten, oder hat man das wohl auch schon in der Kommunikation mit dem Verkäufer verwendet?

Zitat (von sugoi2k):
Kam die von ihm oder schon vom Anwalt?

Die kam von ihm, er hat uns bis zum xx.xx. eine Frist gesetzt um den Betrag auf sein Konto zu überweisen

Es tut wenig zu Sache bei, ob die Fristsetzung jetzt von einem Anwalt oder vom Verkäufer kam, es spricht eher für den Verkäufer das er nicht gleich zusätzliche Kosten für den Käufer produzierte.
Es mag ärgerlich sein, wenn man als Käufer sich Artikel in dem Wert zu schicken lässt, und dabei das Versandrisiko trägt, weil man nicht den versicherten Versand gewählt hatte.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Ich hab mal aus Zeitgründen den verlinkten Thread nicht gelesen; kann durchaus sein, dass meine Einschätzung danach anders ausfallen würde.

Nur abstrakt: der Verkäufer wollte, dass der Käufer per Paypal zahlt. Dies ist erfolgt; insofern hat er seine Schuldigkeit getan. Später hat der Käufer in der Auseinandersetzung mit Paypal im Rahmen des Käuferschutzes Geld von Paypal(!) - nicht vom Verkäufer - bekommen. Dass Paypal wiederum auch vom Verkäufer Geld zurückverlangt, ist eine andere Geschichte.

Das ist so freilich nicht in Stein gemeißelt und nicht meine endgültige Rechtsansicht; es ist allerdings eine vertretbare Position, die derzeit hier im Thread noch ignoriert wird.

Genauso wie der Umstand für den Verkäufer ungünstig ist, dass dieser sich damals nicht mit dem Käufer auseinandergesetzt hatte, soweit ggf die Beweislast noch beim diesem lag, solange die angebotene Leistung noch nicht als Erfüllung im rechtlichen Sinne angenommen wurde.

Wie gesagt; kann schon sein, dass sich nach Lesen des anderen Threads die Sache anders darstellen würde - da bitte ich um Verzeihung^^ Abstrakt lässt sich die Sache ja trotzdem behandeln.

-- Editiert von Droitteur am 30.07.2017 12:03

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